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Rentenkommission legt diese 33 Vorschläge für neue Rente vor

Die Rentenkommission übergibt an diesem Dienstag ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Das Papier enthält 33 Vorschläge für einen weitreichenden Umbau der Alterssicherung. Im Mittelpunkt stehen ein späterer Renteneintritt, das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, eine neue Kapitalrente und ein größerer Kreis von Beitragszahlern.

Beschlossen ist damit noch nichts. Die Empfehlungen der Kommission sind keine Gesetzesänderungen. Sie bilden aber die Grundlage für die weiteren Beratungen der Bundesregierung. Erst wenn daraus konkrete Gesetzentwürfe werden und der Bundestag entscheidet, ändern sich Rentenrecht, Beitragspflichten oder Altersgrenzen tatsächlich.

Hinter dem Bericht steht die offiziell als Alterssicherungskommission bezeichnete Runde unter dem Vorsitz der Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda und des früheren Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Das 13-köpfige Gremium, dem auch drei Abgeordnete von CDU, CSU und SPD angehören, beriet rund ein halbes Jahr und etwa 150 Stunden. Wichtig für die politische Bewertung: Die Kommission versteht ihre Empfehlungen ausdrücklich als zusammenhängendes Gesamtpaket und nicht als Auswahlangebot, aus dem sich einzelne Maßnahmen herauslösen lassen. Sie warnt davor, einzelne Punkte herauszupicken, weil die Vorschläge aufeinander aufbauen.

Rentenalter und früherer Rentenbeginn stehen im Mittelpunkt

Der politisch wichtigste Teil des Berichts betrifft den Rentenzugang. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die weitere Lebenserwartung zu koppeln. Steigt die Lebenserwartung, soll auch das Rentenalter moderat steigen. Die Kommission nennt dafür ein Verhältnis von zwei zu eins: Zusätzliche Lebenszeit soll also teils der Erwerbsphase und teils der Rentenphase zugerechnet werden.

Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 um etwa ein halbes Jahr von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Danach soll regelmäßig überprüft werden, ob die zugrunde liegenden Annahmen noch tragen – etwa durch das Parlament oder ein Gremium wie den Sozialbeirat.

Besonders einschneidend wäre das empfohlene Aus für den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren. Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Nach den Vorschlägen der Kommission soll sie abgeschafft werden. Eine neue Regel, bei der allein die Zahl der Beitragsjahre über den Rentenbeginn entscheidet, lehnt die Kommission ebenfalls ab.

Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen möglich ist. Auch sie soll später beginnen. Die Altersgrenze soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und anschließend parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster bliebe damit bei drei Jahren. Wer früher in Rente geht, müsste weiterhin Abschläge hinnehmen. Wer später in Rente geht, soll weiter Zuschläge erhalten.

Auch die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden. Sie soll künftig erst ab 58 statt ab 55 Jahren möglich sein und an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Zudem soll das bisherige Blockmodell entfallen, bei dem Arbeitnehmer zunächst voll weiterarbeiten und anschließend vollständig freigestellt werden.

Gesundheit soll stärker berücksichtigt werden

Die Kommission will den früheren Rentenzugang nicht vollständig schließen. Er soll aber weniger stark an reine Beitragsjahre und stärker an gesundheitliche Einschränkungen anknüpfen.

Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Fallmanagement ab dem 45. Lebensjahr. Diese Instrumente sollen wissenschaftlich begleitet und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Auch ein zusätzlicher Gesundheitscheck im höheren Erwerbsalter soll geprüft werden.

Für Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, soll der Wiedereingliederungsversuch attraktiver werden. Der bisherige Erprobungszeitraum von sechs Monaten soll auf ein Jahr verlängert werden.

Für rentennahe Jahrgänge mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen schlägt die Kommission einen vereinfachten Rentenzugang vor. Wer seinen langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll nicht zwingend auf berufliche Neu- oder Anpassungsqualifizierungen verwiesen werden. Zusätzlich soll der Begriff der Erwerbsminderung überarbeitet werden. Dabei sollen besonders die Vermittlungschancen von Menschen berücksichtigt werden, die nur noch drei Stunden am Tag arbeiten können.

Rentenniveau und Finanzierung sollen neu austariert werden

Die Kommission empfiehlt, die Alterssicherung stärker an einer Nettoersatzquote auszurichten. Als politische Zielgröße nennt sie mindestens 70 Prozent nach Steuern. Gemeint ist nicht allein die gesetzliche Rente, sondern die gesamte Altersversorgung aus gesetzlicher Rente, zusätzlicher Vorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen.

Zusätzlich soll neben dem heutigen Sicherungsniveau vor Steuern regelmäßig eine Nettoersatzquote ausgewiesen werden. Sie soll zeigen, wie viel vom letzten verfügbaren Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Dadurch soll transparenter werden, wie gut unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge tatsächlich abgesichert sind.

Für die gesetzliche Rente empfiehlt die Kommission, wieder stärker zu regelbasierten Rentenanpassungen zurückzukehren. Der Nachhaltigkeitsfaktor, dessen Wirkung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist, soll beibehalten werden. Zudem soll der sogenannte Alpha-Faktor moderat auf 0,33 erhöht werden. Dadurch sollen die Lasten der demografischen Entwicklung stärker zwischen Rentnern und Beitragszahlern verteilt werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass das Rentenniveau einschließlich der neuen Kapitalrente nicht unter den Wert des geltenden Rechts fällt.

Gleichzeitig soll ein Übergangsfaktor verhindern, dass Neurentner ab 2032 schlechter gestellt werden, weil die neue Kapitalrente zu diesem Zeitpunkt noch keine ausreichenden Erträge liefern kann. Die Kosten dieses Übergangsfaktors sollen aus Steuermitteln finanziert werden.

Am einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter will die Kommission festhalten. Weitere Einkunftsarten sollen bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt werden, und auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll unverändert bleiben. Nicht beitragsgedeckte Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen aber transparenter dargestellt und dort, wo sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, perspektivisch vollständig aus Bundesmitteln bezahlt werden. Diese Mittel sollen künftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschuss“ bezeichnet werden.

Mehr Gruppen sollen in die Rentenkasse einzahlen

Ein weiterer großer Block betrifft den Kreis der Beitragszahler. Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Idealbild. In dieses System wären neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen.

Konkret empfiehlt die Kommission, künftig alle nicht anderweitig abgesicherten neuen Selbständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Bereits tätige Selbständige sollen grundsätzlich ebenfalls erfasst werden, aber eine einfache Möglichkeit zum Herausoptieren erhalten.

Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig pflichtversichert sein.

Bei Beamten geht die Empfehlung weniger weit. Rentenreformen sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Außerdem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Eine sofortige vollständige Einbeziehung aller Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ist damit nicht vorgeschlagen.

Auch Minijobs sollen geändert werden. Geringfügige Beschäftigungen sollen ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus soll entfallen. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler geben. Mit dieser Änderung würde auch die gesonderte Berechnung im sogenannten Übergangsbereich der Midijobs entfallen.

Neue Kapitalrente soll zusätzliche Säule schaffen

Neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente empfiehlt die Kommission eine stärkere Kapitaldeckung. Vorgesehen ist eine gesetzliche Kapitalrente als zusätzliche verpflichtende Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dafür sollen individuelle Kapitalkonten für Beitragszahler eingerichtet werden. Vorgeschlagen wird ein zusätzlicher paritätisch finanzierter Beitragssatz von zwei Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden sich also je zur Hälfte beteiligen. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.

Die Kapitalrente soll langfristig dazu beitragen, das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar zu erhöhen. Gleichzeitig soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden. Für 2026 empfiehlt die Kommission einen Sozialpartnerdialog, um konkrete Maßnahmen für eine stärkere Verbreitung der Betriebsrente zu entwickeln.

Auch die Frühstart-Rente soll mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden. Ziel ist, Doppelstrukturen zu vermeiden und längere Ansparzeiten zu ermöglichen. Die private steuerlich geförderte Altersvorsorge soll weiter eng beobachtet werden, insbesondere mit Blick auf Kosten, Renditechancen, Verbreitung und Verteilungswirkungen.

Kleine Renten und Grundsicherung sollen stärker berücksichtigt werden

Die Kommission befasst sich auch mit Altersarmut. Bund, Länder und Kommunen sollen verdeckte Armut bekämpfen. Gemeint sind vor allem Menschen, die Anspruch auf existenzsichernde Leistungen hätten, diese aber nicht beantragen. Das Sozialleistungsrecht soll einfacher und die Beratung vor Ort sowie digital besser erreichbar werden.

Ein wichtiger Vorschlag betrifft die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wer Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat, soll im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Menschen ohne oder mit nur geringen Beitragszeiten. Deshalb empfiehlt die Kommission einen Freibetrag für gesetzliche Renten auch für Personen, die keinen Grundrentenzuschlag erhalten.

Außerdem soll die Zwangsverrentung dauerhaft abgeschafft werden. Die entsprechende Regelung ist über das Bürgergeldgesetz bislang nur bis Ende 2026 ausgesetzt. Künftig sollen Jobcenter langzeitarbeitslose Menschen nicht mehr verpflichten können, vorzeitig mit Abschlägen in Altersrente zu gehen.

Witwenrente und Rentenverwaltung sollen geprüft werden

Zur Hinterbliebenenversorgung empfiehlt die Kommission eine Prüfung. Witwen- und Witwerrenten sollen an veränderte gesellschaftliche Normen und Rahmenbedingungen angepasst werden. Konkrete neue Anspruchsgrenzen oder Kürzungen ergeben sich daraus noch nicht.

Darüber hinaus soll die Datengrundlage zur Altersvorsorge verbessert werden. Die Digitale Rentenübersicht soll als Informations- und Planungstool weiterentwickelt und durch eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie ergänzt werden. Versicherte sollen dadurch besser erkennen können, welche Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zu erwarten sind.

Auch die Deutsche Rentenversicherung soll organisatorisch weiterentwickelt werden. Ziel ist eine Verwaltung, die effizienter, schneller und bürgernäher arbeitet, ohne die regionale Präsenz aufzugeben.

Gewerkschaften und Wirtschaft reagieren gespalten

Schon vor der offiziellen Übergabe lösten die durchgesickerten Empfehlungen unterschiedliche Reaktionen aus. Die Gewerkschaften werfen der Kommission Realitätsferne vor. Verdi-Chef Frank Werneke verweist darauf, dass viele körperlich und psychisch belastende Berufe schon ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren kaum erreichbar machten.

Aus der Wirtschaft kam Zustimmung. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Peter Leibinger, nannte das Konzept einfach und umsetzbar; der Verband fordert seit Längerem eine kapitalgedeckte Komponente in der Alterssicherung.

Kritik kam auch von der Linkspartei. Co-Fraktionschef Sören Pellmann bezeichnete die Vorschläge als Rentenkürzungen und wandte sich besonders gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters und das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Die 33 Vorschläge der Rentenkommission im Überblick

  1. Die Altersversorgung soll sich politisch an einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern orientieren.
  2. Neben dem Sicherungsniveau vor Steuern soll künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote ausgewiesen werden.
  3. Das Monitoring der Altersvorsorge soll verbessert und die administrative Datenbasis ausgebaut werden.
  4. Die Digitale Rentenübersicht soll zu einem Informations- und Planungstool über alle Säulen der Altersvorsorge weiterentwickelt und um eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie ergänzt werden.
  5. Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 bei steigender Lebenserwartung moderat angehoben werden.
  6. Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.
  7. Es soll keine neue Rentenregel geben, die den Renteneintritt allein an Beitragsjahre knüpft.
  8. Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen.
  9. Abschläge bei früherem Renteneintritt und Zuschläge bei späterem Renteneintritt sollen weiter versicherungsmathematisch berechnet werden.
  10. Gesundheitsvorsorge ab 45, Fallmanagement, eine attraktivere Wiedereingliederung bei Erwerbsminderung und vereinfachte Zugänge für gesundheitlich eingeschränkte rentennahe Jahrgänge sollen weiterentwickelt werden. Der Begriff der Erwerbsminderung soll überarbeitet werden.
  11. Reformoptionen für Witwen- und Witwerrenten sollen geprüft werden.
  12. Rehabilitation soll gezielt gestärkt und das Reha-Budget am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werden.
  13. Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich sein und an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Das Blockmodell soll entfallen.
  14. Die Rentenanpassung soll wieder stärker automatisch auf Demografie und Erwerbstätigkeit reagieren. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll beibehalten und der Alpha-Faktor auf 0,33 erhöht werden.
  15. Ein Übergangsfaktor soll Neurentner ab 2032 absichern, bis die gesetzliche Kapitalrente ausreichend wirkt.
  16. Der einheitliche Beitragssatz auf Löhne und Gehälter und die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sollen beibehalten werden. Weitere Einkunftsarten sollen nicht einbezogen werden.
  17. Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollen transparenter dargestellt und gesamtgesellschaftliche Aufgaben perspektivisch aus Bundesmitteln finanziert werden. Diese sollen künftig „Bundesanteil“ heißen.
  18. Verdeckte Altersarmut soll bekämpft werden. Sozialleistungen sollen einfacher und Beratung besser zugänglich werden.
  19. In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll ein Rentenfreibetrag auch für Menschen ohne Grundrentenzuschlag eingeführt werden.
  20. Die Zwangsverrentung langzeitarbeitsloser Menschen soll dauerhaft abgeschafft werden.
  21. Eine Erwerbstätigenversicherung wird als langfristiges Idealbild der Alterssicherung beschrieben.
  22. Nicht anderweitig abgesicherte neue Selbständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
  23. Rentenreformen sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Die Zahl der Verbeamtungen soll sinken.
  24. Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete sollen rentenversicherungspflichtig werden.
  25. Vorstände von Aktiengesellschaften sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
  26. Minijobs sollen ohne Opt-out-Möglichkeit rentenversicherungspflichtig werden, der Sonderstatus soll entfallen. In der Folge entfällt auch die gesonderte Berechnung im Übergangsbereich der Midijobs. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler geben.
  27. Kapitalgedeckte Elemente in der Alterssicherung sollen gestärkt werden.
  28. Eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Kapitalkonten soll eingeführt werden.
  29. Die betriebliche Altersversorgung soll durch einen Sozialpartnerdialog stärker verbreitet werden.
  30. Die Betriebsrente soll durch Bürokratieabbau, bessere Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Förderung für Geringverdiener attraktiver werden.
  31. Die Frühstart-Rente soll mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden.
  32. Reformen der privaten steuerlich geförderten Altersvorsorge sollen laufend auf Wirkung, Kosten, Renditechancen und Verteilungsfolgen geprüft werden.
  33. Die Deutsche Rentenversicherung soll organisatorisch moderner, schneller, effizienter und bürgernäher werden.

(ZDFheute)

Wie es nach der Übergabe weitergeht

Mit der Übergabe des Berichts beginnt die politische Auswertung. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, welche Empfehlungen sie übernimmt und in konkrete Gesetzentwürfe überführt. Ein erster Schritt soll der Koalitionsausschuss am 30. Juni sein, bei dem Union und SPD einen Reformfahrplan erarbeiten wollen. Erste Gesetzentwürfe werden für den Sommer erwartet. Die parlamentarische Sommerpause beginnt mit dem Ende der letzten Sitzungswoche am 10. Juli.

Für Versicherte, Rentner und Beitragszahler ändert sich durch den Bericht allein noch nichts. Welche der 33 Vorschläge tatsächlich Gesetz werden, entscheidet sich erst in den kommenden Monaten im parlamentarischen Verfahren.