Zum Inhalt springen

Frührente erst ab 64 – Rente mit 63 steht vor dem Aus

Älteres Pärchen schaut auf Plakat mit Werbung für Frührente ab 64 anstatt ab 63

Die sogenannte Rente mit 63 steht vor einem tiefen Einschnitt. Die Alterssicherungskommission empfiehlt nach aktuellen Berichten, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Zusätzlich soll auch die abschlagspflichtige Frührente für langjährig Versicherte später beginnen: statt ab 63 künftig erst ab 64 Jahren.

Beschlossen ist das noch nicht. Die Kommission hat ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Erst wenn die Bundesregierung daraus einen Gesetzentwurf macht und Bundestag sowie gegebenenfalls Bundesrat zustimmen, ändern sich die Regeln tatsächlich.

Für Arbeitnehmer ist der Vorschlag trotzdem brisant. Denn er betrifft nicht nur eine Sonderregel für wenige Rentner, sondern gleich zwei Wege in den früheren Ruhestand.

Zwei Rentenarten stehen im Mittelpunkt

In der Debatte wird oft pauschal von der „Rente mit 63“ gesprochen. Fachlich muss aber zwischen zwei Rentenarten unterschieden werden.

Erstens gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Versicherungsjahre voraus und kann bisher abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze beginnen. Genau diese Rentenart ist politisch als „Rente mit 63“ bekannt. Für heutige Jahrgänge beginnt sie aber längst nicht mehr mit 63. Ab Jahrgang 1964 ist sie erst mit 65 Jahren möglich.

Zweitens gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus und kann nach geltendem Recht ab 63 Jahren genutzt werden. Diese Rente ist aber nicht abschlagsfrei. Wer sie vorzeitig beantragt, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen.

Die Kommission setzt an beiden Stellen an. Die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente soll wegfallen. Die 35-Jahre-Rente mit Abschlägen soll nicht mehr ab 63, sondern erst ab 64 möglich sein.

Rente mit 63 – warum der Name viele in die Irre führt

Was „Frührente erst ab 64“ bedeutet

Die Zahl 64 bezieht sich damit vor allem auf die abschlagspflichtige Altersrente für langjährig Versicherte. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, soll nach dem Vorschlag nicht mehr schon mit 63, sondern erst ab 64 in diese Rentenart gehen können.

Das wäre für viele Versicherte die breiteste Änderung. Denn 35 Versicherungsjahre erreichen deutlich mehr Menschen als 45 Jahre. Betroffen wären nicht nur Arbeitnehmer mit sehr langen Erwerbsbiografien, sondern auch viele Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsverläufen, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit.

Für besonders langjährig Versicherte wäre der Einschnitt anders gelagert: Dort geht es nicht um den Sprung von 63 auf 64, sondern um den möglichen Wegfall der abschlagsfreien Sonderrente nach 45 Jahren.

Abschläge könnten deutlich höher ausfallen

Nach geltendem Recht beträgt der Abschlag bei einer vorgezogenen Altersrente 0,3 Prozent pro Monat. Ein Jahr früher bedeutet 3,6 Prozent weniger Rente, zwei Jahre früher 7,2 Prozent.

Für viele Betroffene ist aber der Maximalwert entscheidender. Wer ab Jahrgang 1964 nach heutigem Recht mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte geht, liegt vier Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Das führt zu einem dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent.

Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro wären das rechnerisch 259,20 Euro weniger im Monat. Aus 1.800 Euro würden 1.540,80 Euro brutto. Dieser Abschlag verschwindet nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern bleibt dauerhaft in der Rente enthalten.

Die Kommission will Abschläge und Zuschläge künftig weiter versicherungsmathematisch berechnen lassen. Der heutige 0,3-Prozent-Satz beschreibt daher das geltende Recht, nicht zwingend die endgültige Ausgestaltung einer künftigen Reform.

Wer besonders betroffen wäre

Besonders betroffen wären Arbeitnehmer, die früh ins Berufsleben gestartet sind und viele Jahre Beiträge gezahlt haben. Dazu gehören Menschen mit Ausbildung, jahrzehntelanger Vollzeitbeschäftigung, Schichtarbeit oder körperlich belastenden Berufen.

Gerade für diese Gruppe war die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bisher ein wichtiger Planungsanker. Wer mit 16, 17 oder 18 Jahren angefangen hat zu arbeiten, konnte deutlich vor der Regelaltersgrenze auf einen abschlagsfreien Rentenzugang hoffen.

Gleichzeitig schlägt die Kommission aber nicht vor, belastete Arbeitnehmer einfach vollständig auf Abschläge zu verweisen. An die Stelle der bisherigen „Rente ab 63“ soll eine neue Schutzrente für langjährige Beitragszahler treten. Sie soll Menschen helfen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Damit würde sich der Schwerpunkt verschieben: Nicht mehr allein die Zahl der Beitragsjahre wäre entscheidend, sondern stärker auch die gesundheitliche Belastung und die tatsächliche Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf.

Noch keine Änderung für laufende Renten

Für bereits bewilligte Renten ändert sich durch den Kommissionsbericht zunächst nichts. Wer schon eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, muss nach derzeitigem Stand nicht damit rechnen, dass seine laufende Rente gestrichen wird.

Auch für Versicherte, die kurz vor dem Rentenantrag stehen, gilt vorerst weiter das aktuelle Recht. Entscheidend wird aber sein, ob die Bundesregierung Übergangsregeln vorsieht. Ohne solche Regeln wäre der Eingriff für rentennahe Jahrgänge besonders hart, weil viele ihre Lebensplanung bereits auf die bisherigen Altersgrenzen ausgerichtet haben.

Bundesarbeitsministerin Bas hat bereits deutlich gemacht, dass bei Änderungen Vertrauensschutz und Übergangsfristen eine Rolle spielen müssen.

Die Rente mit 63 ist noch nicht abgeschafft

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind politisch bedeutsam, aber noch kein Gesetz. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, welche Vorschläge sie übernimmt und wie ein konkreter Gesetzentwurf aussieht.

Klar ist aber: Die Richtung der Reform ist deutlich. Frühe Rentenzugänge sollen begrenzt werden. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht vor dem Aus. Und die abschlagspflichtige Frührente nach 35 Versicherungsjahren soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.

Damit geht es nicht nur um einen bekannten Rentenbegriff. Es geht um die Frage, wie früh Arbeitnehmer künftig überhaupt noch aus dem Erwerbsleben aussteigen können – und zu welchem Preis.