Das Rentenalter in Deutschland steigt seit Jahren schrittweise an und liegt im Jahr 2026 bei 66 Jahren und 4 Monaten für die Regelaltersrente. Doch wer genau kann in diesem Jahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, und welche Bedingungen gelten dabei?
Renteneintrittsalter in Deutschland
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 64,7 Jahre. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahrzehnte fort – zum Vergleich: Im Jahr 2000 lag das Eintrittsalter noch bei 62,3 Jahren. Etwa ein Viertel der neuen Renten wurde jedoch mit Abschlägen versehen, da diese Rentner bereits vor Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gingen. Genau deshalb ist es wichtig, das persönliche Renteneintrittsalter zu kennen und rechtzeitig zu planen, um dauerhafte Abschläge möglichst zu vermeiden.
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Regelaltersgrenze im Jahr 2026
Im Jahr 2026 erreichen Versicherte, die 1960 geboren wurden, die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Das bedeutet, dass diese Personen erstmals im Jahr 2026 ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wann genau diese Regelaltersgrenze erreicht wird (die erste Rentenzahlung erfolgt jeweils im Folgemonat):
| Geburtsmonat | Erreichen der Regelaltersgrenze |
| Oktober 1959 | Dezember 2025 |
| November 1959 | Januar 2026 |
| Dezember 1959 | Februar 2026 |
| Januar 1960 | Mai 2026 |
| Februar 1960 | Juni 2026 |
| März 1960 | Juli 2026 |
| April 1960 | August 2026 |
| Mai 1960 | September 2026 |
| Juni 1960 | Oktober 2026 |
| Juli 1960 | November 2026 |
| August 1960 | Dezember 2026 |
Beginn der Rentenzahlung
Die erste Rentenzahlung erfolgt nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 1 SGB VI immer im Monat nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Konkret heißt das: Wer beispielsweise im Juli 2026 die Regelaltersgrenze erreicht, erhält seine erste Rentenzahlung ab August 2026.
„Besonders langjährig Versicherte“ früher in Rente
Wer 2026 nach 45 Beitragsjahren („besonders langjährig Versicherte“) abschlagsfrei früher in Rente gehen möchte, muss die entsprechende Altersgrenze erfüllen. Diese liegt für den Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und 6 Monaten und steigt für den Jahrgang 1962 auf 64 Jahre und 8 Monate an. Folgende Personen können somit 2026 abschlagsfrei früher in Rente gehen:
| Geburtsdatum | Monat des Rentenbeginns (45 Beitragsjahre) |
| 06/1961 | Januar 2026 |
| 07/1961 | Februar 2026 |
| 08/1961 | März 2026 |
| 09/1961 | April 2026 |
| 10/1961 | Mai 2026 |
| 11/1961 | Juni 2026 |
| 12/1961 | Juli 2026 |
| 01/1962 | Oktober 2026 |
| 02/1962 | November 2026 |
| 03/1962 | Dezember 2026 |
Jahrgang mit Renteneintritt bei 65 Jahren
Alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, erreichen als besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren das abschlagsfreie Rentenalter, das ist auch das aktuelle Ende der Staffelung.
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Persönliches Renteneintrittsalter einsehen
Das persönliche Renteneintrittsalter findet sich auf der jährlichen Renteninformation oder Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung an jeden Versicherten verschickt. Dort werden der frühestmögliche und reguläre Rentenbeginn sowie die voraussichtliche Rentenhöhe angegeben. Wer diese Information aktuell nicht vorliegen hat, kann sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder online abrufen.
Frühzeitige Beratung empfehlenswert
Um sicherzustellen, dass der Rentenbeginn reibungslos abläuft und um alle individuellen Fragen zu klären, empfiehlt sich frühzeitig ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese gibt verbindliche Auskünfte zum individuellen Renteneintritt und den notwendigen Formalitäten – parallel kann man sich auch an Sozialverbände etc. wenden, die hierzu ebenfalls beraten.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales