Die Bundesregierung präzisiert ihren Kurs bei der großen Rentenreform. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 26. August nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg klargestellt, dass die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission zwar vollständig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollen, aber nicht Wort für Wort Gesetz werden. „Es wird keine Eins-zu-eins-Umsetzung geben“, sagte Merz. Zugleich soll die Reform im Herbst in zwei Teilen auf den Weg gebracht werden. Für Versicherte bedeutet das: Die Richtung steht, konkrete Altersgrenzen, Stichtage und Übergangsregeln können sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Merz zieht eine wichtige Grenze
Noch Anfang Juli hatte die Bundesregierung angekündigt, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umzusetzen. Diese Formulierung konnte den Eindruck erwecken, das Kommissionspaket werde nahezu unverändert übernommen.
Merz hat das nun präzisiert. Die Vorschläge sollen nach seinen Worten „in ihrer Gesamtheit“ in ein Gesetzgebungsverfahren gegeben werden. Das heißt aber nicht, dass jede einzelne Empfehlung exakt so im Gesetz landet. Der Kanzler verwies ausdrücklich auf die Entscheidungshoheit von Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat.
Das ist keine Abkehr von der Rentenreform. Es ist aber eine wichtige Einschränkung für alle, die aus dem Kommissionsbericht bereits feste neue Regeln ableiten. Der Bericht ist weiterhin die politische Grundlage. Die endgültigen Vorschriften entstehen erst in den Gesetzentwürfen und anschließend im parlamentarischen Verfahren.
Rentenreform soll in zwei Teilen kommen
Neu ist auch die geplante Aufteilung. Merz erklärte, die Reform solle im Herbst in zwei Teilen verabschiedet werden. Einen Teil bezeichnete er als „rentenrechtlichen Teil“, daneben soll es die übrigen Reformbestandteile geben.
Welche der 33 Empfehlungen in welchem Teil landen, ist noch nicht veröffentlicht. Das ist besonders relevant, weil der Kommissionsbericht weit über einzelne Rentenarten hinausgeht. Er enthält Vorschläge zum Renteneintritt, zur Rentenanpassung, zu neuen Beitragszahlern, zur Altersteilzeit und zu einer zusätzlichen gesetzlichen Kapitalrente.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nannte am selben Tag einen ersten zeitlichen Schritt. Nach Angaben des ZDF soll ein erster Teil des Rentenpakets im Oktober in eine Frühkoordinierung des Kabinetts gehen. Ein formeller Kabinettsbeschluss ist damit noch nicht angekündigt. Bas‘ Aussage liefert aber erstmals einen konkreteren Monat für den nächsten Verfahrensschritt.
Bei der Rente mit 63 bleibt Merz hart
Bei einem der umstrittensten Punkte lässt der Kanzler zugleich wenig Spielraum erkennen. Die Koalition halte daran fest, Anreize zur Frühverrentung zu beenden. Merz bezeichnete diesen Punkt als Kernstück der Reform.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Außerdem soll die früheste Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen erst ab 64 statt ab 63 Jahren möglich sein. Auf renten.net ist bereits ausführlich erklärt, warum ein vorsorglich früher Rentenantrag die heutige Rechtslage nicht festschreibt.
Merz schloss allerdings Härtefallregelungen nicht aus. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen politischer Richtung und endgültigem Gesetz. Das Ziel kann bestehen bleiben, während Ausnahmen, Übergänge und der Kreis der tatsächlich Betroffenen noch verändert werden.
Stichtage bleiben weiter offen
Für Menschen kurz vor dem Rentenbeginn sind vor allem die fehlenden Stichtage entscheidend. Bereits Anfang August war auf renten.net Thema, dass sich der Rentenentwurf noch nicht in der Ressortabstimmung befand und kein Kabinettstermin feststand. Bislang ist weiterhin nicht bekannt, ab welchem Jahrgang die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren entfallen könnte.
Ebenso wenig steht fest, wann die Anhebung der frühesten Altersgrenze von 63 auf 64 greifen würde. Auch bei der geplanten Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung sind die Grundlinien aus dem Kommissionsbericht bekannt, aber noch kein neues Gesetz beschlossen. Dasselbe gilt für die gesetzliche Kapitalrente und die geplante Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf weitere Erwerbsgruppen.
Der heutige Stand ist deshalb zweigeteilt: Die Regierung hält am Reformkurs fest und will die Vorschläge der Kommission insgesamt bearbeiten. Gleichzeitig bestätigt Merz ausdrücklich, dass daraus keine automatische Eins-zu-eins-Übernahme folgt.
Heute gilt unverändert das bestehende Rentenrecht
Bis ein Gesetz beschlossen und verkündet ist, ändern die Aussagen aus Neuhardenberg nichts an bestehenden Rentenansprüchen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt nach geltendem Recht abschlagsfrei möglich, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann weiterhin ab 63 mit Abschlägen beginnen.
Für die weitere Berichterstattung wird deshalb nicht nur entscheidend sein, wann der erste Entwurf kommt. Wichtiger ist, was darin tatsächlich von den 33 Empfehlungen übrig bleibt, welche Ausnahmen aufgenommen werden und welche Jahrgänge erstmals unter die neuen Regeln fallen sollen.