3.393 Euro Bruttogehalt im Monat reichen im Modell aus, um nach 45 Beitragsjahren eine gesetzliche Bruttorente von 1.500 Euro aufzubauen. Beim Übergang in den Ruhestand sinkt das monatliche Bruttoeinkommen damit rechnerisch um 1.893 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 55,8 Prozent. Nach den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von der Rente nur ungefähr 1.310 Euro vor Steuer.

Die sichtbare Bruttolücke beträgt 1.893 Euro
Ausgangspunkt sind die Werte seit Juli 2026. Für 1.500 Euro monatliche Bruttorente werden 35,28 Entgeltpunkte benötigt. Verteilt auf 45 Jahre müssen jährlich durchschnittlich 0,7839 Punkte entstehen. Beim vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro entspricht das einem Jahresbrutto von rund 40.721 Euro oder 3.393 Euro im Monat.
Den vollständigen Rechenweg zeigt die vorausgehende News zum notwendigen Gehalt für 1.500 Euro Bruttorente. Die Modellperson hält während des gesamten Erwerbslebens dasselbe Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt und geht ohne Abschläge in Altersrente.
Vom bisherigen Modellgehalt ersetzt die gesetzliche Rente damit 44,2 Prozent. Umgekehrt brechen 55,8 Prozent des Bruttoeinkommens weg. Auf das Jahr gerechnet beträgt der Unterschied 22.716 Euro.
Die 56 Prozent sind keine persönliche Rentengarantie
Ein reales Erwerbsleben verläuft selten so gleichmäßig. Lohnsteigerungen, Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und ein früherer oder späterer Rentenbeginn verändern das Ergebnis. Auch der Rentenwert und das Durchschnittsentgelt werden regelmäßig angepasst. Die Beträge sind deshalb eine Rechnung nach heutigem Wert und keine Vorhersage des nominalen Gehalts oder der Rente in mehreren Jahrzehnten.
Trotzdem macht der Vergleich die Größenordnung sichtbar. Selbst eine lückenlose Beitragsdauer von 45 Jahren verhindert keinen erheblichen Rückgang, wenn ausschließlich die gesetzliche Altersrente betrachtet wird. Weniger Beitragsjahre verschärfen den Effekt. Für dieselben 1.500 Euro Bruttorente wären bei 40 Jahren bereits rund 3.818 Euro und bei 35 Jahren etwa 4.363 Euro Monatsgehalt erforderlich.
Von 1.500 Euro bleiben ungefähr 1.310 Euro
Die Bruttorente entspricht noch nicht dem Betrag auf dem Konto. Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag aus einer gesetzlichen Rente liegt 2026 bei 14,6 Prozent. Rentenversicherung und Rentner tragen davon jeweils die Hälfte. Gleiches gilt für den Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 Prozent.
Bei einem Pflegebeitrag von 3,6 Prozent werden von 1.500 Euro insgesamt 12,35 Prozent einbehalten. Der Zahlbetrag liegt dann bei 1.314,75 Euro vor Steuer. Kinderlose zahlen 4,2 Prozent Pflegebeitrag und kommen unter denselben Annahmen auf 1.305,75 Euro. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge können den Betrag weiter verändern. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag lag Anfang 2026 im Durchschnitt bereits bei 3,13 Prozent.
Eine Einkommensteuer ist in diesen Beträgen noch nicht berücksichtigt. Ob sie anfällt, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, weiteren Einkünften und den persönlichen Abzugsmöglichkeiten ab. Die Unterschiede zwischen Bruttorente und Auszahlung erklärt die Übersicht zu Rente brutto und netto.
Bei 800 Euro Wohnkosten bleiben etwa 510 Euro
Wie stark die Rentenlücke den Lebensstandard trifft, entscheidet sich vor allem an den laufenden Kosten. Gehen von einem Zahlbetrag um 1.310 Euro monatlich 800 Euro für Miete und Heizung ab, bleiben ungefähr 510 Euro. Davon müssen unter anderem Lebensmittel, Haushaltsstrom, Mobilität, Kleidung, Versicherungen und persönliche Ausgaben bezahlt werden.
Zum Vergleich beträgt der Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen 2026 weiterhin 563 Euro. Unterkunft und Heizung kommen bei der Grundsicherung im Alter zusätzlich hinzu. Ein Betrag von 1.500 Euro Bruttorente schließt einen ergänzenden Anspruch daher nicht automatisch aus. Maßgeblich sind anerkannte Wohnkosten, weiteres Einkommen, Vermögen, Haushaltskonstellation und mögliche Freibeträge. Diese Voraussetzungen behandelt die Seite zur Grundsicherung im Alter.
Das Rentenniveau von 48 Prozent löst die Lücke nicht auf
Die 44,2 Prozent aus dieser Rechnung dürfen nicht mit dem gesetzlichen Rentenniveau von 48 Prozent verwechselt werden. Das Sicherungsniveau vor Steuern vergleicht eine verfügbare Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Es sagt nicht, dass jeder Versicherte 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Warum die politische Kennzahl keine persönliche Ersatzquote ist, zeigt die Einordnung zum Rentenniveau von 48 Prozent.
Bruttolücke und persönliche Versorgungslücke sind nicht dasselbe
Die 1.893 Euro müssen nicht vollständig durch private Ersparnisse ersetzt werden. Während des Ruhestands entfallen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch die Einkommensteuer kann niedriger ausfallen. Betriebsrenten, private Vorsorge, Mieteinnahmen oder Einkommen eines Partners können die persönliche Lücke verkleinern. Hohe Wohnkosten, Schulden oder zusätzliche Gesundheitsausgaben können sie vergrößern.
Für eine realistische Planung müssen daher alle voraussichtlichen Nettoalterseinkünfte den späteren Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Digitale Rentenübersicht kann mehrere Vorsorgeansprüche bündeln, ersetzt aber keine Prüfung der Abzüge und des persönlichen Finanzbedarfs. Sicher ist im Modell nur die Bruttorechnung: Aus 3.393 Euro Monatsgehalt werden 1.500 Euro Bruttorente und ungefähr 1.310 Euro Zahlbetrag vor Steuer.