Wenn zu Hause plötzlich Pflege organisiert werden muss, rutscht die Zahngesundheit leicht nach hinten. Neue Ergebnisse aus dem vom Innovationsfonds geförderten Projekt InSEMaP zeigen, wie groß diese Versorgungslücke werden kann. In der untersuchten Gruppe von 26.818 Menschen ab 60 Jahren mit neu eingetretener, dauerhafter häuslicher Pflegebedürftigkeit hatten 9,9 Prozent in den folgenden drei Jahren keinen einzigen Zahnarztkontakt. In der Vergleichsgruppe ohne Pflegebedarf waren es 6,3 Prozent. Für Angehörige wird daraus eine zusätzliche Aufgabe, sobald die betroffene Person Termine nicht mehr selbst organisieren kann.
Die Versorgung bricht nach Pflegebeginn messbar ein
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die Ergebnisse von InSEMaP am 21. August 2026 abschließend bewertet. Eine zentrale Grundlage ist eine Routinedatenanalyse zur Zahnarztnutzung nach Beginn häuslicher Pflege. Verglichen wurden Versicherte ab 60 Jahren mit neuem und dauerhaftem Pflegebedarf im Jahr 2017 mit Menschen ohne Pflegebedarf. Beide Gruppen hatten in den zwei Jahren zuvor mindestens eine reguläre zahnärztliche Leistung genutzt.
Die 9,9 Prozent beziehen sich deshalb nicht auf alle Pflegebedürftigen in Deutschland. Die Zahl zeigt etwas anderes, das für die Versorgung besonders relevant ist: Selbst bei Menschen, die vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit noch zahnärztlich angebunden waren, kann der Kontakt danach vollständig abbrechen. Der Einbruch betrifft damit ausdrücklich eine zuvor zahnärztlich versorgte Gruppe. Auch reguläre Kontrollleistungen fielen häufiger aus. 12,8 Prozent der Pflegegruppe nutzten im dreijährigen Beobachtungszeitraum keine reguläre zahnärztliche Leistung, in der Vergleichsgruppe waren es 7,7 Prozent.
Höhere Pflegegrade gehen mit weniger Zahnarztkontakten einher
Innerhalb der Pflegegruppe war eine geringere Zahnarztnutzung unter anderem mit einem Alter von 90 bis 94 Jahren, einem Pflegegrad von mindestens 3, professioneller häuslicher Pflege, einem dokumentierten Rollstuhl oder Elektromobil sowie einer Demenz verbunden. Das ist eine statistische Verbindung und kein Beweis, dass einzelne Faktoren den Ausfall verursachen.
Gerade darin liegt aber die praktische Aussage. Wer einen höheren Pflegegrad 3 oder mehr hat, muss oft schon für Körperpflege, Mobilität und Arzttermine Hilfe organisieren. Ein zusätzlicher Zahnarzttermin konkurriert dann mit Aufgaben, die täglich anfallen. Das Projekt beschreibt außerdem fehlende verbindliche Abstimmung zwischen Zahnarztpraxis, Hausarzt, Pflege, Angehörigen und Pflegebedürftigen als Teil des Problems.
Ein Anspruch löst das Terminproblem nicht automatisch
Gesetzlich Versicherte mit Pflegebedarf können bereits heute zusätzliche präventive Zahnleistungen beanspruchen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nennt unter anderem einen Mundgesundheitsstatus, einen individuellen Mundgesundheitsplan und eine Aufklärung zur Mundpflege. Diese Leistungen werden grundsätzlich einmal je Kalenderhalbjahr übernommen. Bei erheblicher Mobilitätseinschränkung können sie auch im Rahmen einer aufsuchenden Versorgung in der Wohnung stattfinden.
Damit existiert ein Leistungsweg, aber noch kein automatisch verfügbarer Hausbesuch. Eine Versorgung zu Hause hängt weiterhin davon ab, dass eine Zahnarztpraxis die aufsuchende Behandlung tatsächlich anbietet und organisatorisch leisten kann. Für Pflegehaushalte ist das derselbe Unterschied, der auch bei der ambulanten Pflege zwischen bewilligtem Anspruch und verfügbaren Kapazitäten sichtbar wird.
Hinzu kommt eine Grenze der Behandlung zu Hause. Nach Angaben der KZBV sind vor Ort wegen der räumlichen und technischen Bedingungen oft nur einfachere Maßnahmen möglich. Ist eine weitergehende Behandlung in der Praxis nötig, können unter bestimmten Voraussetzungen Krankenfahrten übernommen werden. Bei Pflegegrad 3 ist dafür zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung nachzuweisen, bei Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 gelten günstigere Voraussetzungen.
Rentenpunkte durch Pflege berechnen
Der G-BA schafft noch keine neue Leistung
Das Projekt hat einen integrierten Versorgungspfad entwickelt, der die Zusammenarbeit von Zahn- und Hausarztpraxen, Pflegeteams, Pflegebedürftigen und Angehörigen verbessern soll. Der G-BA-Beschluss vom 21. August 2026 führt jedoch nicht sofort zu einem neuen individuellen Anspruch oder zu einem verpflichtenden Hausbesuch. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden an die angesprochenen Stellen weitergegeben.
Für die häusliche Versorgung bleibt deshalb ein unscheinbarer Punkt entscheidend: Beginnt Pflegebedürftigkeit, sollte die bisherige zahnärztliche Betreuung nicht einfach aus dem Terminplan verschwinden. Gerade wenn Mobilität oder Demenz den Praxisbesuch erschweren, muss früh geklärt werden, ob die bisherige Praxis Hausbesuche anbietet oder wie ein notwendiger Transport organisiert werden kann. Sonst besteht der Anspruch auf dem Papier weiter, während der tatsächliche Zahnarztkontakt über Jahre abreißt.