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Ferienjob kann trotz hohem Lohn 0 Rentenpunkte bringen

Ein Ferienjob kann 2026 mehrere Tausend Euro einbringen und trotzdem keinen einzigen Pflichtbeitragsmonat für die Rente liefern. Entscheidend ist nicht die Höhe des Lohns, sondern die Dauer: Bleibt die Beschäftigung kurzfristig und umfasst höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das erhöht das Netto, lässt das Rentenkonto aber leer.

70 Arbeitstage oder drei Monate entscheiden

Die Deutsche Rentenversicherung hat Ende Juli noch einmal auf die Regeln für Ferienjobs hingewiesen. Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei, wenn sie im laufenden Kalenderjahr insgesamt nicht länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate dauert. Bei Schülern und Studenten, die nur in den Ferien arbeiten, spielt die Höhe des Verdienstes dabei grundsätzlich keine Rolle.

Das klingt zunächst wie ein klarer Vorteil. Vom Arbeitslohn gehen weder Beiträge zur Renten- noch zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung ab. Die Deutsche Rentenversicherung nennt die Ferienbeschäftigung deshalb ausdrücklich sozialabgabenfrei.

Ohne Rentenbeitrag gibt es auch keinen Pflichtbeitragsmonat

Für die spätere Rente hat die Beitragsfreiheit eine Kehrseite. Aus dem kurzfristigen Ferienjob entstehen keine Entgeltpunkte aus Pflichtbeiträgen. Die Beschäftigungsmonate werden auch nicht wie Monate eines normalen rentenversicherungspflichtigen Jobs als Pflichtbeitragszeiten gespeichert.

Das führt zu einem überraschenden Vergleich. Ein Schüler kann in acht Wochen Ferienarbeit deutlich mehr verdienen als ein Minijobber in mehreren Monaten und trotzdem weniger fürs Rentenkonto mitnehmen. Für die Altersvorsorge zählt eben nicht nur der Bruttolohn. Entscheidend ist, ob der Verdienst überhaupt der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.

Der Minijob kann trotz niedrigerem Lohn mehr Rente bringen

Beim Minijob ist die Logik umgekehrt. 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro. Dafür ist ein gewerblicher Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, der Beschäftigte normalerweise 3,6 Prozent. Eine Befreiung ist möglich.

Bleibt der Minijob ein volles Jahr rentenversicherungspflichtig und werden monatlich 603 Euro verdient, entstehen nach den 2026er Werten rund 0,1393 Entgeltpunkte. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das später etwa 5,92 Euro zusätzlicher monatlicher Bruttorente. Noch wichtiger für manche Rentenwege: Die Monate zählen bei voller Rentenversicherungspflicht vollständig als Pflichtbeitragszeiten.

Minijob Rentenrechner

Nach dem Schulabschluss kann die 70-Tage-Regel kippen

Besonders tückisch ist die Zeit zwischen Schulabschluss und dem nächsten Lebensabschnitt. Wer nach dem Abitur direkt ein Studium aufnimmt, kann nach Angaben der Rentenversicherung in den Sommerferien grundsätzlich noch kurzfristig beschäftigt werden.

Beginnt anschließend dagegen eine Berufsausbildung oder ein Freiwilliges Jahr, kann die Beschäftigung als berufsmäßig gelten. Die DRV Nordbayern weist für diesen Fall darauf hin, dass eine sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung nur möglich ist, wenn der monatliche Verdienst 603 Euro nicht überschreitet. Die bloße Einhaltung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen reicht dann nicht automatisch.

Genau deshalb sollte vor Arbeitsbeginn geklärt werden, wie der Job angemeldet wird. „Ferienjob“ ist kein eigener Versicherungsstatus. Entscheidend sind Dauer, Lebenssituation und Beschäftigungsart. Wer Rentenpunkte sammeln möchte, fährt mit einem versicherungspflichtigen Minijob oder einer regulären Beschäftigung anders als mit einem sozialabgabenfreien Kurzzeitjob.

Mehr Netto heute kann weniger Rentenzeit bedeuten

Für einen kurzen Sommerjob kann die Beitragsfreiheit finanziell attraktiv sein. Sie sollte aber nicht mit einem Rentenvorteil verwechselt werden. Wer ohnehin nur wenige Monate bis zu einer wichtigen Wartezeit benötigt, muss unterscheiden, ob ein Beschäftigungsmonat tatsächlich als Pflichtbeitragszeit zählt. Wie fünf, 35 und 45 Versicherungsjahre zustande kommen, zeigt der Überblick zur Wartezeit bei der Rente.