Die Riester-Nachfolge soll am 1. Januar 2027 starten und private Altersvorsorge einfacher, günstiger und renditestärker machen. Besonders große Erwartungen ruhen auf einem öffentlich organisierten Standarddepot. Doch fünf Monate vor dem Termin kann die Bundesregierung weder einen Betreiber noch einen konkreten Zeitplan nennen. Während private Finanzfirmen ihre Produkte vorbereiten, droht ausgerechnet die staatliche Alternative den Start zu verpassen.
Acht Fragen, aber kein Termin und kein Betreiber
Bundestag und Bundesrat haben die Reform im Frühjahr beschlossen. Neue Altersvorsorgedepots dürfen künftig ohne Beitragsgarantie in Fonds, Aktien und börsengehandelte Indexfonds investieren. Zusätzlich wurde die Bundesregierung ermächtigt, per Rechtsverordnung einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft zu schaffen.
Wie dieses Angebot rechtzeitig entstehen soll, bleibt offen. In ihrer Antwort vom 25. Juni 2026 erklärt die Bundesregierung lediglich, das Bundesfinanzministerium spreche mit möglichen Trägern. Die Anforderungen seien komplex, die internen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen. Acht Fragen zu Zeitplan, Anbieter, Rechtsverordnung und Vorbereitung beantwortete das Ministerium mit diesem knappen Hinweis gemeinsam.
Auch auf Nachfragen zu möglichen Rollen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesbank, der Förderbank KfW oder des staatlichen Fonds Kenfo legte sich die Regierung nicht fest. Sie verwies nur auf vielfältige dienstliche Kontakte und erklärte, eine vollständige Aufstellung existiere nicht. Offen bleiben außerdem Anlagestrategie, Kundenverwaltung, technische Infrastruktur und mögliche Ausschreibungen an private Dienstleister.
Das öffentliche Depot sollte den Markt unter Druck setzen
Das Problem ist größer als ein verspätetes Behördenprojekt. Der öffentliche Vertrag sollte als einfache und kostengünstige Alternative zu Produkten von Banken, Versicherern und Fondsanbietern dienen. Im Parlament wurde er sogar als Maßstab für Kosten, Leistung und Qualität angekündigt. Fehlt dieses Angebot zum Marktstart, fehlt zunächst auch der staatliche Referenzpunkt, an dem sich private Produkte messen lassen müssen.
Der Bundestag beschloss am 27. März 2026, die Effektivkosten von Standarddepots auf höchstens ein Prozent zu begrenzen. Der öffentliche Vertrag soll allen Förderberechtigten offenstehen. Seit der parlamentarischen Änderung gehören dazu auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Eine konkrete Institution, die Millionen Verträge verwalten könnte, wurde mit dem Gesetz aber nicht bestimmt.
Private Angebote könnten einen entscheidenden Vorsprung erhalten
Für Finanzanbieter ist der 1. Januar 2027 ein klarer Markttermin. Kommt das öffentliche Standarddepot später, können private Anbieter früh Kunden gewinnen und langfristige Verträge abschließen, bevor die staatliche Konkurrenz verfügbar ist. Ein späterer Wechsel wäre zwar grundsätzlich denkbar, verursacht aber Aufwand und kann Kosten auslösen. Der gewünschte Wettbewerbsdruck würde genau in der wichtigen Startphase fehlen.
Das neue Depot ist auch deshalb bedeutsam, weil die Politik stärker auf private Vorsorge setzt, um die Differenz zwischen Erwerbseinkommen und gesetzlicher Rente zu schließen. Wie groß diese persönliche Rentenlücke laut Digitaler Rentenübersicht ausfällt, hängt von allen drei Säulen der Alterssicherung ab. Ein leicht verständliches Standardprodukt sollte gerade Menschen erreichen, die sich bisher nicht zwischen komplizierten Tarifen entscheiden wollten.
Ein Staatsdepot wäre keine staatliche Renditegarantie
Auch ein öffentlich organisierter Vertrag würde Kursrisiken nicht beseitigen. Herzstück der Reform ist gerade die Möglichkeit, ohne vollständige Beitragsgarantie am Kapitalmarkt anzulegen. Höhere Renditechancen gehen deshalb mit möglichen Wertverlusten einher. Staatlich wäre die Trägerschaft, nicht der Anlageerfolg.
Bestehende Riester-Verträge müssen zudem nicht vorschnell gekündigt werden. Sie können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Ein Wechsel in das neue Fördersystem soll möglich sein, sollte aber erst nach einem Vergleich von Garantien, Kosten und möglichen Wechselabzügen erfolgen. Das private Depot verändert die gesetzliche Rentenhöhe nicht, es soll die gesetzliche Rente lediglich ergänzen.
Der Kalender setzt die Regierung unter Druck
Die neue private Altersvorsorge ist nach Angaben der Bundesregierung bereits beschlossen und soll zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Für das öffentliche Standarddepot braucht es aber noch eine Rechtsverordnung, einen geeigneten Träger und eine funktionierende technische Abwicklung.
Damit wird der Zeitplan selbst zum Renten-Aufreger. Die Politik hat das öffentliche Depot als günstige Konkurrenz und Orientierung im neuen Vorsorgemarkt verkauft. Ende Juli steht nicht einmal fest, wer es anbieten soll. Starten 2027 nur die privaten Produkte, wäre das Altersvorsorgedepot zwar formal da, sein politisch wichtigstes Korrektiv aber nicht.