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Rente mit 63 soll weg – Regierung kennt die Folgen nicht

Eine rot-weiße Schranke mit der Zahl 63 blockiert den Ausgang einer Werkhalle.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll abgeschafft werden. Belastbare Berechnungen zu den Folgen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll abgeschafft werden. Die Bundesregierung will die Rentenreform noch 2026 durch das Gesetzgebungsverfahren bringen. Brisant ist, auf welcher Datengrundlage das geschehen soll. Zu möglichen Einsparungen, Mehrkosten und zusätzlicher Beschäftigung liegen ihr nach eigener Aussage keine belastbaren Zahlen vor.

Vier Fragen beantwortet die Regierung mit einem Satz

Die Linke wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, welche finanziellen Folgen eine Abschaffung in den kommenden zehn Jahren hätte. Gefragt wurde auch, ob Betroffene stattdessen früher mit Abschlägen in Rente gehen könnten und dadurch womöglich Mehrkosten entstehen. Zusätzlich sollte die Regierung erklären, ob die bestehende Regelung einen Anreiz zum Weiterarbeiten setzt.

Die Antwort fällt ungewöhnlich knapp aus. Der Bundesregierung lägen keine entsprechenden Daten vor, heißt es in der Bundestagsdrucksache 21/6516 vom 15. Juni 2026. Auswirkungen hingen unter anderem von der Lage am Arbeitsmarkt, den Reaktionen der Versicherten und der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab. Selbst der Beschäftigungseffekt lasse sich deshalb nicht bestimmen.

Damit bleibt ausgerechnet die zentrale Begründung für die Verschärfung offen. Wer den abschlagsfreien Rentenzugang streicht, erwartet häufig längere Beschäftigung und geringere Ausgaben. Die Regierung kann derzeit weder das eine noch das andere beziffern.

13,3 Milliarden Euro sind keine belastbare Kostenrechnung

In der Debatte taucht immer wieder eine Summe von 13,3 Milliarden Euro auf. So hoch schätzte die Deutsche Rentenversicherung für 2023 sämtliche nicht beitragsgedeckten Leistungen bei Altersrenten vor der Regelaltersgrenze. Auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfielen in dieser abstrakten Rechnung 26 Prozent.

Die Bundesregierung warnt selbst davor, daraus vermeintliche Kosten der Rente mit 63 abzuleiten. Die Berechnung arbeitet mit fiktiven Abschlägen und kann nicht abbilden, wie sich Versicherte ohne diese Rentenart verhalten hätten. Manche würden länger arbeiten. Andere könnten auf die vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ausweichen und dauerhafte Abschläge akzeptieren.

Betroffene kommen im Schnitt auf fast 46 Pflichtbeitragsjahre

Die Antwort liefert zugleich Zahlen, die die politische Härte des Vorhabens zeigen. Neue Bezieher der abschlagsfreien Altersrente kamen 2025 durchschnittlich auf 559,8 Beitragsmonate. Das entspricht 46 Jahren und acht Monaten. Im Mittel standen 551 Pflichtbeitragsmonate im Versicherungskonto, also knapp 46 Jahre.

Fast 98 Prozent der Neuzugänge hatten mindestens 40 Jahre mit Beitragszeiten. Bei den Pflichtbeitragszeiten waren es 93,6 Prozent. Trotzdem weiß die Regierung nach eigener Auskunft nicht, in welchem Alter die Betroffenen erstmals Beiträge gezahlt haben. Verlässliche Aufschlüsselungen nach Bildungsabschluss, Beruf oder Branche fehlen ebenfalls.

Auch die Rentenhöhen widersprechen dem Bild einer luxuriösen Frühverrentung. Männer erhielten 2025 im Durchschnitt 1.846 Euro monatlich, Frauen 1.469 Euro. Aus der einzelnen Rentenhöhe lässt sich allerdings nicht auf das gesamte Haushaltseinkommen schließen. Weitere Alterseinkünfte werden in diesen Werten nicht erfasst.

Die „Rente mit 63“ beginnt längst nicht mehr mit 63

Der populäre Name ist historisch. Versicherte ab Jahrgang 1964 können die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren erst mit 65 beziehen. Für frühere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, darf weiterhin früher starten, zahlt aber 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt nun, den abschlagsfreien Zugang vollständig zu streichen. Zugleich soll die frühestmögliche Rente mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre verschoben werden. Das Bundesarbeitsministerium führt beide Verschärfungen unter den zentralen Empfehlungen auf.

Der politische Fahrplan ist konkreter als die Folgenabschätzung

Der Koalitionsausschuss will alle 33 Vorschläge der Rentenkommission vollständig und zügig umsetzen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Noch gibt es allerdings keinen veröffentlichten Gesetzentwurf mit Übergangsregeln und Stichtagen.

Widerstand kommt bereits aus mehreren Ländern. Fünf ostdeutsche Ministerpräsidenten haben sich gegen die Abschaffung gestellt, wie der Beitrag zum Streit um die Rente mit 63 im Bundesrat zeigt. Die neue Regierungsantwort verschärft diesen Konflikt. Eine weitreichende Leistung soll entfallen, bevor die Regierung sagen kann, wie viel das spart und ob tatsächlich mehr Menschen länger arbeiten.