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Aktivrente verpufft – nur gut 10.000 Beschäftigte nutzen den Steuerbonus

Eine selbstständige Buchhändlerin im Rentenalter arbeitet in ihrem modernen Laden.
Selbstständige und Minijobber arbeiten häufig auch im Rentenalter, erhalten den Steuervorteil der Aktivrente aber nicht.

Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen und damit mehr Menschen nach dem Rentenalter im Beruf halten: Die Aktivrente startete mit einem großen Versprechen. Nach dem ersten Halbjahr fällt die Bilanz jedoch auffallend klein aus. Nur gut 10.000 Beschäftigte haben den Steuervorteil genutzt. Gleichzeitig bleiben genau jene Erwerbsformen ausgeschlossen, die unter arbeitenden Rentnern besonders verbreitet sind.

10.000 Nutzer nach sechs Monaten

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer die persönliche Regelaltersgrenze überschritten hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, kann Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr. Ein Antrag ist nicht nötig, weil der Arbeitgeber den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt.

Nach Angaben der Bundesregierung vom 27. Juli 2026 nutzten im ersten Halbjahr mehr als 10.000 Beschäftigte das Angebot. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Zahl bereits im Juni als ersten sichtbaren Erfolg bezeichnet. Gemessen an der öffentlichen Aufmerksamkeit und am maximalen Steuerfreibetrag ist die Reichweite bislang dennoch überschaubar.

Die Zahl sagt allerdings noch nicht, wie viele Beschäftigte alle Voraussetzungen erfüllen und den Freibetrag tatsächlich ausschöpfen. Auch eine belastbare Erfolgsquote lässt sich daraus nicht berechnen. Klar ist nur: Aus dem angekündigten großen Arbeitsmarktinstrument ist in den ersten sechs Monaten noch kein Massenmodell geworden.

Minijobber und Selbstständige gehen leer aus

Besonders brisant ist der Blick auf die Beschäftigungsformen älterer Rentner. Im Jahr 2025 arbeiteten 13,5 Prozent der gesetzlichen Rentner zwischen 65 und 74 Jahren. Fast die Hälfte dieser Erwerbstätigen war geringfügig beschäftigt, 27,1 Prozent arbeiteten selbstständig. Das zeigen die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes.

Beide Gruppen sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Der Freibetrag gilt weder für Einnahmen aus einem Minijob neben der Rente noch für selbstständige Einkünfte. Auch Beamte und Abgeordnete können ihn nicht nutzen. Die Altersgruppe aus der Destatis-Statistik entspricht zwar nicht exakt dem berechtigten Personenkreis, weil die Aktivrente erst nach der jeweiligen Regelaltersgrenze greift. Die Zahlen zeigen aber, wie stark das Fördermodell an der tatsächlichen Arbeitswelt vieler Rentner vorbeigeht.

Entscheidend ist der Arbeitsvertrag, nicht der Rentenbezug

Ob bereits eine Altersrente ausgezahlt wird, ist für den Steuerfreibetrag nicht entscheidend. Begünstigt werden kann auch, wer den Rentenantrag aufschiebt. Ausschlaggebend sind das Überschreiten der Regelaltersgrenze und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die offiziellen Fragen und Antworten zur Aktivrente ziehen diese Grenze ausdrücklich.

Damit unterscheidet sich die Regel von den allgemeinen Möglichkeiten beim Hinzuverdienst zur Altersrente. Geld zur Altersrente darf grundsätzlich auch in anderen Erwerbsformen verdient werden. Die Steuerfreiheit von monatlich bis zu 2.000 Euro gibt es aber nur im begünstigten Arbeitsverhältnis.

Der Steueranreiz trifft nur einen schmalen Ausschnitt

Die Bundesregierung begründete den Ausschluss Selbstständiger damit, dass bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte zusätzliche Potenzial liege. Bei Selbstständigen sei der Anteil derjenigen, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits hoch. Diese Entscheidung verengt den Kreis bewusst auf Rentner, die als reguläre Arbeitnehmer beschäftigt bleiben oder neu eingestellt werden.

Genau darin liegt die politische Sprengkraft der ersten Bilanz. Der Staat verspricht einen kräftigen Steuervorteil, erreicht damit bisher aber nur gut 10.000 Beschäftigte. Viele Rentner, die längst weiterarbeiten, bekommen keinen Euro davon. Ob die Nutzerzahl im zweiten Halbjahr deutlich steigt oder die Aktivrente für weitere Erwerbsformen geöffnet wird, entscheidet darüber, ob aus dem Schlagwort noch ein wirksames Rentenmodell wird.