Wer 45 Jahre eingezahlt hat, soll nach den Plänen der Rentenkommission nicht mehr abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können. Dagegen formiert sich jetzt eine Länderfront. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern lehnen die Abschaffung ab. Sachsens Ministerpräsident droht mit einem Nein im Bundesrat. Allein können die fünf Länder die Reform aber nicht stoppen.
Kretschmer droht mit einem Nein im Bundesrat
Der Widerstand ist ungewöhnlich breit. Mit Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen stellen sich drei CDU-Ministerpräsidenten gegen einen zentralen Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission. Auch Brandenburgs SPD-Regierungschef Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnen ihn ab.
Kretschmer kündigte laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur an, Sachsen werde der Rentenreform im Bundesrat ohne Änderungen nicht zustimmen. Woidke argumentiert, 45 Jahre seien ein langes Arbeitsleben und müssten für eine Rente ohne Abschläge ausreichen. Schwesig hält die Zahl der Beitragsjahre für gerechter als einen pauschalen Verweis auf die durchschnittliche Lebenserwartung.
Fünf Länder kommen auf 19 Stimmen
Politisch klingt die Drohung gewaltig. Rechnerisch ist die Lage weniger eindeutig. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg haben jeweils vier Stimmen im Bundesrat, Mecklenburg-Vorpommern drei. Zusammen sind das 19 Stimmen. Der Bundesrat verfügt insgesamt über 69 Stimmen. Für eine absolute Mehrheit werden 35 benötigt.
Ob der Bundesrat die Reform stoppen kann, ist noch offen
Noch existiert kein Gesetzentwurf. Deshalb steht auch nicht fest, welche Teile des Reformpakets der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Bei einem Zustimmungsgesetz könnte ein endgültiges Nein der Länderkammer das Vorhaben scheitern lassen. Bei einem Einspruchsgesetz könnte der Bundestag einen Einspruch dagegen überstimmen. Diese Unterscheidung erklärt der Bundesrat ausdrücklich.
Die fünf Regierungschefs haben die Rente mit 63 daher noch nicht gerettet. Ihr gemeinsamer Auftritt erhöht aber den Preis für eine unveränderte Umsetzung. Weitere Länder müssten sich anschließen, damit aus dem politischen Warnsignal eine sichere Bundesratsmehrheit wird. Zusätzlich kann der Widerstand Abgeordnete im Bundestag unter Druck setzen.
In Mitteldeutschland trifft der Plan jeden dritten Neurentner
Hinter der Revolte steht mehr als Symbolpolitik. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gingen 2025 insgesamt 101.298 Menschen erstmals in eine Altersrente. Davon erhielten 33.741 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das waren 33,3 Prozent und damit praktisch jeder dritte Neurentner, wie aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zeigen.
Gerade im Osten ist die gesetzliche Rente für viele der mit Abstand wichtigste Alterseinkommensbaustein. Schwesig verwies in einem Interview mit NDR Info zudem auf Beschäftigte, die schon mit 18 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind. Wer erst mit 28 startet, erreicht dieselbe Zahl an Beitragsjahren zehn Jahre später. Eine starre Altersgrenze behandelt beide Erwerbsbiografien gleich, obwohl ihre Lebensarbeitszeit stark auseinanderliegt.
Die „Rente mit 63“ beginnt längst nicht mehr mit 63
Der bekannte Name führt inzwischen in die Irre. Für den Jahrgang 1961 ist die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren erst mit 64 Jahren und sechs Monaten möglich. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Die genauen Voraussetzungen erklärt der Überblick zur Rente mit 63.
Davon zu unterscheiden ist die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie ist bislang ab 63 möglich, kostet aber grundsätzlich 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Auch hier will die Kommission verschärfen und den frühesten Beginn auf 64 Jahre anheben.
Der Widerstand kommt mitten im Wahlkampf
Der Zeitpunkt der Länderallianz ist politisch brisant. In Sachsen-Anhalt wird bereits am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt, in Mecklenburg-Vorpommern folgt die Wahl am 20. September 2026. Eine Verschärfung der Rentenregeln wäre wenige Wochen davor kaum vermittelbar, zumal die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren in der Region überdurchschnittlich oft genutzt wird.
Das macht die Kritik nicht automatisch zur Wahltaktik. Der anstehende Urnengang sorgt aber dafür, dass die Bundesregierung den Streit nicht aussitzen kann. Vor allem CDU-Ministerpräsidenten zwingen damit den CDU-geführten Bundeskurs zu einer sichtbaren Auseinandersetzung.
Die Bundesregierung will das Gesamtpaket noch 2026 beschließen
Die Rentenkommission empfiehlt ausdrücklich, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die 33 Empfehlungen möglichst vollständig und zügig umzusetzen. Nach ihrer bisherigen Planung sollen die Gesetze noch bis Ende 2026 verabschiedet werden. Über den Umfang des Pakets informiert der Beitrag zur geplanten Umsetzung aller 33 Rentenvorschläge.
Bis ein konkreter Entwurf vorliegt, gibt es weder ein beschlossenes Aus für die Rente nach 45 Jahren noch verlässliche Stichtage für einzelne Jahrgänge. Möglicher Vertrauensschutz bei der Rentenreform bleibt damit eine offene Frage. Sicher ist nur: Der Widerstand aus fünf Ländern macht eine unveränderte Abschaffung politisch schwieriger. Gerettet ist die abschlagsfreie Rente deshalb noch lange nicht.
