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Trotz Pflegekasse bleiben 3.364 Euro im Monat am Bewohner hängen

Eine ältere Frau und ihre Tochter packen einen Koffer in einem Pflegeheimzimmer aus.

Ein Platz im Pflegeheim wird erneut deutlich teurer. Im ersten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige inzwischen durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst bezahlen. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 40.368 Euro. Die aktuellen Zuschüsse der Pflegekasse können den Kostenanstieg nicht stoppen.

Für viele Familien ist der Umzug ins Pflegeheim ohnehin eine belastende Entscheidung. Zur Sorge um die Versorgung kommt eine Rechnung, die selbst eine durchschnittliche Rente weit überfordert. Nach der aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres um 256 Euro. Dadurch werden jährlich 3.072 Euro mehr fällig als noch im Juli 2025.

Die Werte sind bundesweite Durchschnittsbeträge für das erste Jahr im Heim. Die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland teilweise erheblich.

Drei Viertel des Anstiegs kommen aus der Pflege

Der größte Kostensprung steckt im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die pflegerische Versorgung. Dieser Betrag enthält auch die Ausbildungskosten und stieg innerhalb eines Jahres von 1.583 auf 1.775 Euro. Allein dadurch verteuerte sich der Heimplatz um 192 Euro im Monat. Das entspricht drei Vierteln des gesamten Anstiegs.

KostenbestandteilJuli 2025Juli 2026Mehrbetrag
Pflege und Ausbildung1.583 €1.775 €192 €
Unterkunft und Verpflegung1.018 €1.068 €50 €
Investitionskosten507 €521 €14 €
Eigenbeteiligung insgesamt3.108 €3.364 €256 €

Höhere Löhne für Pflegekräfte sind notwendig, damit Heime überhaupt Personal finden und halten können. Das Finanzierungsproblem bleibt dennoch beim Pflegebedürftigen hängen. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Steigen die tatsächlichen Heimkosten stärker als ihre Leistungen, wächst die private Rechnung weiter.

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Der höchste Zuschuss deckt nicht die ganze Rechnung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten zusätzlich zur festen Heimleistung einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr beträgt er 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent.

Die hohe letzte Stufe klingt umfassender, als sie ist. Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht um 75 Prozent reduziert. Genau diese Posten summieren sich im Bundesdurchschnitt bereits auf 1.589 Euro im Monat.

Der Wohnort entscheidet über 10.440 Euro im Jahr

Besonders drastisch sind die regionalen Unterschiede. In Sachsen-Anhalt beträgt die durchschnittliche Belastung im ersten Heimjahr 2.891 Euro monatlich. In Bremen sind es 3.761 Euro. Die Differenz von 870 Euro im Monat summiert sich innerhalb eines Jahres auf 10.440 Euro.

Unterschiedliche Personalkosten, Vorgaben zur Ausstattung und Investitionskosten wirken sich direkt auf die Rechnung aus. Innerhalb derselben Einrichtung zahlen Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 dagegen denselben pflegebedingten Eigenanteil. Ein höherer Pflegegrad macht diesen Teil der Rechnung daher nicht automatisch teurer.

649 Euro im Monat sind politischer Streitstoff

Der Ersatzkassenverband nimmt vor allem die Bundesländer in die Pflicht. Investitionen in Gebäude kosten derzeit durchschnittlich 521 Euro monatlich. Hinzu kommen 128 Euro Ausbildungskosten, die im Pflegeanteil stecken. Würden die Länder beide Posten vollständig übernehmen, könnte die durchschnittliche Belastung nach Berechnung des Verbandes um 649 Euro im Monat sinken.

Das ist allerdings eine politische Forderung und kein bestehender Zahlungsanspruch der Bewohner. Solange sich an der Finanzierung nichts ändert, werden diese Kosten weiterhin über die Heimrechnung weitergegeben.

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Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Kann ein Pflegebedürftiger die ungedeckten Heimkosten nicht aus Einkommen und einsetzbarem Vermögen bezahlen, kommt die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht. Der Antrag sollte gestellt werden, sobald die Finanzierungslücke absehbar ist. Das Sozialamt prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Kinder werden nach geltendem Recht grundsätzlich erst bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Frühere Vermögensübertragungen sind dadurch jedoch nicht automatisch geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt frühere Schenkungen zurückfordern.

Die neue Kostenauswertung zeigt damit mehr als eine weitere Preissteigerung. Schon ein einziges Jahr im Pflegeheim kann heute Rücklagen von mehr als 40.000 Euro aufzehren. Während über eine Pflegereform diskutiert wird, kommt die nächste höhere Rechnung längst bei den Bewohnern an.