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Rente mit 63 soll weg – Milliarden spart die Reform nur bei späterem Rentenstart

Die Abschaffung der Rente mit 63 soll die Rentenkasse entlasten. Wie groß dieser Effekt tatsächlich wird, entscheidet sich aber erst danach: Gehen Betroffene einfach in eine andere vorgezogene Altersrente, bleibt von der Milliardenwirkung nur ein vergleichsweise kleiner Teil übrig. Erst wenn sie ihren Rentenbeginn tatsächlich verschieben, steigt die Entlastung sprunghaft.

Genau diese Rechnung ist nun im Bundestag zum politischen Argument geworden. In der Haushaltsdebatte am 11. September griff die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing die kleinere der beiden Größen auf. Dahinter steckt ein Punkt, der für die Rentenreform wichtiger ist als die bloße Abschaffung eines Zugangswegs: Entscheidend ist, was Versicherte anschließend tun.

430 Millionen Euro bei gleichem Rentenbeginn

Die Alterssicherungskommission hat zwei Szenarien durchgerechnet. Wechseln bisherige Nutzer der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zum selben Zeitpunkt in die Altersrente für langjährig Versicherte, spart die Rentenversicherung rund 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Zugangsjahrgang.

Die Rente beginnt in diesem Modell also nicht später. Sie fällt lediglich niedriger aus, weil dauerhafte Rentenabschläge anfallen.

Rentenbeginn-Rechner

Schielke-Ziesing griff genau diese 430-Millionen-Zahl im Bundestag auf und stellte sie einer von ihr genannten Kürzung von vier Milliarden Euro bei der Rentenfinanzierung gegenüber. Daraus leitete sie ihre Kritik an der geplanten Abschaffung ab. Die politische Bewertung stammt von der AfD. Die 430 Millionen Euro selbst stehen im Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission.

Für 6,5 Milliarden müssten alle ein Jahr später gehen

Die deutlich größere Zahl folgt erst im zweiten Szenario. Würden alle betroffenen Versicherten ihren Renteneintritt um ein volles Jahr aufschieben, errechnet die Kommission rund 6,5 Milliarden Euro Einsparung je Rentenzugangsjahrgang. Hinzu könnten zusätzliche Beitragseinnahmen kommen, wenn ein Teil der Versicherten in diesem Jahr weiterarbeitet.

Damit hängt der Milliardenbetrag an einer weit stärkeren Annahme als dem bloßen Wegfall der abschlagsfreien Rente. Wer nicht länger arbeiten will oder kann und stattdessen eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen nutzt, löst diesen Effekt nicht aus.

Die 6,5 Milliarden Euro sind deshalb auch keine pauschale jährliche Dauerersparnis für die gesamte Rentenversicherung. Gemeint ist die Entlastung für einen Zugangsjahrgang, wenn dessen Rentenbeginn vollständig um ein Jahr verschoben wird. Die 430 Millionen Euro beziehen sich ebenfalls auf einen Zugangsjahrgang, wirken durch die Abschläge aber über die Rentenbezugsdauer weiter.

Aus der Abschaffung wird nicht automatisch ein zusätzliches Arbeitsjahr

Genau darin liegt die offene Rechnung der Reform. Ein Wegfall der abschlagsfreien Altersrente zwingt Versicherte nicht automatisch dazu, länger im Beruf zu bleiben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann nach geltendem Recht einen anderen vorgezogenen Rentenzugang wählen und dafür Kürzungen akzeptieren.

Für die Rentenkasse ist der Unterschied groß. Im einen Fall zahlt sie ab demselben Zeitpunkt eine niedrigere Rente. Im anderen beginnt die Rentenzahlung erst ein Jahr später. Erst dieses zweite Szenario erzeugt den von der Kommission errechneten Milliardenbetrag.

Hinzu kommt, dass auch der früheste Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte nach dem Kommissionsvorschlag verändert werden soll. Die Altersgrenze soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Damit würde nicht nur die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren verschwinden, sondern auch ein weiterer früher Rentenweg später beginnen.

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Wer betroffen wäre, ist weiter offen

Beschlossen ist die Abschaffung bislang nicht. Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte unter Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat inzwischen erneut Schutz für rentennahe Versicherte zugesagt. Zuvor hatte sie fünf Jahre Übergang als mögliche Orientierung genannt. Wie eine solche Regel tatsächlich ausgestaltet wird und welche Jahrgänge darunterfallen, steht weiterhin nicht fest.

Damit bleibt auch die Milliardenersparnis vorerst eine Modellrechnung. Der Bericht der Kommission zeigt aber ziemlich genau, woran sie hängt: Nicht allein daran, dass die Rente mit 63 gestrichen wird, sondern daran, ob daraus für die Betroffenen tatsächlich ein späterer Rentenbeginn wird.