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Rente mit 63: Frei will Übergang kürzer als fünf Jahre

Gerade erst hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) rentennahen Versicherten im Bundestag Vertrauensschutz zugesagt. Nun zieht Unionsfraktionschef Thorsten Frei die mögliche Übergangsfrist enger: Fünf Jahre hält er für zu lang. Damit geht der Streit um die Rente mit 63 in die nächste Runde – und diesmal dreht er sich direkt darum, wie viele Jahrgänge vor dem geplanten Einschnitt geschützt werden könnten.

In einem am Freitag veröffentlichten Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland machte Frei klar, dass Übergangsregeln aus seiner Sicht nötig sind, er aber auf einen kürzeren Zeitraum drängt. „Aber fünf Jahre halte ich für zu lang“, sagte der CDU-Politiker. Auf die Frage, ob die Lösung dann bei zweieinhalb Jahren liege, legte er sich ausdrücklich nicht fest. Das müsse ausgelotet werden.

Aus fünf Jahren wird wieder eine offene Zahl

Damit verliert die bisher meistgenannte Übergangsfrist erheblich an politischer Verbindlichkeit. Bas hatte fünf Jahre Ende August als mögliche Orientierung aufgegriffen. Noch am Freitag sagte sie im Bundestag Vertrauensschutz für Menschen zu, die 45 Jahre gearbeitet haben und mit einem abschlagsfreien Rentenbeginn rechnen.

Eine konkrete Dauer nannte sie dort nicht. Genau in diese Lücke stößt Frei nun hinein.

Auch die Alterssicherungskommission hat keine Fünf-Jahres-Frist für die Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte beschlossen. Ihr Bericht verlangt lediglich, die Rentenart unter Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen. Wie dieser Schutz aussehen soll, lässt die Kommission offen.

Der Stichtag entscheidet mehr als die Zahl der Jahre

Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand ist deshalb nicht nur entscheidend, ob am Ende drei, vier oder fünf Jahre Übergang vereinbart werden. Wichtiger ist, wie die Regel konstruiert wird. Denkbar wären vollständig geschützte Geburtsjahrgänge, eine schrittweise Verschiebung der Altersgrenze oder ein fester Stichtag mit zusätzlichen Härtefallregeln.

Deshalb lässt sich derzeit auch nicht seriös behaupten, ein bestimmter Jahrgang werde sicher getroffen oder sicher verschont. Selbst eine kürzere Frist sagt ohne Startdatum und Übergangsmodell noch nicht, wer seinen geplanten Rentenbeginn ändern müsste.

Am geltenden Recht ändert der neue Vorstoß ohnehin nichts. Wer die Voraussetzungen der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren erfüllt, kann diese Altersrente weiterhin nach den heutigen Altersgrenzen ohne Abschlag beziehen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Davon zu unterscheiden ist die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Sie kann nach heutigem Recht früher beginnen, kostet aber für jeden Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze 0,3 Prozent Abschlag. Welche Differenz daraus im Einzelfall entsteht, hängt vom tatsächlichen Rentenbeginn ab.

Bas verspricht Schutz, Frei will ein kürzeres Fenster

Am Freitag bekräftigte Bas im Bundestag den Vertrauensschutz. Kurz darauf machte der Vorsitzende der Unionsfraktion öffentlich klar, dass fünf Jahre aus seiner Sicht zu lang wären. Damit wird aus einer abstrakten Zusage erstmals ein offener Streit über die Länge des Schutzes.

Frei stellt den Vertrauensschutz selbst nicht infrage. Er sagt ausdrücklich, dass Übergangsregelungen nötig seien, weil Menschen ihren Ruhestand langfristig planen. Eine kürzere Frist würde je nach Modell allerdings den Kreis derjenigen verkleinern, die noch unter die bisherige Regel fallen könnten.

Ein Gesetzentwurf mit Stichtag, geschützten Jahrgängen und genauer Staffelung liegt weiterhin nicht öffentlich vor. Für die persönliche Rentenplanung sind deshalb weder fünf Jahre noch zweieinhalb Jahre eine belastbare Grenze. Sicher ist nur: Der Druck auf einen langen Übergang ist innerhalb der Koalition größer geworden.