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95 Prozent der neuen EM-Renten werden gekürzt

Ein 53-jähriger Mann mit Sehhilfe sitzt auf seiner Bettkante und liest aufmerksam einen Bescheid über Erwerbsminderungsrente. In seinen Händen hält er das Papier, auf dem eine markierte Textpassage zu sehen ist. Neben dem Bett lehnen zwei Gehstützen an einem Nachtschrank.

Bei 95,2 Prozent der 2024 erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten wurde ein Abschlag berücksichtigt. Betroffenen fehlten dadurch im Durchschnitt 124,22 Euro brutto im Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht das fast 1.491 Euro – und mit dem Wechsel in die Altersrente verschwindet die Kürzung meist nicht. Die bundesweiten Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung zur Alterssicherung. Erfasst wurden 2024 erstmals gezahlte Erwerbsminderungsrenten mit Auszahlung ins Inland. Von allen Rentenzugängen dieser Rentenart waren nur 4,8 Prozent nicht von einem Abschlag betroffen.

Unter den gekürzten Renten betrug die durchschnittliche Minderung 124,22 Euro brutto im Monat. Dieser Wert ist kein zusätzlicher Abzug, der später noch vom bewilligten Zahlbetrag abgeht. Der Abschlag steckt bereits in der Rentenberechnung und senkt die persönlichen Entgeltpunkte über den Zugangsfaktor.

Die meisten Betroffenen erreichen die Altersgrenze nicht

Eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, weil Krankheit oder Behinderung eine reguläre Erwerbstätigkeit schon vor der Regelaltersgrenze unmöglich oder nur noch eingeschränkt möglich macht. Genau daraus entsteht das Problem: Seit 2024 liegt das maßgebende Alter für eine grundsätzlich abschlagsfreie EM-Rente bei 65 Jahren. Fast alle Leistungsfälle treten deutlich früher ein.

Für jeden Monat vor dem maßgebenden Alter sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Höchstens werden 36 Monate berücksichtigt, sodass der Abschlag auf maximal 10,8 Prozent begrenzt ist. Die gesetzliche Grundlage bildet § 77 SGB VI zusammen mit den Übergangsregeln für die Altersgrenze.

Eine Ausnahme kann bei sehr langen Versicherungsverläufen greifen. Wer 40 Jahre mit den gesetzlich geforderten Pflichtbeiträgen, Berücksichtigungszeiten und bestimmten weiteren Zeiten erreicht, kann weiterhin ab 63 Jahren ohne Abschlag bleiben. Für jüngere Versicherte oder Menschen mit krankheitsbedingten Lücken ist diese Voraussetzung jedoch schwer erreichbar.

Zurechnungszeit verhindert den Abschlag nicht

Zum Schutz früh erkrankter Versicherter enthält die EM-Rente eine Zurechnungszeit. Bei einem Rentenbeginn 2026 wird rechnerisch so getan, als wären bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten weitere Beiträge gezahlt worden. Bewertet wird dieser Zeitraum mit dem bisherigen Durchschnitt des Versicherungskontos.

Dieser Zuschlag an Versicherungszeit und der Abschlag erfüllen unterschiedliche Funktionen. Zunächst gleicht die Zurechnungszeit fehlende Berufsjahre teilweise aus. Anschließend mindert der Zugangsfaktor die so ermittelten Entgeltpunkte. Eine lange Zurechnungszeit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Rente abschlagfrei bleibt.

Wie sich Versicherungszeiten, Entgeltpunkte, Zurechnungszeit und Zugangsfaktor zusammensetzen, erklärt renten.net bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente. Der gesondert veröffentlichte Durchschnittszahlbetrag von 1.041 Euro für neue EM-Renten enthält die individuelle Kürzung bereits und darf nicht nochmals um 124,22 Euro reduziert werden.

Die Kürzung kann nicht einfach ausgeglichen werden

Bei vorgezogenen Altersrenten dürfen Versicherte Abschläge ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Für Rentenminderungen einer Erwerbsminderungsrente gilt diese Möglichkeit ausdrücklich nicht. Das bestätigt die Fachinformation zu Sonderzahlungen.

Freiwillige Beiträge können zwar einen späteren Rentenanspruch erhöhen, löschen den bereits festgestellten EM-Abschlag aber nicht. Besonders folgenreich ist zudem die Wirkung auf spätere Leistungen. Nach der aktuellen Fachbroschüre zur EM-Rente bleibt der Abschlag im Allgemeinen bei einer Folgerente bestehen, etwa bei der anschließenden Altersrente oder einer Hinterbliebenenrente.

Damit kann eine gesundheitlich erzwungene Frühverrentung die Rentenhöhe weit über die eigentliche EM-Rentenzeit hinaus prägen. Die Umwandlung in eine Altersrente führt nicht automatisch zu einer Neuberechnung mit dem Zugangsfaktor 1,0. Welche Besonderheiten beim Wechsel gelten, zeigt die Seite zur Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente.

In Thüringen fehlen durchschnittlich 130 Euro

Regional unterscheiden sich die Kürzungen, obwohl die gesetzliche Berechnung überall gleich ist. Den höchsten durchschnittlichen Abschlag weist die Statistik für Thüringen mit 130,24 Euro im Monat aus. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern mit 128,36 Euro und Bayern mit 128,02 Euro. Am niedrigsten lag der Betrag in Berlin mit 106,21 Euro.

Beim Anteil der gekürzten EM-Renten ist die Spannweite klein. Saarland kam auf 94,3 Prozent, Thüringen und Hamburg jeweils auf 96,1 Prozent. Unabhängig vom Wohnort ist eine abschlagfreie neue Erwerbsminderungsrente damit die seltene Ausnahme.

Aktuelle Anfrage soll die Zahlen für 2025 offenlegen

Eine Kleine Anfrage vom 2. Juli 2026 verlangt inzwischen eine Aktualisierung der Abschlagsdaten, getrennt nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland. Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Bis dahin bleibt 2024 der jüngste vollständig aufgeschlüsselte bundesweite Stand.

Für Betroffene ist im Rentenbescheid vor allem der Zugangsfaktor entscheidend. Ein Wert unter 1,0 zeigt die Kürzung der Entgeltpunkte. Stimmen Rentenbeginn, maßgebendes Lebensalter oder Versicherungszeiten nicht, kann sich der Fehler über viele Jahre fortsetzen. Hinweise zu den wichtigsten Kontrollstellen bietet die Anleitung zum Prüfen des Rentenbescheids.