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Jedem Zweiten im Osten droht trotz Vollzeit eine Armutsrente

Ostdeutscher Arbeiter im Vorhof eines Plattenbaus macht sich Sorgen

45 Jahre Vollzeitarbeit schützen nicht automatisch vor einem niedrigen Alterseinkommen. Nach einer neuen Modellrechnung wären derzeit 3.771 Euro Bruttolohn im Monat nötig, damit der spätere Rentenzahlbetrag die statistische Armutsgefährdungsschwelle erreicht. In Ostdeutschland verdient mehr als jeder zweite Vollzeitbeschäftigte weniger.

Ausgelöst wurde die Debatte durch eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch (Die Linke). Das Bundesarbeitsministerium berechnete daraufhin, welcher heutige Monatslohn bei 45 Beitragsjahren zu einer gesetzlichen Rente auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle führen würde. Über die Antwort berichtete am 20. Juli 2026 unter anderem das von der Deutschen Rentenversicherung mitgetragene Portal Ihre Vorsorge.

3.771 Euro brutto im Monat lautet das Ergebnis. Entscheidend ist jedoch das Kleingedruckte: Die Rechnung unterstellt, dass das Verhältnis des eigenen Verdienstes zum jeweiligen Durchschnittslohn über das gesamte Arbeitsleben gleich bleibt. Wer heute 87 Prozent des Durchschnitts verdient, müsste dieses Verhältnis also 45 Jahre lang halten. Erst dann lässt sich aus dem aktuellen Lohn eine modellhafte Rente ableiten.

Im Osten liegen mindestens 54 Prozent unter der Marke

Verdienstdaten für April 2025 zeigen die Größenordnung. Bundesweit lagen fast 39 Prozent der Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse unter 3.700 Euro brutto im Monat. Weniger als 3.900 Euro bekamen 44 Prozent. Weil der errechnete Schwellenlohn von 3.771 Euro zwischen diesen beiden Gruppen liegt, lässt sich der genaue bundesweite Anteil aus den veröffentlichten Stufen nicht ablesen. Sicher ist aber: Deutlich mehr als ein Drittel erreicht die Marke nicht.

Noch schärfer fällt das Bild in den ostdeutschen Bundesländern aus. Dort blieben 54 Prozent bereits unter 3.700 Euro, knapp 60 Prozent unter 3.900 Euro. Mindestens 54 Prozent liegen damit auch unter dem benötigten Modelllohn von 3.771 Euro. Wer durchgehend in Vollzeit arbeitet, kann nach dieser Rechnung trotzdem im Alter unter der statistischen Schwelle landen.

Große regionale Lohnunterschiede bestätigt auch die Verdienststatistik des Statistischen Bundesamts. Der Median des Bruttojahresverdienstes von Vollzeitbeschäftigten lag 2025 im Osten bei 46.013 Euro und im Westen bei 55.435 Euro. Monatlich entspricht das einem Abstand von rund 785 Euro. Niedrigere Löhne bedeuten bei ansonsten gleicher Versicherungsbiografie weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere gesetzliche Rente.

1.446 Euro sind keine Bruttorente

Mehrere Meldungen bezeichnen 1.446 Euro als „Armutsgrenze brutto“. Das ist nicht die amtliche Definition. Nach Destatis lag die Armutsgefährdungsschwelle 2025 für einen Alleinlebenden bei 1.446 Euro Nettoäquivalenzeinkommen im Monat. Berücksichtigt wird das verfügbare Einkommen des gesamten Haushalts nach Steuern und Sozialabgaben. Anschließend wird es nach Haushaltsgröße gewichtet.

Verglichen wird in der Regierungsrechnung deshalb nicht schlicht eine Bruttorente mit 1.446 Euro. Maßgeblich ist ein Rentenzahlbetrag, der die statistische Schwelle erreichen soll. Für einen einzelnen Menschen bleibt die gesetzliche Rente dennoch nur ein Teil der tatsächlichen Armutsprüfung. Mieteinnahmen, private oder betriebliche Vorsorge, Einkommen des Partners und weitere Einkünfte können die Lage verbessern. Umgekehrt können hohe Wohnkosten einen Haushalt trotz eines Einkommens oberhalb der Schwelle stark belasten.

Die Rechnung ist ein Warnsignal und keine persönliche Prognose

Das Bundesarbeitsministerium nennt das Ergebnis ausdrücklich eine abstrakte Modellrechnung. Aus dem Gehalt eines einzigen Jahres lasse sich nicht zuverlässig auf das spätere Alterseinkommen schließen. Löhne können steigen, Beschäftigte können ihre Arbeitszeit verändern oder den Beruf wechseln. Phasen mit Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung oder Pflege verändern die Zahl der Entgeltpunkte ebenfalls. Auch die Rentenentwicklung bis zum späteren Ruhestand und künftige Änderungen des Rentenrechts bleiben in dieser Momentaufnahme vollständig außen vor.

Trotzdem legt das Modell eine Schwachstelle offen: Selbst eine lückenlose Erwerbsbiografie von 45 Jahren reicht nicht, wenn der Verdienst dauerhaft deutlich unter dem Durchschnitt liegt. Wie weit die viel zitierte Standardrente von der Lebenswirklichkeit vieler Versicherter entfernt ist, zeigt sich hier besonders deutlich. Sie setzt 45 Jahre mit jeweils einem vollen Entgeltpunkt voraus.

Für Menschen, deren voraussichtliches Gesamteinkommen im Alter niedrig bleibt, lohnt sich eine frühe Prüfung der Ansprüche. Neben der gesetzlichen Rente kommen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter in Betracht. Entscheidend ist dabei nicht die Rentenhöhe allein, sondern Einkommen und Vermögen des Haushalts sowie der anerkannte Bedarf. Scham oder die Annahme, nach langer Arbeit keinen Anspruch haben zu können, sollte niemanden von einem Antrag abhalten.