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40 Prozent der Altersrenten nach 45 Jahren bleiben unter 1.500 Euro

45 Versicherungsjahre, abschlagsfreier Rentenzugang – und bei vier von zehn Neurentnern weniger als 1.500 Euro Zahlbetrag im Monat. 2025 traf das auf 105.268 neue Altersrenten für besonders langjährig Versicherte zu. Die 1.500-Euro-Marke liegt dabei nur 55 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende von 1.445 Euro im Monat. Der Vergleich ist nicht eins zu eins – zeigt aber, wie niedrig diese Renten ausfallen.

40 Prozent unter 1.500 Euro

Im Statistikband Rente 2025 weist die Deutsche Rentenversicherung insgesamt 262.361 neue Altersrenten für besonders langjährig Versicherte aus. Das entspricht 28,3 Prozent aller neuen Altersrenten des Jahres. Addiert man die Zahlbetragsklassen unterhalb von 1.500 Euro, ergeben sich 105.268 Renten – 40,1 Prozent.

Mit 1.500 Euro endet die niedrige Hälfte der Verteilung noch nicht. Weitere 30.919 Renten lagen zwischen 1.500 und unter 1.650 Euro. Damit blieben 51,9 Prozent aller neuen Renten dieser Rentenart unter 1.650 Euro. Unter 1.800 Euro kamen sogar 63,4 Prozent. Einen Zahlbetrag von mindestens 2.400 Euro erreichten dagegen nur 27.514 Neurentner, also 10,5 Prozent.

Der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei 1.677,49 Euro im Monat. Hinter diesem Mittelwert steckt damit eine breite Verteilung. Ein erheblicher Teil der neuen Renten lag deutlich darunter.

Nur 55 Euro Abstand zur Armutsgefährdungsschwelle

Die 1.500-Euro-Marke ist keine amtliche Armutsgrenze. Sie liegt aber auffällig nah an einem zentralen Vergleichswert. Nach den Endergebnissen von EU-SILC 2025 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Alleinlebenden in Deutschland bei 1.445 Euro verfügbarem Nettoeinkommen im Monat – also nach Steuern und Sozialabgaben.

Der DRV-Zahlbetrag von 1.500 Euro ist dagegen zwar bereits um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vermindert, eine mögliche Einkommensteuer aber noch nicht abgezogen. Zwischen beiden Werten liegen damit zunächst nur 55 Euro. Fällt Einkommensteuer an, schrumpft dieser Abstand weiter.

Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.500 Euro und einer angenommenen Bruttorente von rund 20.000 Euro im Jahr bleiben einem alleinstehenden Neurentner in einer Modellrechnung nach Einkommensteuer noch etwa 1.466 Euro im Monat. Das wären nur rund 21 Euro mehr als die statistische Armutsgefährdungsschwelle.

Daraus folgt allerdings nicht, dass 40 Prozent dieser Neurentner armutsgefährdet sind. Destatis betrachtet das verfügbare Einkommen des gesamten Haushalts. Dazu können neben der gesetzlichen Rente etwa Betriebsrenten, private Renten, Arbeitseinkommen oder Einkommen eines Partners gehören.

2.700 Euro Lohn reichen nach 45 Jahren nur für Grundsicherungsniveau

45 Jahre garantieren keinen hohen Zahlbetrag

Der Befund widerspricht nicht dem Rentenrecht. Die sogenannte Rente mit 63 heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Entscheidend sind 45 Jahre mit bestimmten anrechenbaren Versicherungszeiten. Das sind nicht automatisch 45 Jahre Vollzeitbeschäftigung mit durchschnittlichem Verdienst.

Für die Höhe der gesetzlichen Rente zählen vor allem die erworbenen Entgeltpunkte. Wer viele Jahre mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnitts gearbeitet hat, sammelt entsprechend weniger Rentenpunkte. Mit dem Rentenpunkte-Rechner lässt sich nachvollziehen, wie sich das versicherte Einkommen auf die Entgeltpunkte auswirkt. Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und weitere rentenrechtliche Zeiten können daneben für die 45-jährige Wartezeit oder die Rentenberechnung eine Rolle spielen.

Die 45 Jahre öffnen damit den Zugang zu einer abschlagsfreien Altersrente, sie sichern aber keinen Mindestbetrag. Genau das machen die neuen Zahlen sichtbar. Vier von zehn Neurentnern dieser Rentenart blieben 2025 unter 1.500 Euro, mehr als die Hälfte unter 1.650 Euro. Wer nur auf die lange Versicherungszeit schaut, überschätzt deshalb schnell, wie hoch die spätere Monatsrente tatsächlich ausfällt.