Eine Erwerbsminderungsrente bekommst du nicht allein wegen einer Krankheit. Entscheidend ist, wie viele Stunden du wegen Krankheit oder Behinderung noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kannst. Unter 3 Stunden täglich kann eine volle Erwerbsminderungsrente möglich sein. Bei 3 bis unter 6 Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wer noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt in der Regel nicht als erwerbsgemindert.
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Zur medizinischen Prüfung kommen Versicherungszeiten, Pflichtbeiträge, Reha-Prüfung und Antrag hinzu. Genau an diesen Punkten scheitern viele Anträge: nicht an der Diagnose, sondern an der Frage, ob die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft genug sind, wie sie belegt werden und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Stundenregel entscheidet über voll, teilweise oder keine EM-Rente
Die Erwerbsminderungsrente prüft nicht zuerst deinen bisherigen Beruf. Sie prüft, was auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist. Das ist der zentrale Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit und zur Berufsunfähigkeit.
| Tägliche Leistungsfähigkeit | Mögliche Folge | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| Unter 3 Stunden | Volle Erwerbsminderungsrente möglich | Die Rente soll Einkommen ersetzen, weil selbst leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch sehr begrenzt möglich sind. |
| 3 bis unter 6 Stunden | Teilweise Erwerbsminderungsrente möglich | Die Rente ergänzt Einkommen, wenn eine Teilzeitarbeit gesundheitlich noch möglich ist. |
| 6 Stunden oder mehr | Regelmäßig keine Erwerbsminderungsrente | Auch wenn der bisherige Beruf nicht mehr geht, reicht die Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt meist aus. |
Die Deutsche Rentenversicherung prüft die volle und teilweise Erwerbsminderung anhand ärztlicher Unterlagen und kann ein Gutachten anfordern. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Rente grundsätzlich halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Mehr zur genauen Prüflogik findest du unter Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Die Unterschiede zwischen beiden Rentenarten werden auf volle Erwerbsminderungsrente und teilweise Erwerbsminderungsrente getrennt erklärt.
Welche Voraussetzungen zusammenkommen müssen
Die Erwerbsminderungsrente ist keine reine Gesundheitsleistung. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen zusammenpassen.
| Prüfung | Was zählt | Vertiefung |
|---|---|---|
| Medizinische Voraussetzung | Du kannst wegen Krankheit oder Behinderung nur noch unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. | Voraussetzungen prüfen |
| Wartezeit | In der Regel mindestens 5 Jahre Versicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung. | Wartezeit und Pflichtbeiträge |
| Pflichtbeiträge | Grundsätzlich 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. | 3-von-5-Regel |
| Reha vor Rente | Die Rentenversicherung prüft, ob Reha die Erwerbsfähigkeit verbessern kann. | Antrag und Reha-Prüfung |
| Antrag | Ohne Antrag gibt es keine Rentenzahlung. | Erwerbsminderungsrente beantragen |
Die Regelprüfung lautet: mindestens 5 Jahre Wartezeit und grundsätzlich 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bestimmte Zeiten können berücksichtigt werden, und es gibt Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit oder früher Erwerbsminderung nach Ausbildung.
Krankheit ist nicht gleich Erwerbsminderung
Viele suchen nach einer Liste von Krankheiten. Diese Liste entscheidet aber nicht über den Anspruch. Depression, Krebs, chronische Schmerzen, Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologische Erkrankungen können eine Rolle spielen. Entscheidend ist nicht der Name der Diagnose, sondern wie stark sie Konzentration, Belastbarkeit, Bewegung, Ausdauer, Tempo, Zuverlässigkeit oder Alltag beeinflusst.
Ein ICD-Code kann ein Befundbaustein sein. Er ersetzt aber keine Prüfung der Leistungsfähigkeit. Wer nur auf die Diagnose schaut, prüft die falsche Frage. Erwerbsminderungsrente bei Krankheiten ordnet deshalb nicht nach „sicherer Anspruch“ und „kein Anspruch“, sondern nach Befunden, Einschränkungen und Stundenregel.
Krankschreibung, GdB, Pflegegrad und Berufsunfähigkeit sauber trennen
Eine Krankschreibung bedeutet Arbeitsunfähigkeit im aktuellen Job. Sie sagt noch nicht automatisch, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft unter 6 Stunden arbeiten kannst.
Ein Grad der Behinderung hilft im Schwerbehindertenrecht. Für die Erwerbsminderungsrente entscheidet er nicht allein. Ein Pflegegrad beschreibt Unterstützungsbedarf im Alltag, nicht automatisch die tägliche Erwerbsfähigkeit. Berufsunfähigkeit ist ebenfalls nicht dasselbe: Für neue EM-Renten zählt grundsätzlich nicht, ob der bisherige Beruf noch möglich ist, sondern was auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch geht. Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es eine besondere Vertrauensschutzregel bei Berufsunfähigkeit.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von deinem Rentenkonto ab. Entscheidend sind vor allem deine Entgeltpunkte, die Zurechnungszeit, mögliche Abschläge und spätere Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2026 42,52 Euro pro Entgeltpunkt.
Als grobe Logik gilt:
Rentenpunkte + Zurechnungszeit – Abschläge – Abzüge = Zahlbetrag
Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthält eine Schätzung der bisher erworbenen und voraussichtlichen Alters- und Erwerbsminderungsrente. Für die genaue Einordnung kannst du die Seite Höhe der Erwerbsminderungsrente nutzen.
So läuft der Antrag
Die Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch gezahlt. Du musst sie beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür Online-Anträge an; Nachweise und Dokumente können ebenfalls online eingereicht werden. Für die Feststellung der Erwerbsminderung ist die Anlage R0210 zum Hauptantrag R0100 vorgesehen. Der Einstieg läuft über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung.
Nach dem Antrag prüft die Rentenversicherung das Versicherungskonto, die medizinischen Unterlagen und die Reha-Frage. Sie kann Befundberichte anfordern oder ein Gutachten beauftragen. Am Ende steht ein schriftlicher Bescheid. Bei Bewilligung stehen dort Rentenart, Höhe, Beginn und Dauer. Bei Ablehnung stehen die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Für den Ablauf, die Unterlagen und typische Hürden geht es hier weiter: Erwerbsminderungsrente beantragen. Wenn ein Gutachten angekündigt wird, hilft Gutachter bei Erwerbsminderungsrente. Bei Ablehnung ist Erwerbsminderungsrente abgelehnt die passende Seite.
Reha vor Rente: Warum das im Antrag wichtig wird
Vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation helfen kann. Der Grundsatz lautet: Reha vor Rente. Nur wenn Reha die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht ausreichend verbessern kann, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht. Die Rentenversicherung ordnet den Vorrang der Reha in ihren Informationen zur Rehabilitation ein.
Das bedeutet nicht, dass jeder zuerst eine Reha machen muss. Es bedeutet: Die Rentenversicherung prüft, ob Reha vorrangig ist. Ein Reha-Entlassungsbericht kann später wichtig werden, weil darin oft eingeschätzt wird, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit noch möglich ist.
Hinzuverdienst 2026: Die Geldgrenze ist nur eine Seite
Zur Erwerbsminderungsrente darfst du hinzuverdienen. 2026 gilt bei voller Erwerbsminderungsrente eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze mindestens 41.527,50 Euro; sie kann individuell höher ausfallen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt diese Werte in ihrer Meldung zu den Hinzuverdienstgrenzen 2026.
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 | Stundenrisiko |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro jährlich | Die Tätigkeit muss zum festgestellten Leistungsvermögen passen. Bei voller EM-Rente ist das regelmäßig unter 3 Stunden täglich. |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | Mindestens 41.527,50 Euro jährlich | Die Tätigkeit muss unter 6 Stunden täglich bleiben und zum Restleistungsvermögen passen. |
Die Grenze ist keine Einladung, beliebig viel zu arbeiten. Auch wenn die Geldgrenze eingehalten wird, kann eine Tätigkeit problematisch werden, wenn sie zeigt, dass die festgestellte Erwerbsminderung nicht mehr besteht. Genau deshalb gehört Hinzuverdienst immer mit Geldgrenze und Stundenrisiko erklärt. Mehr dazu steht auf Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst.
Was passiert nach Bewilligung, Ablehnung oder Befristung?
Viele Erwerbsminderungsrenten werden befristet bewilligt. Läuft die Befristung aus, muss die Weiterzahlung rechtzeitig geprüft werden. Dafür ist die Seite Erwerbsminderungsrente verlängern vorgesehen.
Wenn die Rente nicht reicht, sind Grundsicherung, Wohngeld oder andere Leistungen zu prüfen. Das ist kein Teil der Rentenberechnung, sondern eine eigene Schnittstelle zu Sozialleistungen. Dafür gibt es Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung.
Beim späteren Wechsel in die Altersrente ändern sich Rentenart und Altersgrenze, nicht automatisch die gesamte finanzielle Lage. Der Übergang wird auf Altersrente nach Erwerbsminderungsrente eingeordnet.
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| Situation | Nächster Schritt |
|---|---|
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