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Erwerbsminderungsrente berechnen: Brutto und Zahlbetrag

Dieser Rechner schätzt die monatliche Bruttorente und den Zahlbetrag vor Steuer. Er berücksichtigt volle, teilweise und arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag und Hinzuverdienst. Zusätzlich zeigt er den möglichen steuerpflichtigen Anteil der Jahresbruttorente, zieht aber keine individuelle Einkommensteuer ab.

Am zuverlässigsten rechnest du mit der monatlichen Bruttorente aus der Renteninformation oder aus dem Rentenbescheid. Wer nur Entgeltpunkte einträgt, bekommt eine grobe Punktrechnung. Zurechnungszeit, Abschläge und Besonderheiten im Versicherungskonto können dadurch fehlen.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Erwerbsminderungsrente berechnen

Berechne Bruttorente, geschätzten Zahlbetrag vor Steuer und mögliche Kürzungen durch Hinzuverdienst.

Rechenstand 1. Juli 2026: Am belastbarsten ist der Rechenweg über Renteninformation, Rentenbescheid oder Rentenauskunft. Der Rechner ersetzt keine Rentenauskunft und keine Anspruchsprüfung.

Rechenweg

Wähle zuerst, welche Angabe du zur Erwerbsminderungsrente hast.

Welche Rente soll berechnet werden?

Lege fest, für welche der drei Rentenarten der Rechner den Betrag ausgeben soll.

Wert aus Unterlage

Trage den monatlichen Bruttobetrag ein und ordne die Unterlage sauber ein. So wird klar, ob der Rechner den Wert unverändert übernimmt, halbiert oder verdoppelt.

Bei einer Renteninformation behandelt der Rechner den Betrag automatisch als volle Erwerbsminderungsrente. Für die volle Erwerbsminderungsrente und die Arbeitsmarktrente bleibt er unverändert. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird er halbiert.

Kranken- und Pflegeversicherung
Hinzuverdienst

Ohne Aktivierung wird kein Hinzuverdienst in die Berechnung einbezogen.

Die Eingaben wurden geändert. Bitte neu berechnen, damit das Ergebnis dazu passt.

Welche Eingabe am besten ist

Bruttorente

Die Bruttorente ist für diesen Rechner die beste Eingabe. Sie enthält die Rentenart, die bisherigen Versicherungszeiten, die Zurechnungszeit und mögliche Abschläge bereits deutlich besser als eine einfache Punktrechnung.

Die Bruttorente findest du in der Renteninformation, in einer Rentenauskunft oder später im Rentenbescheid. Wenn du den Aufbau der Bruttorente nachvollziehen willst, hilft der Rechenweg auf Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Entgeltpunkte

Die Punktrechnung nutzt den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro und den Rentenartfaktor 1,0 für volle Erwerbsminderungsrente beziehungsweise 0,5 für teilweise Erwerbsminderungsrente.

Für eine Arbeitsmarktrente gilt ebenfalls der Rentenartfaktor 1,0. Medizinisch liegt zwar nur teilweise Erwerbsminderung vor, wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts wird aber die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Wann dieser Sonderfall vorliegt, erklärt Arbeitsmarktrente.

Vorsicht bei bisherigen Entgeltpunkten: Sie zeigen nicht automatisch die spätere EM-Rente. Bei der Erwerbsminderungsrente kann die Zurechnungszeit die Berechnung deutlich verändern. Wenn du nur die bisher erworbenen Punkte aus dem Rentenkonto einträgst, kann das Ergebnis zu niedrig ausfallen.

Welche Abzüge der Rechner berücksichtigt

Krankenversicherung

Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern wird von der gesetzlichen Rente in der Regel der halbe allgemeine Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Im Rechner sind das 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Den Zusatzbeitrag kannst du im Rechner ändern.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wird bei gesetzlicher Rente grundsätzlich vollständig vom Rentner getragen. 2026 sind im Rechner die Sätze nach Kinderstatus hinterlegt: 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren, 3,6 Prozent bei einem Kind oder ohne Zuschlag und niedrigere Sätze bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren. Den Kinderstatus kannst du gegen die Beitragssätze der Pflegeversicherung prüfen.

Steuer

Der Rechner zieht keine Einkommensteuer ab. Das wäre Scheingenauigkeit, weil dafür weitere Einkünfte, Sonderausgaben, Freibeträge und der gesamte Steuerfall zählen. Er zeigt nur, welcher Teil der Jahresbruttorente steuerpflichtig sein kann. Für Rentenbeginn 2026 ist ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent voreingestellt.

Wie sich Bruttorente, Zahlbetrag und steuerpflichtiger Rentenanteil unterscheiden, erklärt Erwerbsminderungsrente versteuern.

Hinzuverdienst richtig eintragen

Beim Hinzuverdienst zählt 2026 nicht nur der Eurobetrag. Bei voller Erwerbsminderungsrente und Arbeitsmarktrente gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt sie mindestens bei 41.527,50 Euro und kann individuell höher ausfallen. Von dem Betrag oberhalb der jeweiligen Grenze werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Das Stundenrisiko unterscheidet sich bei der Arbeitsmarktrente von der medizinisch vollen Erwerbsminderungsrente. Bei medizinisch voller Erwerbsminderung liegt das festgestellte Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich. Bei der Arbeitsmarktrente liegt es dagegen bei 3 bis unter 6 Stunden. Wird ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz aufgenommen, kann der Arbeitsmarktgrund für die volle Zahlung entfallen. Je nach medizinischer Leistungsfähigkeit wird dann nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Einzelheiten behandeln Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente und Arbeitsmarktrente.

Warum das Ergebnis nur eine Schätzung ist

Ein Rechner kann den Zahlbetrag eingrenzen, aber nicht den Rentenbescheid ersetzen. Bei der Erwerbsminderungsrente hängen Anspruch und Höhe an Punkten, die sich nicht vollständig in ein Formular pressen lassen.

  • Die medizinische Prüfung fehlt: Der Rechner prüft nicht, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Dafür zählt die tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Die Arbeitsmarktlage wird nicht geprüft: Der Rechner kann nicht feststellen, ob ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist oder der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Die Auswahl „Arbeitsmarktrente“ berechnet nur den möglichen vollen Rentenbetrag.
  • Die Zurechnungszeit kann fehlen: Wer nur vorhandene Entgeltpunkte einträgt, bildet die EM-Rente oft zu niedrig ab.
  • Abschläge können anders liegen: Der Zugangsfaktor hängt vom Rentenbeginn und von Schutzregelungen ab.
  • Private Krankenversicherung ist nicht abgebildet: Der Rechner behandelt gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Private Beiträge und Zuschüsse müssen gesondert geprüft werden.
  • Steuer ist individuell: Der steuerpflichtige Rentenanteil ist nicht dasselbe wie die tatsächliche Einkommensteuer.

Für die Anspruchsfrage ist der Rechner nicht entscheidend. Wenn noch unklar ist, ob volle, teilweise oder arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt, prüfe zuerst die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Den Sonderfall der vollen Zahlung bei 3 bis unter 6 Stunden erklärt Arbeitsmarktrente.