Die Kombination aus Alters-Teilrente und Beschäftigung wächst rasant. Für 2024 erfasste die Deutsche Rentenversicherung 55.522 Beschäftigungen neben einer Teilrente. Ein Jahr zuvor waren es 26.607, im Jahr 2022 erst 9.088. Binnen zwei Jahren hat sich die Zahl damit mehr als versechsfacht. Die neuen Daten zeigen einen deutlichen Trend zur parallelen Auszahlung von Rente und Arbeitslohn.
Zahl steigt in einem Jahr um 108,7 Prozent
Die Bundesregierung hat die Zahlen in ihrer Antwort vom 7. August 2026 auf eine Kleine Anfrage veröffentlicht. Die Statistik reicht erst ab 2018 und derzeit bis 2024. Erfasst wird die Beschäftigung neben einer Teilrente wegen Alters.
| Jahr | Beschäftigungen neben einer Alters-Teilrente |
|---|---|
| 2024 | 55.522 |
| 2023 | 26.607 |
| 2022 | 9.088 |
| 2021 | 5.800 |
| 2020 | 4.484 |
| 2019 | 12.549 |
| 2018 | 9.988 |
Der Anstieg verlief nicht gleichmäßig. Nach dem starken Rückgang im Jahr 2020 erholte sich die Zahl zunächst langsam. Ab 2023 zeigt die Kurve steil nach oben. Allein von 2023 auf 2024 kamen 28.915 Fälle hinzu. Das entspricht einem Plus von 108,7 Prozent. Gegenüber 2018 lag die Zahl 2024 beim 5,6-Fachen.
Die Reform von 2023 fällt genau in den Boom
Seit dem 1. Januar 2023 können vorgezogene Altersrenten mit unbegrenztem Hinzuverdienst kombiniert werden. Arbeitslohn kürzt die Altersrente seitdem nicht mehr. Der zeitliche Zusammenhang fällt auf: Im ersten Jahr ohne Hinzuverdienstgrenze sprang die Zahl von 9.088 auf 26.607 und verdoppelte sich anschließend nochmals. Einen ursächlichen Zusammenhang belegt die Statistik allerdings nicht.
Die Teilrente kann frei zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente gewählt werden. Rentenanteil und Arbeitszeit sind voneinander unabhängig. Dadurch lässt sich bereits ein Teil der Altersrente beziehen, während die Beschäftigung weiterläuft. Bei einer vorgezogenen Rente kann außerdem nur der früh abgerufene Anteil mit einem Abschlag belastet werden. Der zunächst zurückgestellte Anteil kann bei einem späteren Abruf günstiger ausfallen.
Ein zusätzlicher Grund für eine Teilrente kann bis Ende 2026 das Krankengeld sein. Eine Alters-Teilrente schließt den Anspruch aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht allein wegen des Rentenbezugs aus. Bei einer Altersvollrente ist das anders. Das verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zieht ab 1. Januar 2027 eine neue Grenze. Dann verliert der Krankengeld-Vorteil der 99,99-Prozent-Teilrente seine Wirkung, weil bereits eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente den Anspruch ausschließt.
Männer und Frauen liegen fast exakt gleichauf
2024 entfielen 27.807 erfasste Beschäftigungen auf Männer und 27.715 auf Frauen. Der Unterschied beträgt nur 92 Fälle. Im Vorjahr lagen Frauen mit 13.696 Fällen noch vor Männern mit 12.911. Das Modell ist damit zumindest in dieser Statistik nahezu gleich verteilt.
Die höchsten absoluten Zahlen meldet die Rentenstatistik für Nordrhein-Westfalen mit 13.855 Fällen. Es folgen Bayern mit 7.682, Baden-Württemberg mit 6.936 und Niedersachsen mit 5.723. Daraus lässt sich jedoch kein Bundesland-Ranking zur Beliebtheit der Teilrente ableiten. Die Länder unterscheiden sich stark bei Bevölkerung und Beschäftigung. Vergleichbare Quoten enthält die Antwort der Bundesregierung nicht.
55.522 Fälle sind nicht das ganze Bild
Die Zahl darf nicht mit sämtlichen arbeitenden Rentnern verwechselt werden. Erfasst werden nur Beschäftigungen neben einer Alters-Teilrente. Wer eine Altersvollrente bezieht und weiterarbeitet, taucht in dieser Tabelle nicht auf. Ebenso wenig handelt es sich um 55.522 neue Rentenzugänge des Jahres 2024.
Offen bleibt auch, wie hoch die jeweilige Teilrente war. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen 10, 50 oder 99,99 Prozent. Angaben zu Arbeitszeit, Gehalt, Alter und Motiv fehlen ebenfalls. Nach Branchen kann die Bundesregierung die Fälle ausdrücklich nicht aufschlüsseln. Der starke Zuwachs zeigt deshalb eine wachsende Nutzung des Modells, aber nicht, warum es gewählt wurde.
Für laufende Teilrenten wird 2027 der Prozentsatz entscheidend
Wer neben dem Job eine hohe Teilrente bezieht, sollte aus dem Boom keine pauschale Bestätigung für das eigene Modell ableiten. Ab 2027 entscheidet beim Krankengeld die Zwei-Drittel-Grenze. Eine Teilrente von 99,99 Prozent bleibt rentenrechtlich erlaubt, sichert den Krankengeldanspruch aber nicht mehr. Genau zwei Drittel oder weniger beseitigen nur diesen Ausschlussgrund. Ein Anspruch entsteht dadurch noch nicht automatisch.
Teilrente und Weiterarbeit werden offenbar deutlich häufiger kombiniert. Gleichzeitig verändert der Gesetzgeber ab 2027 eine der finanziell wichtigsten Nebenwirkungen. Wer den Prozentsatz wegen des Krankengelds gewählt hat, muss die laufende Gestaltung deshalb vor dem Jahreswechsel prüfen.