Nach geltendem Recht können 2027 zwei größere Gruppen ohne dauerhaften Abzug in Altersrente gehen. Teile der Jahrgänge 1960 und 1961 erreichen die Regelaltersgrenze. Bei 45 Versicherungsjahren kommen Teile der Jahrgänge 1962 und 1963 früher zum Zug. Wer lediglich 35 Jahre erfüllt und direkt mit 63 beginnt, verliert dagegen bis zu 14,4 Prozent. Entscheidend sind Geburtsmonat, Rentenart und der Tag der Geburt.
Regelaltersrente 2027 für zwei Jahrgänge
Die gesetzliche Staffelung der Regelaltersgrenze hebt das Rentenalter weiterhin in Zwei-Monats-Schritten an. Für den Jahrgang 1960 liegt die Grenze bei 66 Jahren und vier Monaten, für den Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und sechs Monaten. Für die Regelaltersrente genügen grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit.
Die folgende Tabelle gilt für Geburtstage vom zweiten bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats. Die Altersrente beginnt dann regelmäßig am ersten Tag des Folgemonats.
| Geburtsmonat | Regelaltersgrenze | Rentenbeginn |
|---|---|---|
| August 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | Januar 2027 |
| September 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | Februar 2027 |
| Oktober 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | März 2027 |
| November 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | April 2027 |
| Dezember 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | Mai 2027 |
| Januar 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | August 2027 |
| Februar 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | September 2027 |
| März 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | Oktober 2027 |
| April 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | November 2027 |
| Mai 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | Dezember 2027 |
Der Sprung von vier auf sechs Zusatzmonate erklärt die Lücke für Juni und Juli 2027 in dieser Standardtabelle. Eine Besonderheit gilt bei einem Geburtstag am Monatsersten. Rechtlich wird die Altersgrenze bereits am Vortag erreicht, wodurch der Rentenbeginn einen Monat früher liegen kann.
Nach 45 Jahren ist ein früherer Start möglich
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 anrechenbare Versicherungsjahre. Der Jahrgang 1962 erreicht die Altersgrenze mit 64 Jahren und acht Monaten, der Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und zehn Monaten. Diese häufig noch Rente mit 63 genannte Altersrente wird ohne Abschlag gezahlt und kann nicht gegen einen freiwilligen Abzug noch weiter vorgezogen werden. Die Tabelle setzt voraus, dass die 45 Jahre rechtzeitig erfüllt sind, und gilt ebenfalls für Geburtstage ab dem zweiten Tag des Monats.
| Geburtsmonat | Altersgrenze nach 45 Jahren | Rentenbeginn |
|---|---|---|
| April 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | Januar 2027 |
| Mai 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | Februar 2027 |
| Juni 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | März 2027 |
| Juli 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | April 2027 |
| August 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | Mai 2027 |
| September 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | Juni 2027 |
| Oktober 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | Juli 2027 |
| November 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | August 2027 |
| Dezember 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | September 2027 |
| Januar 1963 | 64 Jahre + 10 Monate | Dezember 2027 |
45 Arbeitsjahre sind nicht automatisch 45 Versicherungsjahre. Welche Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, freiwilligen Beiträge und Phasen der Arbeitslosigkeit für die jeweilige Wartezeit der Rente zählen, folgt unterschiedlichen Regeln. Ein fehlender Monat kann den Start verschieben oder den abschlagsfreien Anspruch vollständig verhindern.
Mit 63 kostet der Start bis zu 14,4 Prozent
Daneben bleibt nach aktueller Rechtslage die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 möglich. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Wer im Dezember 1963 geboren wurde und im Januar 2027 startet, muss bei einem Beginn mit 63 grundsätzlich 13,8 Prozent Abschlag hinnehmen. Für den Jahrgang 1964 beträgt der maximale Abzug 14,4 Prozent. Betroffen sind bei einem Start noch im Jahr 2027 grundsätzlich die Geburtsmonate Januar bis November 1964.
Der Abzug beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat vor der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze und bleibt dauerhaft bestehen. Der genaue Termin lässt sich über den Rentenbeginnrechner aus Geburtsdatum und Versicherungszeit bestimmen. Eine bloße Jahresangabe reicht wegen der Monatsstaffel und der Sonderregel für den ersten Geburtstag nicht aus.
Die Rentenreform schafft noch Unsicherheit
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn nach 35 Jahren von 63 auf 64 anzuheben. Die Empfehlungen zur Rentenreform sind jedoch noch kein Gesetz. Solange Übergangsregeln und Stichtage nicht beschlossen sind, gelten die genannten Altersgrenzen weiter. Gerade die Termine nach 45 Jahren sollten Betroffene nach einem möglichen Gesetzesbeschluss erneut prüfen.
Eine Altersrente wird außerdem nicht automatisch ausgezahlt. Für einen nahtlosen Übergang sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Geht er erst nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Monats-Frist ein, kann die Rente grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat beginnen. Dann wird aus einem versäumten Termin schnell ein echter Zahlungsverlust.