Der geplante Abschied von der sogenannten Rente mit 63 trifft auf massiven Widerstand in der Bevölkerung. 75 Prozent der Befragten lehnen die Abschaffung ab, nur 20 Prozent halten sie für richtig. Besonders unangenehm für die Bundesregierung: Nach dem aktuellen Politbarometer gibt es in allen Parteianhängerschaften Mehrheiten gegen das Vorhaben. Am geltenden Rentenrecht ändert die Umfrage nichts. Politisch erhöht sie aber den Druck auf die Reform.
75 Prozent sagen Nein zur Abschaffung
Das am 20. August veröffentlichte ZDF-Politbarometer liefert erstmals eine klare Zahl für die Stimmung in der Bevölkerung. Drei Viertel der Befragten sprechen sich gegen die geplante Abschaffung der Rente mit 63 aus. Nur jeder Fünfte unterstützt den Schritt. Der Rest machte keine Angabe.
Die Umfrage wurde von der Forschungsgruppe Wahlen zwischen dem 17. und 19. August 2026 durchgeführt. Befragt wurden 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte telefonisch und online. Nach Angaben des ZDF ist die Erhebung repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland.
Bemerkenswert ist nicht nur die Gesamtzahl. Das ZDF berichtet von Mehrheiten gegen die Abschaffung in sämtlichen Parteianhängerschaften. Der Konflikt verläuft damit nicht entlang der üblichen Grenze zwischen Regierung und Opposition. Auch in den Wählerlagern der Regierungsparteien gibt es keine Mehrheit für das Aus.
Die Rente mit 63 ist längst keine Rente mit 63 mehr
Der bekannte Name führt im aktuellen Streit leicht in die Irre. Gemeint ist vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen beginnt sie nach geltendem Recht erst mit 65 Jahren. Sie ist dann abschlagsfrei.
Daneben existiert die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Sie kann derzeit ab 63 Jahren beginnen, kostet bei einem vorzeitigen Start aber dauerhaft 0,3 Prozent Rente je Monat. Für Jahrgänge ab 1964 sind bei einem Beginn mit 63 bis zu 14,4 Prozent Abschlag möglich. Die geplante Anhebung dieses frühesten Rentenbeginns auf 64 ist ein eigener Teil der Reformdebatte.
Die Kommission will den abschlagsfreien Sonderweg streichen
Die Alterssicherungskommission empfiehlt ausdrücklich, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Das Bundesarbeitsministerium führt diesen Punkt als Empfehlung 6. Gleichzeitig soll die Altersgrenze der 35-Jahre-Rente von 63 auf 64 Jahre steigen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, die 33 Empfehlungen möglichst vollständig umsetzen zu wollen. Für gesundheitlich stark belastete Beschäftigte ist anstelle der bisherigen Sonderregelung eine neue Schutzrente vorgesehen. Wie weit eine Härtefall- und Übergangsregelung am Ende reichen würde, ist für die konkrete Rentenplanung entscheidend.
Die neue Umfrage ändert deshalb die politische Lage stärker als die rechtliche. Eine repräsentative Mehrheit kann ein Gesetz nicht verhindern. Sie macht es für die Koalition aber erheblich schwieriger, die Abschaffung als wenig umstrittenen Baustein einer größeren Reform durchzusetzen.
Für Versicherte zählt weiterhin das geltende Recht
Wer heute die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, verliert seinen Anspruch nicht wegen eines Kommissionsberichts oder einer Umfrage. Die geltenden Regeln der §§ 38 und 236b SGB VI bleiben maßgeblich, solange der Gesetzgeber sie nicht ändert.
Für rentennahe Jahrgänge bleibt damit eine unangenehme Doppelbotschaft. Die politische Absicht zur Abschaffung ist real. Ein konkreter künftiger Stichtag lässt sich aus den bisherigen Empfehlungen aber nicht ableiten. Wer den Rentenbeginn plant, sollte deshalb mit den geltenden Altersgrenzen rechnen und mögliche Reformen beobachten, statt einen bislang unbekannten Übergangstermin vorwegzunehmen.
Mit 75 Prozent Ablehnung steht die Bundesregierung nun nicht nur acht widersprechenden Ländern gegenüber. Der Widerstand ist auch in der Bevölkerung klar messbar. Genau das dürfte die Verhandlungen über Bestandsschutz, Härtefälle und den endgültigen Zuschnitt der Rente mit 63 zusätzlich verschärfen.