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Rente mit 63 fällt im Schnitt mehr als doppelt so hoch aus

Beim Einkaufen vergleicht eine Kundin im Rentenalter die Preise zweier Grundnahrungsmittel im Supermarktregal.
Neue Regelaltersrenten kamen 2025 im Schnitt auf 764,01 Euro monatlich. Der Zahlbetrag allein erlaubt jedoch keinen Schluss auf das gesamte Einkommen.

Neue Regelaltersrenten kamen 2025 im Durchschnitt auf einen monatlichen Rentenzahlbetrag von 764,01 Euro. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren waren es 1.677,49 Euro. Dazwischen liegen 913,48 Euro im Monat und 10.961,76 Euro im Jahr. Die neuen DRV-Zahlen wirken drastisch. Sie zeigen aber keinen besonderen Kürzungsmechanismus der Regelaltersrente, sondern zwei sehr unterschiedliche Versicherungsbiografien.

Fünf Jahre treffen auf 45 Jahre

Die Deutsche Rentenversicherung erfasste 2025 insgesamt 356.388 neue Regelaltersrenten und 262.361 neue Altersrenten für besonders langjährig Versicherte. Der aktuelle Statistikband Rente 2025 weist für beide Gruppen folgende Durchschnittswerte aus:

RentenartNeue Renten 2025Ø Zahlbetrag
Regelaltersrente356.388764,01 €
Altersrente nach 45 Jahren262.3611.677,49 €
Differenz913,48 €

Der zentrale Unterschied steckt bereits in den Voraussetzungen. Für die Regelaltersrente genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt dagegen 45 anrechenbare Jahre. Wer die zweite Voraussetzung erfüllt, hat meist über Jahrzehnte Beiträge aus Beschäftigung gezahlt. In der ersten Gruppe befinden sich dagegen auch Menschen mit kurzen deutschen Versicherungszeiten, langen Lücken oder einer Alterssicherung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Rentenart legt den Betrag nicht fest

Eine Regelaltersrente wird nicht mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet. Für Altersrenten gilt grundsätzlich derselbe Faktor 1,0. Entscheidend sind vor allem die gesammelten Entgeltpunkte. Die Rentenart regelt, wann ein Anspruch entsteht und welche Wartezeit dafür erfüllt sein muss.

Auch der fehlende Abschlag erklärt die Differenz nicht. Die Regelaltersrente beginnt erst an der persönlichen Regelaltersgrenze und ist ebenfalls abschlagsfrei. Umgekehrt kann die Rente nach 45 Versicherungsjahren vor der Regelaltersgrenze ohne Abzug starten. Der höhere Durchschnitt entsteht vor allem durch die Auswahl einer Gruppe mit sehr langen Versicherungsverläufen.

Nominal ist der Abstand gewachsen

Schon 2015 lagen die beiden Rentenarten weit auseinander. Damals betrug der durchschnittliche Zahlbetrag neuer Regelaltersrenten 483,18 Euro. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichte 1.177,26 Euro. Die Differenz lag bei 694,08 Euro.

Bis 2025 stieg der Abstand nominal um 219,40 Euro. Das ist kein Kaufkraftvergleich, weil die Preisentwicklung nicht herausgerechnet wurde. Ebenso handelt es sich nicht um Bruttorenten. Der statistische Zahlbetrag berücksichtigt die Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine mögliche Einkommensteuer wird dagegen nicht abgezogen.

Prozentual wuchs die neue Regelaltersrente in diesem Zeitraum sogar stärker. Ihr durchschnittlicher Zahlbetrag erhöhte sich nominal um 58,1 Prozent, bei der Rente nach 45 Jahren waren es 42,5 Prozent. Weil diese Steigerung von einem wesentlich niedrigeren Ausgangswert begann, wurde die absolute Lücke trotzdem größer. Ein höherer Prozentsatz ist eben noch kein höherer Eurobetrag.

Der Vergleich stellt außerdem keine Entscheidung derselben Person zwischen zwei Rentenarten dar. Wer 45 Jahre erfüllt, kann bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze eine andere Altersrente beanspruchen als jemand mit nur fünf oder wenigen weiteren Versicherungsjahren. Aus den Mittelwerten lässt sich daher nicht berechnen, wie viel ein Wechsel der Rentenart bringen würde.

764 Euro bedeuten nicht automatisch Altersarmut

Der Mittelwert beschreibt ausschließlich die jeweilige gesetzliche Altersrente. Betriebsrenten, Pensionen, private Vorsorge, ausländische Renten, Erwerbseinkommen und das Einkommen eines Partners fehlen. Gerade kurze deutsche Versicherungszeiten können mit Ansprüchen aus anderen Systemen zusammentreffen.

Auch deshalb darf die niedrige Durchschnittsrente der Regelaltersrentner nicht als typischer Lebensunterhalt gelesen werden. Für die eigene Rentenhöhe zählen weder der Name der Rentenart noch der statistische Mittelwert. Maßgeblich bleiben der persönliche Versicherungsverlauf, die Entgeltpunkte und mögliche Zu- oder Abschläge.