Pflegende Angehörige könnten dem geplanten Verlust von 30 Prozent ihrer neuen Rentenansprüche entgehen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will den entsprechenden Passus im Pflegeneuordnungsgesetz ändern und die vollen Rentenpunkte erhalten. Beschlossen ist die Rücknahme noch nicht. Ohne die Kürzung fehlen im Finanzplan der Reform allein 2027 eingeplante Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro.
Volle Rentenpunkte sollen bleiben
Linnemann hat sich in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ klar gegen den Sparplan seiner Vorgängerin Nina Warken gestellt. Er wolle den Entwurf so korrigieren, dass es bei den Rentenpunkten pflegender Angehöriger keine Abstriche gebe.
Damit geht der neue Gesundheitsminister weiter als die bisherigen Signale aus der Union. Warken hatte bereits am 22. Juni eingeräumt, die Kürzung sei keine gute Maßnahme und müsse möglicherweise verändert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich im Juli ebenfalls kritisch. Nun erklärt der zuständige Minister den vollständigen Erhalt der Rentenpunkte ausdrücklich zu seinem Ziel.
Eine feste Zusage der gesamten Koalition ist das noch nicht. Linnemann verwies zwar auf ähnliche Stimmen aus CDU, CSU und SPD. Zugleich räumte er ein, dass die Gespräche über eine Gegenfinanzierung schwierig werden.
Entwurf senkt Beiträge auf 70 Prozent
Der am 5. Juni veröffentlichte Referentenentwurf sieht ab Januar 2027 nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen vor. Die bereits erworbenen Ansprüche blieben erhalten. Jeder neue Pflegemonat nach dem Inkrafttreten würde jedoch entsprechend weniger für die spätere Rente bringen. Über mehrere Pflegejahre kann sich die geplante 30-Prozent-Kürzung bei den Rentenpunkten zu einer dauerhaft spürbaren Lücke in der späteren Monatsrente addieren.
Nach geltendem Recht zahlt die Pflegekasse Beiträge, wenn unter anderem mindestens Pflegegrad 2 besteht, die häusliche Pflege wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen umfasst und die Pflegeperson regelmäßig höchstens 30 Stunden arbeitet. Die Beiträge werden nicht ausgezahlt, sondern direkt an die Rentenversicherung überwiesen.
Je nach Pflegegrad und genutzter Leistung überweist die Pflegekasse 2026 monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro. Ein Jahr Pflege kann dadurch beim seit Juli geltenden Rentenwert eine spätere Monatsrente von etwa 7,34 Euro bis 38,85 Euro aufbauen. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige richten sich im Einzelnen danach, ob Pflegegeld, eine Kombinationsleistung oder die volle ambulante Sachleistung genutzt wird.
Rechner: Rentenpunkte durch Pflege
1,8 Milliarden Euro müssen ersetzt werden
Der Verzicht auf die Kürzung reißt eine erhebliche Lücke in das bisherige Reformkonzept. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums verbucht für die niedrigeren Rentenbeiträge 2027 Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro. Bis 2030 steigt der eingeplante Betrag auf 2,1 Milliarden Euro jährlich.
Bleiben die Rentenpunkte vollständig erhalten, muss die Koalition an anderer Stelle sparen, zusätzliche Einnahmen beschließen oder mehr Bundesmittel bereitstellen. Welche Lösung Linnemann bevorzugt, hat er noch nicht genannt. Sein Vorstoß nimmt damit den Druck von den Pflegepersonen, löst aber das Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht.
Die Kürzung ist noch nicht gestrichen
Am 23. August steht die Begrenzung auf 70 Prozent weiterhin im veröffentlichten Entwurf. Auch die Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zum Pflegeneuordnungsgesetz führen sie noch als notwendige Stabilisierungsmaßnahme auf. Eine überarbeitete Fassung liegt bislang nicht vor.
Das Vorhaben befindet sich weiterhin vor dem parlamentarischen Verfahren. Weder das Bundeskabinett noch der Bundestag haben die Kürzung beschlossen. Für Pflegepersonen gilt deshalb unverändert das heutige Recht. Sie müssen wegen der politischen Ankündigung keinen neuen Antrag stellen und auch nicht mit einer sofortigen Absenkung ihrer laufenden Beiträge rechnen.
Zweiter Einschnitt bleibt offen
Der Entwurf enthält noch eine weitere Verschlechterung. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen Pflegepersonen keine neuen Rentenpunkte mehr aus der Pflege aufbauen können. Bislang ist das über eine Teilrente möglich, bei der etwa auf 0,01 Prozent der Vollrente verzichtet wird. Diesen Weg will der Entwurf schließen und damit weitere 150 Millionen Euro im Jahr sparen.
Linnemanns öffentlich wiedergegebene Aussagen beziehen sich vor allem auf die Kürzung der Beiträge auf 70 Prozent. Ob er auch das geplante Ende der Rentenbeiträge nach der Regelaltersgrenze zurücknehmen will, bleibt offen. Erst die angekündigte Überarbeitung des Gesetzentwurfs wird zeigen, ob tatsächlich alle Pflegepersonen ihre bisherigen Möglichkeiten behalten.