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Merz fordert jetzt Tempo bei der Rentenreform – konkretes Gesetz fehlt weiter

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt die Rentenreform unmittelbar vor der Kabinettsklausur wieder auf die politische Tagesordnung. Die vor der Sommerpause vereinbarten Reformen bei Rente, Steuern, Entbürokratisierung und Digitalisierung müssten nun so schnell wie möglich umgesetzt werden, sagte er der „Bild am Sonntag“. Das Kabinett tagt am 25. und 26. August in Schloss Neuhardenberg. Einen Rentengesetzentwurf oder einen konkreten Rentenbeschluss kündigt die offizielle Terminvorschau bislang jedoch nicht an.

Merz erhöht den Zeitdruck nach der Sommerpause

Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, die tief in das heutige System eingreifen. Dazu gehören eine höhere Regelaltersgrenze nach 2031, das Ende der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, ein späterer Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte und eine neue gesetzliche Kapitalrente. Der Koalitionsausschuss hatte Anfang Juli erklärt, das Paket vollständig und zügig umsetzen zu wollen.

Merz erneuert dieses Ziel nun unmittelbar vor der zweitägigen Kabinettsklausur. Nach seiner Aussage sollen die vor der Sommerpause gefassten Reformbeschlüsse schnell umgesetzt werden. Die Rente nennt er dabei ausdrücklich als einen der Reformbereiche.

Für Versicherte ist allerdings die zweite Hälfte der Nachricht mindestens genauso wichtig. Politisches Tempo ist noch kein neues Rentenrecht. Altersgrenzen, Abschläge oder Zugangsvoraussetzungen ändern sich erst, wenn konkrete Gesetze das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben und in Kraft treten.

Für den 26. August ist kein Rentengesetz angekündigt

Die offizielle Terminvorschau des Bundeskanzlers nennt für den ersten Klausurtag am 25. August vor allem industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Schlüsseltechnologien. Am 26. August soll Merz in Neuhardenberg die 56. Kabinettssitzung leiten.

Auch die Regierungspressekonferenz vom 19. August kündigte keinen Rentengesetzentwurf als festen Tagesordnungspunkt an. Genannt wurde die Wettbewerbsfähigkeit als Schwerpunkt der Klausur. Für die formale Kabinettssitzung wurde eine Aussprache zur Klimaanpassung ausdrücklich bestätigt.

Daraus folgt nicht, dass die Rente in Neuhardenberg keine Rolle spielen wird. Merz hat selbst erklärt, über die Reformvorhaben in der Klausur sprechen zu wollen. Ein politisches Gespräch über die Rentenreform ist aber etwas anderes als ein Kabinettsbeschluss über einen ausformulierten Gesetzentwurf.

Anfang August fehlte noch die Ressortabstimmung

Der zuletzt öffentlich bestätigte Verfahrensstand macht die Aufgabe anspruchsvoll. Anfang August erklärte das Bundesarbeitsministerium in der Regierungspressekonferenz, dass sich der Rentenentwurf noch nicht in der Ressortabstimmung befinde. Einen Kabinettstermin konnte das Ministerium damals ebenfalls nicht nennen.

Auf den offiziellen Seiten von Bundesregierung und Bundesarbeitsministerium ist am 23. August weiterhin kein Referenten- oder Regierungsentwurf veröffentlicht, der die 33 Empfehlungen als Gesamtpaket in konkrete Gesetzesvorschriften übersetzt. Veröffentlicht sind weiterhin die Empfehlungen der Kommission und die politische Zusage, daraus Gesetze zu machen.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Erst ein ausformulierter Entwurf zeigt, welche Jahrgänge tatsächlich betroffen wären, welche Stichtage gelten und wie Übergangs- oder Vertrauensschutzregeln aussehen. Gerade diese Details entscheiden darüber, ob jemand noch nach heutiger Rechtslage früher in Rente gehen kann oder sich auf neue Altersgrenzen einstellen muss.

Der Jahresendtermin wird damit immer enger

Die Bundesregierung hält offiziell an dem Ziel fest, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Nach der Sommerpause bleiben dafür nur gut vier Monate. In dieser Zeit müssen aus 33 Empfehlungen konkrete Normen werden, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend parlamentarisch beraten werden.

Zusätzlich gibt es politischen Widerstand gegen einzelne Teile des Pakets. Besonders die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist auch innerhalb der Union umstritten. Damit ist offen, ob die angekündigte vollständige Umsetzung tatsächlich unverändert durch das Verfahren kommt.

Für Rentner und rentennahe Beschäftigte ändert die heutige Tempo-Ansage deshalb zunächst nichts an den geltenden Regeln. Wer 2026 oder 2027 einen Rentenbeginn plant, kann aus den Kommissionsvorschlägen noch keine neue persönliche Altersgrenze ableiten. Ein vorsorglich gestellter Rentenantrag friert die heutige Rechtslage ebenfalls nicht ein.

Die politische Botschaft dieses Sonntags ist dennoch klar: Nach der Sommerpause soll die Rentenreform wieder ganz nach oben auf die Arbeitsliste. Ob aus der Ansage schon in Neuhardenberg ein konkreter Zeitplan entsteht, wird sich am 25. und 26. August zeigen.