Nicht jede Schul- oder Studienzeit landet als anrechenbarer Monat im Rentenkonto. Wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann solche Lücken 2026 mit mindestens 112,16 Euro je Monat schließen. Möglich sind bis zu 1.571,70 Euro. Der Antrag muss jedoch grundsätzlich vor dem 45. Geburtstag gestellt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen macht in einer Mitteilung vom 14. August 2026 auf diese wenig bekannte Nachzahlungsmöglichkeit aufmerksam. Sie gilt nicht nur für Menschen, die freiwillig versichert sind. Auch rentenversicherungspflichtig Beschäftigte können Beiträge für bestimmte Ausbildungszeiten nachzahlen.
Diese Schulzeiten können nachbezahlt werden
Erfasst werden schulische Ausbildungszeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres, die weder mit Beiträgen belegt noch als Anrechnungszeit anerkannt sind. Der typische Fall ist das Jahr zwischen dem 16. und 17. Geburtstag. Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten werden regulär erst ab 17 als Anrechnungszeit berücksichtigt.
Eine zweite größere Gruppe sind lange Ausbildungswege. Für Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können höchstens acht Jahre als Anrechnungszeit zählen. Darüber hinausgehende Monate können für die Nachzahlung infrage kommen. Das gilt unter Umständen auch für Fach- oder Hochschulzeiten nach einem rentenrechtlich bereits erreichten Abschluss.
Für Monate, die schon Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge oder eine anerkannte Anrechnungszeit enthalten, ist keine zusätzliche Zahlung möglich. Welche Lücken tatsächlich belegbar sind, entscheidet der Rentenversicherungsträger anhand des Versicherungskontos und der Ausbildungsnachweise.
Ein Jahr kostet mindestens 1.345,92 Euro
Für jeden zugelassenen Monat kann 2026 ein Betrag zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro gewählt werden. Zwölf Monate kosten damit mindestens 1.345,92 Euro und höchstens 18.860,40 Euro. Die Beitragshöhe entscheidet über die zusätzliche Rente, die Zahl der belegten Monate über die Wartezeit.
Beim Mindestbeitrag entstehen nach den Rechengrößen für 2026 rund 0,0116 Entgeltpunkte je Monat. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro erhöht das die spätere monatliche Bruttorente um etwa 49 Cent. Zwölf Mindestbeiträge bringen rund 5,92 Euro mehr Bruttorente im Monat. Zwölf Höchstbeiträge entsprechen rund 1,9521 Entgeltpunkten und derzeit etwa 83 Euro monatlicher Bruttorente.
Die Rechnung zeigt den entscheidenden Unterschied. Wer nur fehlende Versicherungsmonate benötigt, kann mit dem Mindestbeitrag auskommen. Wer vor allem die Rentenhöhe steigern will, muss deutlich mehr einzahlen. Die Beiträge können zudem als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abziehbar sein. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom übrigen Einkommen und den bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen ab.
Der Rentenmonat kann wichtiger sein als die Rendite
Nachgezahlte Monate sind Beitragszeiten. Sie können deshalb bei der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren und bei den 35 Versicherungsjahren für die Altersrente für langjährig Versicherte helfen. Bei der Wartezeit von 45 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen für freiwillige Beiträge. Für den Grundrentenzuschlag zählen sie dagegen nicht als Grundrentenzeit.
Auch der Schutz bei Erwerbsminderung lässt sich damit nicht einfach herstellen. Dafür werden grundsätzlich Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung verlangt. Eine nachbezahlte Schullücke ersetzt diese laufende Absicherung nicht.
Wer mehrere Monate schließen kann, sollte daher vor der Zahlung klären, welches Ziel erreicht werden soll. Auf Antrag muss die Rentenversicherung eine Vergleichsauskunft unter Einbeziehung der beabsichtigten Nachzahlung erstellen. So lässt sich prüfen, ob Monate für eine Wartezeit fehlen oder lediglich die spätere Rente steigt.
Antrag vor dem 45. Geburtstag
Die Nachzahlung ist in § 207 SGB VI geregelt. Entscheidend ist zunächst der Antrag. Er muss grundsätzlich vor dem 45. Geburtstag bei der Rentenversicherung eingehen. Ausnahmen gibt es unter anderem nach einer Nachversicherung oder nach dem Ende einer Beschäftigung, für die eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bestand. Dann kann eine zusätzliche Sechs-Monats-Frist gelten.
Der Antrag wird mit dem Formular V0080 gestellt. Erst nach der Prüfung teilt die Rentenversicherung mit, für welche Monate Beiträge gezahlt werden dürfen. Der Träger kann auch Teilzahlungen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zulassen. Die späteren Raten richten sich grundsätzlich nach den Beitragswerten, die bei der jeweiligen Zahlung gelten.
Eine Überweisung ohne vorherige Zulassung ist deshalb der falsche Weg. Wer den Antrag kurz vor 45 stellt, wahrt zunächst die Altersgrenze. Wie viel ein Entgeltpunkt kostet und was zusätzliche Beiträge nach heutigem Wert bringen, lässt sich bei den Rentenpunkten gegen Einzahlung einordnen.