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Rentenbeitrag könnte 2028 auf 19,9 Prozent springen

Seit 2018 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Für 2028 zeichnet sich nun ein deutlicher Sprung ab. Die Deutsche Rentenversicherung hält dann 19,9 Prozent für erforderlich. Bei 5.000 Euro Bruttolohn wären das für einen Beschäftigten 390 Euro zusätzlicher Rentenbeitrag im Jahr – vorausgesetzt, Verdienst und hälftige Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben unverändert.

Reserve reicht nur bis 2027

Auslöser ist der schwindende Puffer der Rentenkasse. Ende 2025 lagen noch 41,3 Milliarden Euro in der Nachhaltigkeitsrücklage. Das entsprach 1,38 Monatsausgaben. Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung dürfte die Reserve bis Ende 2026 auf rund eine Monatsausgabe sinken und 2027 weitgehend aufgebraucht werden.

Damit die Rücklage nicht unter die vorgeschriebene Mindesthöhe von 0,3 Monatsausgaben fällt, sei 2028 eine Anhebung auf 19,9 Prozent erforderlich, erklärte DRV-Bundesvorstand Alexander Gunkel. Gegenüber dem heutigen Satz wären das 1,3 Prozentpunkte mehr.

Beschlossen ist dieser Beitragssatz noch nicht. Nach § 158 SGB VI richtet sich eine Anpassung nach den erwarteten Einnahmen, Ausgaben und der voraussichtlichen Höhe der Rücklage. Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Löhne, Bundesmittel und gesetzliche Änderungen können die Rechnung bis 2028 verschieben.

507 Euro mehr bei 6.500 Euro Brutto

Bei regulär versicherungspflichtigen Beschäftigten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil würde dadurch von 9,3 auf 9,95 Prozent steigen. Die folgenden Beträge vergleichen ausschließlich beide Beitragssätze bei gleichbleibendem und vollständig beitragspflichtigem Bruttolohn.

MonatsbruttoArbeitnehmeranteil mit 9,3 %Arbeitnehmeranteil mit 9,95 %Mehr im MonatMehr im Jahr
2.500 €232,50 €248,75 €16,25 €195 €
3.500 €325,50 €348,25 €22,75 €273 €
5.000 €465,00 €497,50 €32,50 €390 €
6.500 €604,50 €646,75 €42,25 €507 €

Arbeitgeber müssten jeweils denselben Mehrbetrag tragen. Die Tabelle zeigt jedoch nicht den exakten Verlust beim Nettolohn. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Die höhere Zahlung kann deshalb einen Teil der Lohnsteuer mindern. Wie stark dieser Effekt ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse und weiteren Abzügen ab.

Hinzu kommt die Deckelung: Nur Einkommen bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird belastet. Wie hoch diese Grenze 2028 ausfällt, steht noch nicht fest.

Mehr Beitrag bringt keine Extrapunkte

Der höhere Beitragssatz erzeugt bei gleichem Verdienst keine zusätzlichen Rentenpunkte. Für die Berechnung der Rentenpunkte wird das versicherte Jahreseinkommen mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt – unabhängig davon, ob der Beitragssatz bei 18,6 oder 19,9 Prozent liegt.

Mehr Geld fließt damit in die Finanzierung des gesamten Systems, nicht auf ein persönliches Punktekonto. Auch laufende Altersrenten werden nicht mit zusätzlichen 1,3 Prozentpunkten belastet. Der mögliche Sprung trifft in erster Linie versicherungspflichtige Beschäftigte und ihre Arbeitgeber.

Rentenpunkte-Rechner

Politik kann die Prognose noch verändern

Zusätzlicher Druck entsteht durch den Regierungsentwurf, den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 2027 um eine Milliarde Euro zu kürzen. Damit schrumpft der finanzielle Spielraum kurz vor dem erwarteten Beitragssprung weiter. Aus der 19,9-Prozent-Prognose wird dadurch trotzdem noch kein feststehender Satz. Verbindlich wird die Höhe erst, wenn die Finanzlage näher am Jahr 2028 neu berechnet und der Beitragssatz entsprechend festgelegt wird.