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633 Euro Minijob kosten 2027 nur 1,08 Euro mehr Rentenbeitrag

30 Euro mehr Verdienst im Monat, aber nur 1,08 Euro mehr eigener Rentenbeitrag. Genau diese Rechnung ergibt sich für einen gewerblichen Minijob ab Januar 2027. Die Verdienstgrenze steigt von 603 auf 633 Euro. Wer sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt und die neue Grenze voll ausschöpft, zahlt monatlich 22,79 Euro selbst in die Rentenkasse.

Auf das ganze Jahr gerechnet wird der Unterschied noch deutlicher. Bis zu 360 Euro mehr Brutto sind möglich. Der eigene Rentenbeitrag steigt dagegen nur um 12,96 Euro im Jahr.

Die neue Grenze steht bereits fest. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro steigt zum 1. Januar 2027 automatisch auch die Minijob-Grenze. Die Geringfügigkeits-Richtlinien der Minijob-Zentrale nennen die 633 Euro ausdrücklich.

Mehr Geld ohne mehr Minijob-Stunden

Wer jeden Monat bis zur Grenze verdient, kann 2027 insgesamt 7.596 Euro brutto im Minijob erhalten. 2026 sind es höchstens 7.236 Euro. Mehr Arbeitszeit kauft die höhere Grenze allerdings kaum.

Der Grund liegt in der Kopplung an den Mindestlohn. Bei 14,60 Euro Stundenlohn entsprechen 633 Euro rund 43,4 Arbeitsstunden im Monat. 2026 sind es bei 13,90 Euro und 603 Euro ebenfalls rund 43,4 Stunden. Die Grenze steigt also vor allem mit dem Stundenlohn mit und verhindert, dass ein Minijob allein durch die Mindestlohnerhöhung aus seinem bisherigen Umfang herauswächst.

Auch bei der Rentenversicherung bleibt die Systematik gleich. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber weiterhin pauschal 15 Prozent. Der Beschäftigte ergänzt normalerweise 3,6 Prozent bis zum regulären Beitragssatz von 18,6 Prozent. Bei 633 Euro sind das 22,79 Euro Eigenanteil im Monat. 2026 liegen bei 603 Euro noch 21,71 Euro beim Beschäftigten.

Anders sieht es nur bei Minijobs in Privathaushalten aus. Dort übernimmt der Arbeitgeber fünf Prozent. Der Beschäftigte trägt deshalb 13,6 Prozent selbst. Bei 633 Euro wären das 86,09 Euro im Monat.

Was 2027 bei der Rente herauskommt, ist noch offen

Die Beitragsseite lässt sich damit schon exakt berechnen. Eine andere Zahl fehlt Anfang September aber noch: Wie viele Rentenpunkte ein voll ausgeschöpfter Minijob 2027 tatsächlich bringt.

Dafür reicht die neue 633-Euro-Grenze allein nicht aus. Entgeltpunkte hängen davon ab, wie das eigene beitragspflichtige Jahreseinkommen im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt steht. Für 2027 ist dieses vorläufige Durchschnittsentgelt noch nicht veröffentlicht.

Für 2026 liegt es bei 51.944 Euro. Ein voller gewerblicher Minijob mit 603 Euro im Monat bringt nach den aktuellen Werten rund 0,1393 Entgeltpunkte. Der Minijob-Rentenrechner arbeitet deshalb derzeit noch mit den offiziellen 2026er Rechengrößen. Sobald das neue Durchschnittsentgelt feststeht, lässt sich auch der Rentenzuwachs für 2027 korrekt ausweisen.

Relevant bleibt außerdem die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht bestehen bleibt. Seit Juli 2026 kann eine früher beantragte Befreiung einmalig für die Zukunft wieder aufgehoben werden. Wer selbst mit einzahlt, sammelt nicht nur mehr Rentenpunkte. Die Beschäftigungsmonate zählen außerdem vollständig als Pflichtbeitragszeiten.