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GdB 50 halbiert den Rentenabschlag mit 63

Fast 69.000 Menschen begannen 2025 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen – mehr als in jedem anderen Jahr seit mindestens 2015. Das Besondere: Der GdB 50 bringt keinen einzigen zusätzlichen Rentenpunkt. Beim Start mit 63 kann er den dauerhaften Abschlag trotzdem mehr als halbieren.

Für den aktuell rentennahen Jahrgang 1963 stehen 6,6 Prozent Kürzung mit Schwerbehinderung gegen 13,8 Prozent ohne diesen Status. Bei 1.500 Euro erworbener Bruttorente macht das 108 Euro im Monat aus. Der Unterschied endet weder mit 65 noch mit 67, sondern bleibt während des gesamten Rentenbezugs erhalten.

72 Euro im Monat sind deshalb nur ein Rechenbeispiel, kein fester Zuschlag. Sie gelten bei genau 1.000 Euro ungekürzter Bruttorente. Fällt der erworbene Anspruch doppelt so hoch aus, verdoppelt sich auch der Abstand auf 144 Euro.

Ungekürzte BruttorenteOhne GdB 50
13,8 % Abschlag
Mit GdB 50
6,6 % Abschlag
Unterschied im Monat
1.000 €862 €934 €72 €
1.500 €1.293 €1.401 €108 €
2.000 €1.724 €1.868 €144 €

Verglichen werden dabei derselbe Rentenbeginn und dieselben bis dahin erworbenen Entgeltpunkte. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine mögliche Steuerbelastung sind noch nicht abgezogen. Spätere Rentenerhöhungen vergrößern den Abstand in Euro, weil die unterschiedlichen Abschläge in beiden Renten dauerhaft stecken.

Aus 24 Monaten werden 7,2 Prozentpunkte

Seinen Ursprung hat der Geldunterschied in zwei Altersgrenzen. Wer 1963 geboren wurde, erreicht die reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und zehn Monaten. Beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63, werden 46 vorgezogene Monate berechnet. Jeweils 0,3 Prozent ergeben zusammen 13,8 Prozent Abschlag.

Bei der Rente mit Schwerbehinderung liegt die abschlagsfreie Grenze für denselben Jahrgang bereits bei 64 Jahren und zehn Monaten. Bis zum 63. Geburtstag fehlen damit nur 22 Monate. Übrig bleiben 6,6 Prozent Abschlag – genau 7,2 Prozentpunkte weniger.

Wie viele Menschen diesen Rentenweg inzwischen nutzen, zeigt der im Juli veröffentlichte Statistikband Rente 2025. Nach 64.879 neuen Schwerbehindertenrenten im Jahr 2024 folgten 68.999 im vergangenen Jahr. Das entspricht einem Anstieg um 6,4 Prozent. Gegenüber 2020 erhöhte sich die Zahl sogar um knapp 34 Prozent.

Die Statistik erklärt den Anstieg nicht. Naheliegend ist, dass die geburtenstarken Jahrgänge inzwischen die maßgeblichen Altersgrenzen erreichen. Vollständig vergleichbar ist die längere Reihe allerdings nicht: Seit 2024 zählt die Rentenversicherung nur noch erstmalige Rentenfestsetzungen ohne unmittelbar vorherigen Rentenbezug. Trotzdem übertrifft der Wert von 2025 sämtliche Jahreswerte seit 2015.

Der durchschnittliche Zahlbetrag der 68.999 neuen Renten lag bei 1.391,77 Euro. Einfach 7,2 Prozent davon als vermeintlichen GdB-Vorteil auszurechnen, wäre falsch. Der Durchschnitt enthält ganz unterschiedliche Geburtsjahrgänge, Versicherungsbiografien, Abschläge und Zeitpunkte des Rentenbeginns. Entscheidend ist immer der persönliche Rentenanspruch vor dem Abschlag.

Am ersten Rententag muss der GdB stehen

Der finanzielle Unterschied greift nur, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Schwerbehindertenrente erfüllt sind. Dazu gehören mindestens 35 Versicherungsjahre und ein GdB von wenigstens 50 am ersten Tag des Rentenbezugs. Ein GdB von 30 oder 40 mit arbeitsrechtlicher Gleichstellung genügt nicht. Fällt der GdB dagegen erst später unter 50, bleibt die laufende Altersrente bestehen. Das stellt die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich klar.

Eine andere Rechnung gilt bei 45 anrechenbaren Versicherungsjahren. Wer bis zur dafür vorgesehenen Altersgrenze wartet, kann ebenfalls ohne Abschlag in Rente gehen. Mit 63 steht dieser Weg dem Jahrgang 1963 aber noch nicht offen. Beim gleichen frühen Start macht der GdB aus 1.293 Euro deshalb 1.401 Euro Bruttorente – 108 Euro im Monat und 1.296 Euro in jedem vollen Rentenjahr.