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Ein Jahr Wehrdienst ist rechnerisch gut 31 Euro Monatsrente wert

Ein volles Jahr freiwilliger Wehrdienst kann 2026 rechnerisch rund 0,73 Entgeltpunkte bringen. Nach dem aktuellen Rentenwert sind das gut 31 Euro Bruttorente im Monat. Den Rentenbeitrag dafür zahlt nicht der Wehrdienstleistende selbst – er wird vom Bund getragen.

Der eigentliche Kniff steckt in der Berechnung. Für die Rentenversicherung zählt beim freiwilligen Wehrdienst grundsätzlich nicht der tatsächliche Sold. Stattdessen setzt das Gesetz 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme an.

3.164 Euro zählen jeden Monat für die Rente

2026 liegt die Bezugsgröße bei 3.955 Euro im Monat. 80 Prozent davon sind 3.164 Euro.

Dieser Betrag gilt grundsätzlich als beitragspflichtiges Monatseinkommen. Bei 18,6 Prozent Beitragssatz entstehen daraus rund 588,50 Euro Rentenbeitrag im Monat – über zwölf Monate gut 7.062 Euro.

Bezahlen muss das der Bund.

Für das Rentenkonto sind vor allem die Entgeltpunkte interessant. Nach zwölf Monaten stehen 37.968 Euro beitragspflichtige Einnahmen einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro gegenüber. Das ergibt rechnerisch 0,7309 Entgeltpunkte.

Die Systematik entspricht der normalen Berechnung von Rentenpunkten: Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt erreicht – in 2026 sind es vorläufig 51.944 Euro – erhält einen Entgeltpunkt. Beim freiwilligen Wehrdienst sind es nach den 2026er Werten knapp drei Viertel davon.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Multipliziert mit 0,7309 Entgeltpunkten ergeben sich 31,08 Euro monatliche Bruttorente.

So wird aus einem einzigen Dienstjahr nach heutigem Stand ein Rentenwert von gut 31 Euro im Monat.

Rentenpunkte-Rechner

Die 31 Euro sind kein eingefrorener Rentenbetrag

Wer heute mit 20 oder 25 Jahren freiwilligen Wehrdienst leistet, bekommt im Ruhestand nicht automatisch exakt 31,08 Euro aus diesem Jahr ausgezahlt. Festgeschrieben werden die Entgeltpunkte. Ihr Euro-Wert hängt später vom dann geltenden aktuellen Rentenwert ab.

Bis zum Rentenbeginn können aus denselben 0,7309 Punkten deshalb deutlich mehr Euro werden. Die heutige Rechnung ist keine Prognose für die Auszahlung in mehreren Jahrzehnten – sie zeigt, welchen Wert das Dienstjahr nach dem aktuellen Rentenwert hat.

Auch ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst lässt sich damit nicht eins zu eins vergleichen. Dort richten sich die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich nach dem gezahlten Taschengeld und weiteren beitragspflichtigen Leistungen wie Unterkunft oder Verpflegung.

Beim freiwilligen Wehrdienst sorgt dagegen die gesetzliche Bemessung mit 80 Prozent der Bezugsgröße für den vergleichsweise hohen Ansatz. § 166 SGB VI schreibt diese Grundlage vor. Sonderfälle sind möglich, etwa wenn nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ein höheres Arbeitsentgelt maßgeblich ist.

Das Dienstjahr bringt auch zwölf Versicherungsmonate

Neben der Rentenhöhe gibt es einen zweiten Effekt: Die Monate werden als Pflichtbeitragszeiten im Versicherungskonto erfasst.

Das kann später bei der Wartezeit für die Rente entscheidend werden. Schon für die Regelaltersrente müssen grundsätzlich fünf Versicherungsjahre beziehungsweise 60 Kalendermonate zusammenkommen.

Gerade am Beginn des Erwerbslebens wächst das Rentenkonto während des Wehrdienstes damit an zwei Stellen zugleich: um zwölf Pflichtbeitragsmonate und um die daraus errechneten Entgeltpunkte.

Ein eigener Antrag auf Rentenversicherungspflicht ist nicht nötig. Die Pflichtbeitragszeiten werden während des Wehrdienstes automatisch im Versicherungskonto erfasst.