Die geplante Gesundheitsrente soll Menschen früher aus dem Arbeitsleben holen können, wenn sie ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen. Ausgerechnet bei der entscheidenden Prüfung sieht die Deutsche Rentenversicherung nun ein handfestes Problem: Sie weiß aus dem Rentenkonto oft gar nicht, welchen Beruf jemand über viele Jahre tatsächlich ausgeübt hat.
Damit trifft die Reformidee auf eine Lücke, die politisch bislang kaum im Mittelpunkt stand. Die Alterssicherungskommission will rentennahen Jahrgängen einen vereinfachten Zugang eröffnen, wenn eine individuelle Gesundheitsprüfung ergibt, dass der zuletzt langjährig ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist. Der Bundesvorstand der DRV Bund hat dazu am 4. September Stellung bezogen.
Was auf dem Papier nach einer gezielten Härtefallregel klingt, kann in der Praxis schnell aufwendig werden.
Die entscheidende Information fehlt
Im Versicherungskonto stehen Beschäftigungszeiten und gemeldete Entgelte. Das konkrete Berufsfeld, in dem jemand jahrelang gearbeitet hat, wird dort nach Angaben des DRV-Bundesvorstands jedoch nicht gespeichert.
Genau darauf würde die neue Regel aber aufbauen. Die Rentenversicherung müsste also zunächst klären, welche Tätigkeit überhaupt als „langjährig ausgeübt“ zählt. Bei einem geradlinigen Berufsleben mag das noch überschaubar sein. Schwieriger wird es bei mehreren Berufswechseln, unterschiedlichen Aufgaben oder wechselnden Arbeitgebern.
Und damit ist nur die berufliche Seite geklärt. Zusätzlich soll eine individuelle Gesundheitsprüfung feststellen, ob die bisherige Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Auch hier bremst die DRV die Erwartungen: Für zusätzliche Begutachtungen werden Ärzte gebraucht, deren Kapazitäten schon heute knapper werden. Je länger solche Prüfungen dauern, desto weiter entfernt sich das Modell von dem versprochenen vereinfachten Zugang.
Die Debatte um die geplante Härtefallregel für gesundheitlich belastete Versicherte verschiebt sich damit. Es geht nicht mehr nur darum, wer früher in Rente gehen darf. Ebenso wichtig wird die Frage, wie schnell und belastbar sich der Anspruch überhaupt prüfen lässt.
Aus der Erleichterung darf kein neues Prüfverfahren werden
Die Alterssicherungskommission hatte im Juni vorgeschlagen, bei dieser rentennahen Gruppe auf verpflichtende Neu- und Anpassungsqualifizierungen zu verzichten. Wer seinen langjährig ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr schafft, soll also nicht erst noch auf eine Umschulung oder ein völlig anderes Tätigkeitsfeld verwiesen werden.
Die DRV stellt sich gegen diesen Schutzgedanken nicht grundsätzlich. Sie verlangt aber Regeln, die sich rechtssicher anwenden lassen und gleichzeitig verhindern, dass der Zugang unnötig kompliziert wird.
Für Betroffene ist das entscheidend. Ein „vereinfachter“ Rentenzugang hilft wenig, wenn vorher alte Berufsbiografien rekonstruiert, unklare Tätigkeiten bewertet und zusätzliche Gutachten organisiert werden müssen. Gerade kurz vor dem Rentenalter kann ein langes Verfahren darüber entscheiden, ob noch weitergearbeitet wird, Krankengeld fließt, Arbeitslosigkeit überbrückt werden muss oder am Ende doch eine andere Rente mit Abschlägen gewählt wird.
Politisch ist die Ausgestaltung ohnehin noch nicht abgeschlossen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, bei den gesundheitlichen Schutzregeln der Rentenreform nachverhandeln zu wollen.
Damit liegt der Knackpunkt jetzt offen auf dem Tisch: Der Gesetzgeber muss nicht nur festlegen, wer von der Gesundheitsrente profitieren soll. Er muss auch klären, wie der langjährige Beruf festgestellt wird und wer die zusätzlichen Gesundheitsprüfungen übernimmt. Sonst droht ausgerechnet aus einer geplanten Vereinfachung das nächste komplizierte Rentenverfahren zu werden.