Zum Inhalt springen

446 Euro mehr Rentenbeitrag für Gutverdiener ab 2027

Für Gutverdiener könnte die Gehaltsabrechnung 2027 spürbar teurer werden, obwohl der Rentenbeitrag offiziell gar nicht erhöht wird. Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich. Tatsächlich soll eine andere Grenze deutlich steigen – und genau das kann Beschäftigte mehrere Hundert Euro im Jahr kosten.

Nach einem neuen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 2027 von 8.450 auf 8.850 Euro im Monat steigen. Damit würden bei entsprechend hohem Einkommen weitere 400 Euro monatlich beitragspflichtig. Bleibt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, erhöht sich der maximale Arbeitnehmeranteil dadurch um 37,20 Euro im Monat oder 446,40 Euro im Jahr.

Die neuen Werte wurden am 21. September bekannt. Reuters berichtet aus dem vorliegenden Entwurf, dass die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.850 Euro steigen soll. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht.

Den vollen Mehrbetrag zahlen allerdings nur Beschäftigte, deren rentenversicherungspflichtiges Einkommen mindestens die neue Grenze erreicht. Wer darunter liegt, wird nur mit dem Teil zusätzlich belastet, der künftig oberhalb der bisherigen Grenze beitragspflichtig wird. Unter 8.450 Euro Monatsbrutto ändert sich durch die neue Renten-Beitragsgrenze gar nichts.

Genau an dieser Stelle greift die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung: Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenbeiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei und bringt zugleich keine zusätzlichen Entgeltpunkte.

Ganz ohne Gegenwert bleibt der höhere Beitrag deshalb nicht. Das zusätzlich versicherte Einkommen fließt grundsätzlich auch in die späteren Rentenansprüche ein. Wie stark sich das bei den Rentenpunkten für 2027 bemerkbar macht, hängt vom dann maßgeblichen Durchschnittsentgelt ab.

Wie stark die Beitragsbemessungsgrenze in den vergangenen Jahren gestiegen ist, zeigt der Zehn-Jahres-Vergleich. Bis 2024 galten noch unterschiedliche Werte in West und Ost, seit 2025 ist die Grenze bundesweit einheitlich.

JahrWest monatlichWest jährlichOst monatlichOst jährlich
20186.500 €78.000 €5.800 €69.600 €
20196.700 €80.400 €6.150 €73.800 €
20206.900 €82.800 €6.450 €77.400 €
20217.100 €85.200 €6.700 €80.400 €
20227.050 €84.600 €6.750 €81.000 €
20237.300 €87.600 €7.100 €85.200 €
20247.550 €90.600 €7.450 €89.400 €
20258.050 €96.600 €bundeseinheitlich
20268.450 €101.400 €bundeseinheitlich
2027*8.850 €106.200 €bundeseinheitlich

* 2027: Wert aus dem aktuellen Verordnungsentwurf, noch nicht beschlossen.

Seit 2018 ist die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bis zum geplanten Wert für 2027 um gut 36 Prozent gestiegen. Die Nominallöhne legten von 2018 bis 2025 bundesweit um rund 25 Prozent zu. Der Vergleich hat allerdings einen Haken: Die Beitragsbemessungsgrenze folgt der Lohnentwicklung mit zeitlichem Versatz. Zieht man den für die Fortschreibung relevanteren Zeitraum seit 2016 heran, beträgt der nominale Lohnzuwachs bis 2025 gut 32 Prozent.

Bei 446 Euro könnte es nicht bleiben

Die Rechnung setzt voraus, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung 2027 bei 18,6 Prozent bleibt. Genau das ist derzeit nicht völlig sicher. Die Deutsche Rentenversicherung hatte zuletzt gewarnt, dass weitere Kürzungen der Bundesmittel den Rentenbeitrag bereits 2027 steigen lassen könnten.

Käme es tatsächlich dazu, würden zwei Effekte zusammentreffen: Ein größerer Teil des Gehalts wäre beitragspflichtig und auf diesen Betrag würde zugleich ein höherer Beitragssatz angewendet. Für Gutverdiener könnte der Mehrabzug dann über den heute errechneten 37,20 Euro im Monat liegen.

Die höhere Beitragsbemessungsgrenze selbst ist keine zusätzliche politische Beitragserhöhung. Die Rechengrößen werden jedes Jahr entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben. Das Bundesarbeitsministerium erläutert diese jährliche Anpassung als gesetzlich vorgegebenes Verfahren.

Endgültig ist der neue Wert trotzdem noch nicht. Nach der Ressortabstimmung muss die Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend durch den Bundesrat.

Bleibt es bei dem vorgesehenen Sprung auf 8.850 Euro, werden 2027 bei sehr hohen Einkommen weitere 4.800 Euro Jahresgehalt rentenversicherungspflichtig. Bei unverändertem Beitragssatz bedeutet das für Arbeitnehmer maximal 446,40 Euro zusätzlichen Rentenbeitrag im Jahr.