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Freiwillige Rentenbeiträge steigen 2027

Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss sich 2027 auf neue Grenzen einstellen. Der Mindestbeitrag steigt voraussichtlich von 112,16 auf 117,74 Euro im Monat – knapp fünf Prozent. Gleichzeitig klettert der höchstmögliche Beitrag von 1.571,70 auf 1.646,10 Euro. Eine Besonderheit reicht sogar zurück ins Jahr 2026: Wer dafür erst Anfang 2027 Beiträge nachzahlt und nur den Mindestbeitrag leisten will, muss bereits mit dem höheren Wert des neuen Jahres rechnen.

Hinter den neuen Beträgen stehen zwei Rechengrößen. Die Minijobgrenze steigt zum Jahreswechsel von 603 auf 633 Euro, während das Bundesarbeitsministerium für die allgemeine Rentenversicherung ab 2027 eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 Euro im Monat vorsieht. Bleibt der Beitragssatz wie erwartet bei 18,6 Prozent, ergeben sich daraus die neuen Unter- und Obergrenzen.

Mindestbeitrag steigt knapp fünf Prozent

Am unteren Ende richtet sich der freiwillige Beitrag nach der zum Jahresanfang geltenden Minijobgrenze. Aus 633 Euro und einem Beitragssatz von 18,6 Prozent werden 117,74 Euro im Monat. 2026 sind es bei einer Minijobgrenze von 603 Euro noch 112,16 Euro.

Freiwilliger Beitrag20262027 voraussichtlichVeränderung
Mindestbeitrag monatlich112,16 €117,74 €+5,58 €
Mindestbeitrag für 12 Monate1.345,92 €1.412,88 €+66,96 €
Höchstbeitrag monatlich1.571,70 €1.646,10 €+74,40 €
Höchstbeitrag für 12 Monate18.860,40 €19.753,20 €+892,80 €

Beim Höchstbeitrag entscheidet dagegen die Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll 2027 von 8.450 auf 8.850 Euro im Monat steigen. Bei 18,6 Prozent sind damit maximal 1.646,10 Euro monatlich möglich. Wer ein ganzes Jahr den Höchstbeitrag ausschöpft, könnte 2027 insgesamt 19.753,20 Euro einzahlen – 892,80 Euro mehr als nach den aktuellen Werten.

Zwischen Mindest- und Höchstbeitrag kann die Höhe grundsätzlich frei gewählt werden. Solche freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung kommen vor allem für Personen infrage, die nicht bereits rentenversicherungspflichtig sind. Sie können damit ihre spätere Rente erhöhen oder überhaupt erst einen Rentenanspruch aufbauen.

Für Nachzahlungen zählt beim Minimum schon 2027

Interessant wird der Jahreswechsel für alle, die Beiträge für 2026 noch nicht gezahlt haben. Freiwillige Beiträge dürfen grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nachentrichtet werden. Wer also noch Monate aus 2026 belegen will, kann damit bis Ende März 2027 warten.

Beim Mindestbeitrag bedeutet diese Frist allerdings nicht, dass auch der alte Betrag bestehen bleibt. Die Deutsche Rentenversicherung wendet bei einer Zahlung im Folgejahr bereits den dann geltenden Mindestbeitrag an. Für den Höchstbeitrag bleibt dagegen die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres maßgeblich, für das die Zahlung bestimmt ist.

Beitrag fürZahlungMindestbeitragHöchstbeitrag
2026noch 2026112,16 €1.571,70 €
2026Januar bis März 2027117,74 €*1.571,70 €
2027im Jahr 2027117,74 €*1.646,10 €*

* voraussichtliche Werte bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent und den geplanten Rechengrößen 2027.

Wer zwölf Monate des Jahres 2026 nur mit dem Mindestbeitrag belegen möchte, zahlt bei einer Überweisung noch 2026 insgesamt 1.345,92 Euro. Anfang 2027 wären es nach den vorgesehenen Werten 1.412,88 Euro. Das entspricht ebenfalls einem Anstieg von knapp fünf Prozent. Am oberen Ende bleibt eine Nachzahlung für 2026 dagegen auf höchstens 1.571,70 Euro je Monat begrenzt.

Relevant kann das beispielsweise werden, wenn freiwillige Beiträge noch für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren fehlen. Die Rentenversicherung nennt ausdrücklich Fälle, in denen freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch erst begründen können. Auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente dürfen bis zur Regelaltersgrenze freiwillig weiter einzahlen.

Vollständig fest stehen die 2027er Beträge noch nicht. Die neue Beitragsbemessungsgrenze stammt aus der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2027, der Bundesregierung und Bundesrat noch zustimmen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet derzeit damit, dass der Beitragssatz auch 2027 bei 18,6 Prozent bleibt. Werden diese Werte nicht mehr geändert, liegt die Spanne für freiwillige Beiträge ab Januar zwischen 117,74 und 1.646,10 Euro im Monat.