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Rente mit 63: Abschlagsfreiheit ist im Modell 43.000 Euro wert

Was ist es finanziell wert, zwei Jahre früher eine ungekürzte gesetzliche Rente zu bekommen? Eine neue Modellrechnung kommt auf rund 43.000 Euro. Der Betrag ist keine Auszahlung und auch keine offizielle Kostenangabe der Deutschen Rentenversicherung. Er beschreibt den versicherungsmathematischen Gegenwert des früheren abschlagsfreien Rentenbeginns in einem konkreten Fall.

Veröffentlicht hat die Berechnung der Diplom-Mathematiker Axel Kleinlein, der viele Jahre Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) war und heute unter anderem versicherungsmathematische Gutachten erstellt. In seiner Reihe „Kleinlein rechnet nach“ hat er drei Varianten gegenübergestellt: die reguläre Altersrente, einen zwei Jahre früheren Rentenbeginn mit Abschlägen und die umgangssprachliche „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag.

Gemeint ist damit weder eine zusätzliche Auszahlung noch eine offizielle Kostenangabe der Deutschen Rentenversicherung. Kleinlein berechnet den heutigen Barwert des Vorteils, den ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn in seinem Modell erzeugt. Genau diese Größenordnung macht die Rechnung für die laufende Debatte um die Zukunft der sogenannten Rente mit 63 interessant.

Ausgangspunkt ist ein Versicherter des Jahrgangs 1962 mit 45 Entgeltpunkten und 45 anrechenbaren Versicherungsjahren. Beginnt die Rente am 1. September 2026, liegen 24 Monate zwischen dem abschlagsfreien Rentenstart für besonders langjährig Versicherte und der späteren Regelaltersgrenze.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergeben 45 Entgeltpunkte eine monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro. Kleinlein kommt daraus auf einen zusätzlichen Barwert von 43.125,26 Euro bei einem Mann und 43.420,08 Euro bei einer Frau. Entscheidend ist weniger der geringe Unterschied zwischen beiden Ergebnissen als die Größenordnung: In beiden Fällen liegt der errechnete Vorteil bei gut 43.000 Euro.

Aus 43.000 Euro werden rechnerisch vier bis fünf Rentenpunkte

Um die Größenordnung greifbarer zu machen, setzt Kleinlein den Vorteil ins Verhältnis zu normalen Rentenanwartschaften. Bei einem Mann entspricht der zusätzliche Barwert nach seiner Berechnung ungefähr 4,7 Rentenpunkten, bei einer Frau rund 4,0 Punkten.

Tatsächlich werden diese Rentenpunkte niemandem gutgeschrieben. Die Umrechnung zeigt lediglich, welchen finanziellen Gegenwert zwei Jahre früherer abschlagsfreier Rentenbezug in seinem Modell erreichen.

Genau hier setzt Kleinleins Kritik an. Zwei Versicherte können ähnlich viele Rentenpunkte aufgebaut haben und sich bei den anrechenbaren Versicherungszeiten nur knapp unterscheiden. Wer die 45 Jahre erreicht, darf früher ohne Abschlag in Rente. Wer knapp darunter bleibt, hat diesen Zugang nicht.

45 Versicherungsjahre bedeuten dabei nicht automatisch 45 reine Arbeitsjahre. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung können unter anderem Kindererziehung, Pflege und bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen berücksichtigt werden. Die Deutsche Rentenversicherung führt die anrechenbaren Zeiten im Einzelnen auf.

Kleinlein wertet den daraus entstehenden Vorteil als finanzielle Begünstigung zulasten der Versichertengemeinschaft beziehungsweise der Steuerzahler. Das ist seine Bewertung der Modellrechnung, nicht eine Feststellung der Rentenversicherung.

Rentenpunkte-Rechner

Selbst 7,2 Prozent Abschlag gleichen den frühen Start nicht vollständig aus

Noch interessanter wird die Rechnung bei einer zweiten Variante. Dieselbe Person geht ebenfalls zwei Jahre früher in Rente, akzeptiert jedoch den regulären Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat. Über 24 Monate summiert sich dieser auf 7,2 Prozent.

Aus 1.913,40 Euro Monatsrente würden damit 1.775,64 Euro. Trotzdem bleibt in Kleinleins Modell noch ein Vorteil gegenüber einem Rentenbeginn zwei Jahre später. Für einen Mann liegt der Barwert rund 10.100 Euro höher, für eine Frau knapp 4.800 Euro.

Daraus leitet Kleinlein einen zweiten Befund ab: Im untersuchten Modell reicht ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat nicht aus, um den finanziellen Vorteil des früheren Rentenbeginns vollständig auszugleichen. Näher an einem versicherungsmathematischen Gleichgewicht lägen nach seiner Berechnung ungefähr 0,36 Prozent je Monat.

Als allgemeingültiger neuer Abschlag lässt sich diese Zahl nicht verstehen. Sie hängt an den Annahmen des Modellfalls. Kleinlein setzt unter anderem zwei Prozent Inflation voraus, berücksichtigt künftige Rentenanpassungen sowie die statistische Lebenserwartung und lässt Hinterbliebenenleistungen außen vor. In allen verglichenen Varianten bleiben außerdem dieselben bereits vorhandenen 45 Entgeltpunkte bestehen. Zusätzliche Rentenpunkte aus einer möglichen Weiterarbeit in den folgenden zwei Jahren fließen nicht ein.

Gerade dadurch isoliert die Rechnung den Effekt des unterschiedlichen Rentenbeginns, bildet aber keine vollständige Erwerbsbiografie ab.

Kleinlein hat mehrere Annahmen anschließend variiert. Nach seinen Berechnungen verschwindet der Vorteil dadurch nicht. Höhere Rentensteigerungen drücken ihn etwas, schwächere Steigerungen erhöhen ihn leicht. Steigt die Inflation stärker, wächst der errechnete Vorteil. Auch die bereits erreichte Rentenhöhe spielt eine Rolle: Wer mehr Rentenpunkte besitzt, profitiert absolut stärker vom früheren abschlagsfreien Bezug.

Die Reform entscheidet darüber, wer diesen Vorteil künftig noch bekommt

Genau deshalb fällt die Berechnung mitten in eine politisch heikle Phase. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Früher in Rente zu gehen wäre nach diesem Modell künftig grundsätzlich weiterhin möglich, aber nicht mehr ohne Abschläge.

Geändert hat sich das geltende Recht bislang nicht. Für besonders langjährig Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren, während die Regelaltersgrenze 67 Jahre beträgt. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren kann zudem nicht noch früher gegen Abschläge bezogen werden.

Politisch besonders sensibel ist deshalb die Übergangsregelung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte am 11. September im Bundestag Vertrauensschutz für rentennahe Versicherte an, die bereits mit einem abschlagsfreien Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren rechnen. Wie weit dieser Schutz reichen wird, ist noch offen.

Damit geht es bei der Ausgestaltung nicht nur um einige Monate früher oder später. Wer noch unter die bisherige Regel fällt, behält einen finanziellen Vorteil, den Kleinlein in seinem Modell auf rund 43.000 Euro beziffert. Wer künftig auf eine vorgezogene Rente mit Abschlägen ausweichen muss, verliert einen erheblichen Teil davon.

Und selbst dort endet die Rechnung nicht. Nach Kleinleins Modell gleichen die heute geltenden 0,3 Prozent Abschlag pro Monat den früheren Rentenbeginn nicht vollständig aus. Genau diese zweite Zahl – rund 0,36 Prozent statt 0,3 Prozent – könnte deshalb in der Reformdebatte noch mindestens so wichtig werden wie die 43.000 Euro.