Für rentennahe Jahrgänge könnte die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren anders ausfallen als bislang befürchtet. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hält das Ende der bisherigen Regelung zwar grundsätzlich für richtig. Am 27. August brachte er im Deutschlandfunk aber ausdrücklich Übergangsfristen, Vertrauensschutz und eine Schutzrente als mögliche Bestandteile eines Koalitionskompromisses ins Spiel. Damit rückt stärker in den Vordergrund, wie Versicherte geschützt werden könnten, die ihre Ruhestandsplanung bereits auf das geltende Recht ausgerichtet haben.
Drei Schutzmechanismen liegen jetzt auf dem Tisch
Die Aussage fiel unmittelbar vor der zweitägigen Klausurtagung der Fraktionsspitzen von Union und SPD in Münster. Miersch sagte dem Deutschlandfunk, ein Kompromiss könne Übergangsfristen, Regeln zum Vertrauensschutz oder eine Schutzrente bei Härtefällen enthalten. Der Bericht der Alterssicherungskommission lasse dafür Spielräume, die genutzt werden sollten.
Das ist eine andere Akzentsetzung als die reine Frage, ob die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft wird. An diesem Ziel hält auch Miersch fest. Neu ist, dass nun auch der SPD-Fraktionschef drei konkrete Schutzinstrumente nennt, über die im parlamentarischen Verfahren verhandelt werden kann.
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Übergangsfrist und Vertrauensschutz sind nicht dasselbe
Wie diese Regeln aussehen könnten, ist noch offen. Eine Übergangsfrist könnte den Beginn der neuen Vorschriften zeitlich hinausschieben oder die Umstellung schrittweise vornehmen. Vertrauensschutz kann dagegen bestimmte Gruppen von einer neuen Regel ausnehmen, wenn sie bei Inkrafttreten bereits besonders nah am Rentenbeginn sind oder bestimmte Voraussetzungen schon erfüllt haben.
Genau solche Details fehlen bislang. Es gibt weder einen veröffentlichten Stichtag noch eine bekannte Jahrgangsgrenze. Auch ist nicht entschieden, ob bereits erreichte 45 Versicherungsjahre allein genügen würden, um unter eine mögliche Schutzregel zu fallen.
Damit bleibt die Lage für Versicherte kurz vor dem Ruhestand unverändert unsicher. renten.net hatte bereits Anfang August berichtet, dass sich der Rentenentwurf noch nicht in der Ressortabstimmung befand und das Bundesarbeitsministerium keinen Kabinettstermin nennen konnte.
Bei 2.000 Euro Rente geht es schnell um 144 Euro im Monat
Warum der Vertrauensschutz finanziell so wichtig ist, zeigt ein einfacher Modellfall. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren bereits mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.
Fiele dieser abschlagsfreie Weg weg und bliebe für einen Rentenbeginn mit 65 nur die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren, würden nach heutiger Abschlagslogik 24 Monate vor der Regelaltersgrenze liegen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs 0,3 Prozent Abschlag. Das wären 7,2 Prozent.
Bei einer angenommenen Bruttorente von 2.000 Euro entspräche das 144 Euro weniger im Monat und 1.728 Euro im Jahr. Der Abschlag würde nach geltendem Recht dauerhaft bestehen. Diese Rechnung ist keine Prognose für das künftige Gesetz. Sie zeigt aber, warum Übergangsregeln für rentennahe Jahrgänge einen erheblichen finanziellen Unterschied machen können.
Die Schutzrente würde nicht alle 45-Jahre-Versicherten auffangen
Auch die von Miersch genannte Schutzrente wäre kein allgemeiner Ersatz für die heutige abschlagsfreie Rente. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll sie sich an Menschen in rentennahen Jahrgängen richten, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können.
Für diese Gruppe soll auf die Verpflichtung zu beruflichen Neu- oder Anpassungsqualifizierungen verzichtet werden. Wer gesundheitlich weiter arbeiten kann, würde damit nicht automatisch unter diese Sonderregel fallen. 45 Versicherungsjahre allein sollen nach dem bisherigen Reformkonzept gerade keinen abschlagsfreien früheren Rentenzugang mehr garantieren.
Union hält am Gesamtpaket fest
Parallel zu Mierschs Aussagen bleibt die Union beim Grundkurs. Unionsfraktionschef Thorsten Frei erklärte zum Beginn der Klausur, beide Seiten müssten aufeinander zugehen. Die Reform solle aber als Gesamtpaket verabschiedet werden. Dazu zählt aus Sicht der Union auch das Ende der bisherigen Frühverrentungsregel für langjährig Versicherte.
Der Konflikt verläuft damit nicht mehr schlicht zwischen Abschaffung und Erhalt. Beide Koalitionspartner bewegen sich inzwischen auf die Frage zu, wie stark rentennahe Jahrgänge geschützt werden und wie eng die Voraussetzungen für Ausnahmen gefasst werden.
Merz hält am Aus der Rente mit 63 fest
Der Stichtag wird zur entscheidenden Zahl
Für Versicherte ist deshalb der spätere Gesetzentwurf wichtiger als die politischen Grundsatzbeschlüsse. Erst darin kann stehen, ab welchem Datum die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren entfällt, welche Jahrgänge geschützt werden und wie eine Schutzrente konkret beantragt und geprüft wird.
Bis dahin gilt das bestehende Recht unverändert. Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann sie weiterhin nach den heutigen Altersgrenzen ohne Abschlag beziehen. Die heutige Aussage von Miersch verändert keinen bestehenden Rentenanspruch. Sie macht aber deutlich, dass die Koalition bei Stichtag, Übergang und Vertrauensschutz noch nicht am Ende der Verhandlungen ist.