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Merz hält am Aus der Rente mit 63 fest

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält trotz Widerstands aus den Ländern an der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren fest. Nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg erklärte er am 26. August, die Koalition sei sich einig, Anreize zur Frühverrentung zu beenden. Das sei ein Kernstück der Rentenreform. Für Versicherte kurz vor dem Ruhestand bleibt trotzdem eine entscheidende Frage offen: Ab welchem Jahrgang die neue Regel greifen würde, ist bislang nicht festgelegt.

Merz macht keinen Rückzieher

Der politische Druck war zuletzt deutlich gestiegen. Die CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt, Michael Kretschmer aus Sachsen und Mario Voigt aus Thüringen hatten sich gegen die Abschaffung gestellt. Auch mehrere SPD-Regierungschefs äußerten Kritik. Merz wies den Vorstoß nun zurück.

Der Kurs der Bundesregierung kommt nicht überraschend. Bereits am 24. August hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärt, die Linie des Kanzlers habe sich nicht geändert. Der Koalitionsausschuss hatte sich Anfang Juli darauf verständigt, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umzusetzen.

Empfehlung 6 der Alterssicherungskommission trifft die bisherige Altersrente für besonders langjährig Versicherte direkt. Diese häufig noch Rente mit 63 genannte Rentenart soll nach dem Vorschlag abgeschafft werden. Ein Gesetzentwurf mit einem konkreten Stichtag und Übergangsregeln ist öffentlich bislang nicht vorgelegt. Am geltenden Rentenrecht ändert Merz‘ heutige Aussage deshalb noch nichts.

45 Versicherungsjahre schützen bisher vor Abschlägen

Nach aktuellem Recht können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Altersrente gehen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren, während die Regelaltersgrenze mit 67 erreicht wird.

Genau dieser Vorteil soll entfallen. Nach den Empfehlungen der Rentenkommission bliebe grundsätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Deren frühestmöglicher Beginn soll zugleich von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.

Für Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren wäre das ein grundlegender Wechsel. Die lange Versicherungszeit allein würde künftig nicht mehr genügen, um zwei Jahre früher ohne dauerhaften Abzug aus dem Berufsleben auszuscheiden.

2.000 Euro Rente könnten 144 Euro niedriger ausfallen

Wie groß der finanzielle Unterschied sein kann, zeigt eine Modellrechnung nach dem heutigen Abschlagssatz. Wer eine Bruttorente von 2.000 Euro erreicht und zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze startet, muss derzeit 24 Monate mal 0,3 Prozent und damit 7,2 Prozent Abschlag hinnehmen. Das wären 144 Euro weniger pro Monat oder 1.728 Euro im Jahr.

Der Abschlag gilt dauerhaft. Über zehn Jahre summiert sich der Unterschied ohne spätere Rentenanpassungen bereits auf 17.280 Euro.

Diese Rechnung beschreibt nicht die bereits beschlossene Zukunft. Die Alterssicherungskommission empfiehlt zusätzlich, die Höhe der Zu- und Abschläge regelmäßig versicherungsmathematisch zu überprüfen. Außerdem fehlen noch Übergangsregeln. Die 7,2 Prozent zeigen deshalb nur, was ein Rentenbeginn zwei Jahre früher nach der heutigen Systematik kosten würde.

Härtefälle sollen einen eigenen Weg bekommen

Merz stellte heute zugleich klar, dass Härtefälle im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Das passt zum Vorschlag der Alterssicherungskommission, die bisherige abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren nicht ersatzlos zu streichen.

Geplant ist eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler. Sie soll Menschen offenstehen, die kurz vor der Rente stehen und ihr langjährig ausgeübtes Berufsfeld wegen einer schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr ausüben können. Vorgesehen ist eine individuelle Gesundheitsprüfung. Betroffene sollen dann nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden müssen.

45 Versicherungsjahre allein sollen für diese Ausnahme aber gerade nicht ausreichen. Wer gesundheitlich weiter arbeiten kann, könnte nach dem bisherigen Reformkonzept den abschlagsfreien Sonderweg verlieren.

Jetzt entscheidet der Stichtag

Für rentennahe Jahrgänge ist deshalb nicht mehr die grundsätzliche Richtung das größte Fragezeichen. Merz hat sie am 26. August nochmals bestätigt. Offen sind vor allem der Stichtag, mögliche Übergangsfristen und die genaue Ausgestaltung der Schutzrente.

Politisch ist das heikel. Im aktuellen ZDF-Politbarometer lehnen 75 Prozent der Befragten die Abschaffung der Rente mit 63 ab. Die Bundesregierung hält dennoch am Reformkurs fest. Erst der Gesetzentwurf wird zeigen, welche Jahrgänge tatsächlich betroffen wären und ob Versicherte kurz vor ihrem geplanten Rentenbeginn geschützt werden.