Zehn Euro im Monat vom Staat wirken zunächst überschaubar. Zusammen mit einer privaten Sparrate und dem Zinseszinseffekt kann aus der geplanten Frühstartrente jedoch eine stattliche Zusatzrente entstehen. Eine Modellrechnung kommt auf monatlich 2.758 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Dafür zahlt der Bund vom sechsten bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro ein. Die Eltern legen zusätzlich 100 Euro im Monat zurück. Anschließend bleibt das Kapital bis zum 65. Geburtstag investiert. Eine angenommene Rendite von sechs Prozent im Jahr erledigt über Jahrzehnte den größten Teil der Arbeit.
110 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag
Der Regierungsentwurf zur Frühstartrente sieht zehn Euro staatliche Förderung pro Monat vor. Eltern, Großeltern und andere Personen dürfen den Vertrag mit eigenen Beiträgen aufstocken. Zulässig sind nach dem Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr.
Die Modellrechnung über 2.758 Euro Zusatzrente setzt eine private Einzahlung von monatlich 100 Euro voraus. Zusammen mit der Frühstartrente landen damit zwölf Jahre lang jeden Monat 110 Euro im Depot.
Bis zum 18. Geburtstag werden insgesamt 15.840 Euro eingezahlt. Davon steuert der Bund 1.440 Euro bei, die Familie übernimmt 14.400 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent wächst das Depot in dieser Zeit auf rund 23.600 Euro.
47 Jahre arbeitet nur der Zinseszins
Mit dem 18. Geburtstag enden in diesem Szenario sämtliche Einzahlungen. Das vorhandene Kapital bleibt anschließend weitere 47 Jahre angelegt. Erzielt das Depot weiterhin durchschnittlich sechs Prozent im Jahr, werden aus den rund 23.600 Euro bis zum 65. Geburtstag ungefähr 390.000 Euro.
Der lange Zeitraum macht den entscheidenden Unterschied. Ein großer Teil des späteren Vermögens besteht nicht aus Einzahlungen, sondern aus Erträgen und den wiederum darauf erzielten Erträgen. Die Rechnung zeigt damit vor allem, welchen Effekt ein Sparbeginn im Kindesalter haben kann.
Sechs Prozent jährlich sind über lange Zeiträume bei einem breit gestreuten Aktienportfolio möglich, aber nicht garantiert. Zwischenzeitliche Kursverluste gehören ebenso dazu wie Jahre mit deutlich höheren Erträgen. Auch Kosten des gewählten Produkts beeinflussen das Ergebnis.
2.758 Euro für 20 Jahre
Ab dem 65. Geburtstag wird das angesparte Kapital nach dem Modell über 20 Jahre ausgezahlt. Die monatlichen 2.758 Euro setzen voraus, dass das jeweils verbleibende Guthaben während dieser Auszahlungsphase weiter angelegt bleibt und ebenfalls durchschnittlich sechs Prozent Rendite erzielt.
Ohne weitere Erträge würden 390.000 Euro für 240 Monatszahlungen von jeweils rund 1.625 Euro reichen. Bei einer vorsichtigeren Geldanlage im Ruhestand läge die mögliche Auszahlung zwischen diesen Beträgen. Nach 20 Jahren wäre das für den Entnahmeplan vorgesehene Kapital verbraucht. Es handelt sich deshalb nicht um eine lebenslange Rentengarantie.
Im Jahr 2085 zählt die Kaufkraft
Der erste geförderte Geburtsjahrgang 2020 wird im Jahr 2085 das 65. Lebensjahr vollenden. Die 2.758 Euro sind ein nominaler Betrag für diesen Zeitpunkt. Bei einer angenommenen Inflation von jährlich zwei Prozent entspräche das einer heutigen Kaufkraft von rund 860 Euro.
Während der Ansparphase sollen die Erträge steuerfrei bleiben. Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, dass die späteren Auszahlungsbeträge nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz vollständig besteuert werden. Wie viel netto bleibt, hängt dann von den Einkünften und dem persönlichen Steuersatz im Alter ab.
Auch zehn Euro allein können stark wachsen
Das Bundesfinanzministerium rechnet auch Varianten mit geringeren privaten Beiträgen vor. Ohne Zuzahlung der Familie sollen aus den staatlichen 1.440 Euro bis zum 65. Geburtstag rund 53.000 Euro werden. Zahlen die Eltern ebenfalls zehn Euro im Monat ein, steigt der Modellwert auf 107.000 Euro. Bei 50 Euro von den Eltern nennt das Ministerium rund 320.000 Euro.
Diesen Berechnungen liegen sieben Prozent jährliche Wertentwicklung nach Kosten zugrunde. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Entwicklung höher oder niedriger ausfallen kann. Die Werte berücksichtigen weder die Inflation noch die spätere Besteuerung.
Der Kabinettsbeschluss zur Frühstartrente stammt vom 12. August 2026. Der Regierungsentwurf muss noch durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen. Die Modellrechnung über 2.758 Euro zeigt bereits, wie stark private Zuzahlungen und eine sehr lange Anlagedauer die staatliche Starthilfe vergrößern können.