Ein einziger Tag Altersunterschied kann bei der geplanten Frühstartrente darüber entscheiden, ob ein Kind vom Staat Geld für seine Altersvorsorge bekommt oder leer ausgeht. Wer ab 1. Januar 2020 geboren wurde, soll vom Bund zwölf Jahre lang monatlich zehn Euro erhalten, bei durchgehendem Anspruch also 1.440 Euro. Ein Kind, das nur einen Tag früher am 31. Dezember 2019 zur Welt kam, bekommt dagegen keinen Cent, obwohl auch ihm ab 2026 fast volle zwölf Jahre bis zur Volljährigkeit blieben. Beschlossen ist diese Grenze allerdings noch nicht, denn der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25. September erst in erster Lesung beraten.
Gedacht ist die Frühstartrente als zusätzlicher Baustein neben der gesetzlichen Rente: Das Geld fließt in ein privates Altersvorsorgedepot des Kindes und soll dort über Jahrzehnte für das Alter angelegt werden. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, für den die Förderung rückwirkend mit dem sechsten Geburtstag im Jahr 2026 beginnen soll. Die Kinder des Jahrgangs 2021 folgen ab ihrem sechsten Geburtstag 2027, danach kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Wer dagegen schon vor 2020 geboren wurde, kann nach dem Regierungsentwurf auch später nicht mehr einsteigen, und genau darin liegt die Härte der Grenze: Sie entscheidet nicht über ein einzelnes Förderjahr, sondern über die gesamte Förderung.
Warum 2019 leer ausgeht
Auffällig ist diese Grenze vor allem deshalb, weil ein 2019 geborenes Kind, würde es wie der Jahrgang 2020 ab 2026 einbezogen, je nach Geburtsmonat noch elf bis knapp zwölf Jahre lang gefördert werden könnte. Die Bundesregierung will begünstigte Kinder grundsätzlich vom sechsten bis zum 18. Geburtstag unterstützen, lässt ältere Kinder aber nicht für die verbleibenden Jahre einsteigen. Das Bundesfinanzministerium begründet den Ausschluss damit, dass alle geförderten Kinder möglichst einheitlich zwölf Jahre lang Geld erhalten und es entsprechend lange anlegen können. Wie absurd diese Regel im Einzelfall wirken kann, zeigt ein Gedankenspiel mit Zwillingen: Kommt das erste Kind am 31. Dezember 2019 um 23.50 Uhr zur Welt und das zweite zwanzig Minuten später am 1. Januar 2020, erhält nur das jüngere die Frühstartrente, obwohl beide praktisch gleich alt sind. In der ersten Bundestagsdebatte nannte der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt den Ausschluss älterer Kinder „schlicht ungerecht“.
Doch auch innerhalb des begünstigten Jahrgangs 2020 beginnt die Förderung nicht für alle Kinder mit zwölf Zahlungen im Jahr 2026, denn maßgeblich ist der Monat des sechsten Geburtstags. Wer im Dezember Geburtstag hat, bekommt für 2026 nur eine einzige Zahlung von zehn Euro, die nach dem geplanten Inkrafttreten 2027 rückwirkend überwiesen werden soll. Eine vergleichbare Nachzahlung für spätere Jahre sieht der Entwurf für den Jahrgang 2019 nicht vor.
Sparen geht auch ohne Staatsgeld
Ganz ausgeschlossen sind Eltern eines 2019 geborenen Kindes von der neuen Vorsorgeform allerdings nicht. Nach dem Entwurf dürfen auch sie ab 2027 einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für ihr Kind abschließen und eigenes Geld einzahlen, wobei die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben und erst die späteren Leistungen besteuert werden. Nur die monatlichen zehn Euro vom Bund fließen in diesen Vertrag nicht. Ein bereits bestehendes Kinderdepot hilft dabei nicht weiter, weil es die Anforderungen an den neuen Standarddepot-Vertrag nicht erfüllt und deshalb keine staatliche Förderung empfangen kann.
Wie streng die Jahrgangsgrenze wirkt, zeigt der Vergleich mit den förderberechtigten Kindern. Deren zehn Euro sollen selbst dann nicht verloren gehen, wenn die Eltern keinen eigenen Vertrag eröffnen, weil der Bund für diesen Fall eine kollektive Anlage plant, für den Jahrgang 2020 ab 2028. Das dort angesammelte Startkapital kann später auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Diese Auffanglösung setzt jedoch einen Anspruch auf die Frühstartrente voraus, und genau den schließt der Entwurf für den Jahrgang 2019 aus.
Noch können Eltern keinen Standarddepot-Vertrag abschließen, denn er soll frühestens ab Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin berät der Finanzausschuss des Bundestages weiter über den Entwurf, und dort könnte die Jahrgangsgrenze noch geändert werden. Bleibt sie bestehen, lässt sich die staatliche Frühstartrente für ein 2019 geborenes Kind weder beantragen noch später nachholen. Familien stehen dann vor der Frage, ob sie den neuen Vertrag ohne Bundesgeld nutzen oder auf andere Weise privat vorsorgen.