Die Frühstartrente ist politisch einen entscheidenden Schritt weiter. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr soll der Bund monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Selbst wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen, soll die Förderung nicht verloren gehen. Nach der Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums können aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro werden.
Beschlossen ist damit allerdings noch nicht das Gesetz. Der Regierungsentwurf muss nun durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung will es noch 2026 abschließen. Die ersten regulären Auszahlungen sollen 2027 beginnen, die Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 aber rückwirkend zum 1. Januar 2026 berücksichtigt werden.
Kabinett macht aus Eckpunkten einen Gesetzentwurf
Bislang gab es für die Frühstartrente zunächst Eckpunkte und seit Juli einen Referentenentwurf. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss liegt nun der Regierungsentwurf vor. Der bisherige Plan zur rückwirkenden Frühstart-Rente 2026 ist damit eine Stufe weiter, aber noch kein geltendes Recht.
Der Einstieg erfolgt langsam. Zunächst soll der Geburtsjahrgang 2020 profitieren, also die Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der in diesem Jahr das sechste Lebensjahr vollendet.
Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sein, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Damit entscheidet nach dem Regierungsentwurf nicht mehr ein konkret nachzuweisender Schulbesuch über die Förderung. Das Bundesfinanzministerium nennt Alter und ersten Wohnsitz im Inland als maßgebliche Voraussetzungen.
Eltern müssen kein Depot eröffnen
Ein Punkt des Regierungsentwurfs ist für Familien besonders praktisch: Die zehn Euro sollen nicht davon abhängen, ob die Eltern selbst tätig werden. Wer möchte, kann bei einem privaten Anbieter einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für das Kind eröffnen.
Passiert das nicht, legt der Bund die Förderung kollektiv am Kapitalmarkt an. Diese Auffanglösung soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Später kann das angesparte Kapital samt Anlageergebnis in einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Damit setzt die Bundesregierung einen anderen Weg um als die Alterssicherungskommission zuletzt für ein Kinder-Kapitalkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschlagen hatte. Der Regierungsentwurf bleibt beim privatwirtschaftlichen Depot und ergänzt es um eine öffentliche Auffanglösung. Die Frühstartrente ist deshalb auch keine gesetzliche Rente und bringt dem Kind keine Entgeltpunkte oder Beitragsjahre in der Rentenversicherung.
Kosten des Kinderdepots werden begrenzt
Für die geförderten Standarddepots sieht die Bundesregierung einen Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eltern, Großeltern oder andere Personen können zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Der Entwurf erlaubt Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro im Jahr.
Die Kapitalerträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das staatlich geförderte Kapital kann grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden. Aus einem Sparguthaben für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung wird die Frühstartrente damit ausdrücklich nicht.
Aus 1.440 Euro sollen rund 53.000 Euro werden
Wer den gesamten Förderzeitraum von zwölf Jahren erhält, bekommt vom Staat insgesamt 1.440 Euro eingezahlt. Das Finanzministerium rechnet vor, dass daraus bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro und bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro werden können.
Diese Zahl ist keine Garantie. Die Modellrechnung unterstellt eine durchschnittliche Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr nach Kosten. Die Werte sind nominal, berücksichtigen also keine Inflation, und liegen vor der späteren Besteuerung in der Auszahlungsphase. Bei schlechterer Kapitalmarktentwicklung fällt der Betrag niedriger aus, bei besserer Entwicklung kann er höher sein.
Vorerst müssen Eltern trotzdem nichts beantragen. Rechtlich fest steht die Frühstartrente erst nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Der Kabinettsbeschluss vom 12. August ist der bisher wichtigste Schritt auf diesem Weg – aber nicht der letzte.