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Papier-Steuerbescheid soll für ELSTER-Nutzer ab 2027 wegfallen – Rentner müssen aktiv werden

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Für Rentner mit aktivem ELSTER-Konto steckt darin eine konkrete Umstellung: Einkommensteuerbescheide und bestimmte weitere Schreiben des Finanzamts sollen ab 2027 grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Wer trotz ELSTER weiter Papier will, soll die postalische Zustellung ausdrücklich beantragen müssen.

ELSTER-Konto soll über die Zustellung entscheiden

Nach dem vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Kabinettsentwurf soll die elektronische Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 zum Regelfall werden, wenn ein aktives ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist. Eine ausdrückliche Einwilligung für die digitale Zustellung wäre dann nicht mehr erforderlich.

Betroffen sind unter anderem Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über einen Einspruch. Sobald ein Dokument im ELSTER-Konto bereitsteht, soll eine Benachrichtigung per E-Mail folgen. Der eigentliche Bescheid liegt dann im Nutzerkonto und nicht als Papierbrief im Briefkasten.

Für steuerpflichtige Rentner ist das kein Randthema. Die gesetzliche Rente wird zwar nicht wie Arbeitslohn monatlich mit Lohnsteuer belastet. Einkommensteuer kann aber über die Veranlagung anfallen. Welche Rententeile steuerpflichtig sind und welche Abzüge das zu versteuernde Einkommen mindern, erklärt die Seite Rente versteuern.

Ohne aktives ELSTER-Konto bleibt der Brief

Der Kabinettsentwurf schafft den Papierbescheid nicht für alle ab. Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat, soll den Steuerbescheid weiterhin per Post erhalten. Der entscheidende Punkt ist damit nicht das Alter, sondern die Nutzung des digitalen Steuerkontos.

Wer bereits ELSTER verwendet, aber weiterhin einen Papierbescheid möchte, müsste nach den Plänen selbst tätig werden. Die postalische Bekanntgabe soll über das bestehende ELSTER-Konto elektronisch beantragt werden. Damit kehrt sich die bisherige Erwartung vieler Steuerzahler um: Nicht die digitale Zustellung muss aktiv gewählt werden, sondern künftig das Papier.

Gerade Rentner, die ELSTER nur einmal eingerichtet haben oder das Konto selten öffnen, sollten diese Änderung im Blick behalten. Die E-Mail ist lediglich der Hinweis auf ein bereitgestelltes Dokument. Der Bescheid selbst muss im geschützten Nutzerkonto abgerufen werden.

Nachzahlungszinsen sollen sich auf 3,6 Prozent verdoppeln

Das Jahressteuergesetz enthält noch eine zweite finanzielle Änderung. Der Zinssatz für steuerliche Nachzahlungen und Erstattungen nach Ablauf der gesetzlichen Karenzzeit soll ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent je vollem Monat steigen. Auf das Jahr gerechnet wären das 3,6 statt 1,8 Prozent.

Das kann bei größeren Nachzahlungen spürbar werden. Läuft eine steuerliche Nachzahlung von 5.000 Euro über zwölf volle verzinsliche Monate, würden nach dem neuen Satz rechnerisch 180 Euro Zinsen entstehen. Beim bisherigen Satz wären es 90 Euro. Die Rechnung setzt voraus, dass der gesamte Zeitraum tatsächlich der gesetzlichen Verzinsung unterliegt.

Für Rentner kann eine Nachzahlung etwa dann entstehen, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind oder sich die Steuerpflicht durch Rentenerhöhungen verschiebt. Die allgemeine Abgabepflicht und die zuletzt geltenden Fristen behandelt der Beitrag zur Steuererklärung für Rentner.

Noch ist die Änderung nicht geltendes Recht

Der Kabinettsbeschluss vom 12. August ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein fertiges Gesetz. Der Entwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bundestag und Bundesrat können die Regelungen noch verändern.

Für die Berichterstattung ist diese Trennung entscheidend: Beschlossen hat das Kabinett den Gesetzentwurf. Die elektronische Standardzustellung ab 2027 und der höhere Steuerzins sind damit politisch auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgültig in Kraft.

Wer bereits ein ELSTER-Konto nutzt, muss deshalb heute noch nichts umstellen. Sollte die Regelung wie geplant Gesetz werden, wird ab 2027 jedoch wichtig, welche Zustellungsart im Konto hinterlegt beziehungsweise beantragt ist. Für Rentner, die ihre Steuerangelegenheiten bislang trotz ELSTER überwiegend auf Papier erledigen, wäre das die praktisch größte Veränderung.