Kinder sollen künftig schon ab dem sechsten Lebensjahr ein eigenes Kapitalkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Darauf könnte die staatliche Förderung der Frühstart-Rente landen. Wer über den gesamten Förderzeitraum dabei wäre, käme rechnerisch auf 1.440 Euro vom Staat.
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die geplante Frühstart-Rente mit der ebenfalls vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verbinden. Das individuelle Konto bei der Rentenversicherung ist Teil ihrer Empfehlung 31. Beschlossen ist dieses Modell nicht. Die Bundesregierung plant die Frühstart-Rente bislang anders.
Kein normales Rentenkonto
Mit einem heutigen Rentenkonto wäre das neue Kapitalkonto nicht vergleichbar. Auf dem normalen Versicherungskonto speichert die Rentenversicherung etwa Beitragszeiten, Entgeltpunkte und Kindererziehungszeiten.
Das vorgeschlagene Kinderkonto soll dagegen echtes Vorsorgekapital enthalten, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Die staatlichen Einzahlungen würden dem Kind deshalb keine Beitragsjahre und keine Rentenpunkte in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente verschaffen.
Das Kapital soll später eine zusätzliche Altersvorsorge finanzieren. Es wäre damit kein frei verfügbares Sparkonto für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung.
Der Staat plant zehn Euro im Monat
Grundlage des Vorschlags ist die Frühstart-Rente der Bundesregierung. Danach soll der Staat vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit jeden Monat zehn Euro für die Altersvorsorge eines Kindes zahlen. Über zwölf Jahre ergeben sich 144 Monatsbeiträge und damit 1.440 Euro.
Die bisherigen Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums sehen ein privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot vor. Eltern sollen einen Anbieter auswählen und das Depot mit eigenen Einzahlungen aufstocken können. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlung im Rentenalter steuerfrei bleiben. Profitieren sollen alle anspruchsberechtigten Kinder, auch wenn die Eltern von sich aus nichts unternehmen.
Die 1.440 Euro sind eine Rechengröße. Sie ergeben sich nur, wenn ein Kind tatsächlich über den vollständigen Zeitraum von zwölf Jahren gefördert wird. Kapitalerträge können den Depotwert erhöhen, Verluste und Kosten ihn aber auch mindern.
Kommission weicht von den Eckpunkten ab
Die Rentenkommission schlägt einen anderen Weg vor als die Bundesregierung. Jedes Kind soll mit Vollendung des sechsten Lebensjahres ein individuelles Kapitalkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Der Koalitionsvertrag und die Eckpunkte des Finanzministeriums sprechen dagegen ausdrücklich von einem privatwirtschaftlich organisierten Depot bei einem Anbieter der Wahl.
Damit soll verhindert werden, dass für Frühstart-Rente, öffentliche Auffanglösung und die geplante gesetzliche Kapitalrente mehrere parallele Kontensysteme aufgebaut werden. Die Kommission erwartet dadurch Synergien und eine besonders lange Ansparzeit. Nachzulesen ist der Vorschlag im Abschlussbericht der Alterssicherungskommission.
Wie das Geld konkret angelegt wird, lässt der Bericht offen. Geprüft werden sollen ein öffentlicher Fonds, zertifizierte Fonds der Kapitalrente und ein privates Altersvorsorgedepot. Eltern könnten damit weiterhin eine Auswahlmöglichkeit erhalten.
Versicherungswirtschaft läuft Sturm
Gerade dieser Punkt ist umstritten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lehnt es ab, die Frühstart-Rente als Zubringer zu einer gesetzlichen Kapitalrente auszugestalten. Ihr Sinn liege nicht darin, dass Sechsjährige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern dass sie früh eine privatwirtschaftlich organisierte Vorsorge aufbauen. Eine einseitige Lenkung in staatliche Strukturen leiste zudem keinen Beitrag zur finanziellen Bildung.
Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW fordert eine klare Trennung zwischen Kapitalrente, Frühstart-Rente und der Reform der privaten Altersvorsorge. Der Staat solle Regeln setzen und fördern, aber nicht mit strukturellen Vorteilen gegen private Anbieter antreten.
Mit 18 könnte das Kapital weiterwandern
Nach dem Vorschlag der Kommission endet die Vorsorge nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Das angesparte Geld könnte anschließend in die gesetzliche Kapitalrente überführt und dort bis zum Rentenbeginn weiter angelegt werden.
Alternativ soll geprüft werden, ob der junge Erwachsene das Kapital für ein eigenes Altersvorsorgedepot abrufen kann. Als mögliche Übergangsphase nennt der Bericht die Zeit zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr. Mit „abrufen“ ist dabei keine freie Auszahlung gemeint, sondern die Übertragung in eine andere Form der Altersvorsorge.
Zunächst soll nur der Jahrgang 2020 starten
Auch die Frühstart-Rente selbst ist noch nicht Gesetz. Die Bundesregierung will sie 2026 gesetzlich auf den Weg bringen und die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen lassen. Nach den Eckpunkten wäre ein tatsächlicher Start allerdings erst zum 1. Januar 2027 zusammen mit der neuen privaten Altersvorsorge möglich. Die Beträge für 2026 würden dann nachträglich gutgeschrieben.
Berücksichtigt werden soll zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020. Das sind die Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. In den folgenden Jahren käme jeweils der nächste Jahrgang hinzu. Ab 2029 sollen schrittweise auch ältere Kinder einbezogen werden, die bis dahin keine Förderung erhalten haben.
Nach der bisherigen Planung sollen Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt sein, die zwischen sechs und 18 Jahre alt sind und eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Ob stattdessen Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland maßgeblich werden können, wird noch europarechtlich geprüft.
Zwei Vorhaben sind noch offen
Die staatliche Prämie und das Kapitalkonto bei der Rentenversicherung gehören rechtlich zu zwei verschiedenen Vorhaben. Für die Frühstart-Rente liegen bislang Eckpunkte vor. Das Konto bei der Rentenversicherung und die spätere Verbindung mit der gesetzlichen Kapitalrente sind Empfehlungen der Rentenkommission.
Eltern können das staatlich geförderte Konto daher derzeit noch nicht beantragen. Erst ein Gesetz muss festlegen, welche Kinder tatsächlich einbezogen werden, wo das Kapital verwaltet wird und ob die Verbindung mit der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt kommt.