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Nur jede 23. EM-Rente ist eine Teilrente

Ein Beschäftigter beendet in einer modernen Pflanzengärtnerei seine verkürzte Schicht, während Kollegen weiterarbeiten.
Eine teilweise EM-Rente soll Einkommen aus einer Tätigkeit im verbliebenen Leistungsvermögen ergänzen. Im Rentenbestand bleibt sie die Ausnahme.

74.836 teilweise Erwerbsminderungsrenten wurden Ende 2025 gezahlt. Das waren nur 4,3 Prozent aller Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei 683 Euro im Monat. Vollen EM-Renten standen dagegen rund 1,66 Millionen Fälle und durchschnittlich 1.110 Euro gegenüber.

Teilrenten werden nochmals seltener

Der neue Statistikband der Deutschen Rentenversicherung weist zum 31. Dezember 2025 insgesamt 1.740.878 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus. Gegenüber dem Vorjahr sank der Bestand um 6.524 Renten oder 0,37 Prozent.

RentenartBestand 2024Bestand 2025Zahlbetrag 2025
Teilweise EM-Rente75.49874.836683 €
Volle EM-Rente1.669.2761.664.1331.110 €

Die Zahl der Teilrenten ging binnen eines Jahres um 662 oder 0,88 Prozent zurück. Ihr durchschnittlicher Zahlbetrag stieg zugleich um 26 Euro. Die Statistik umfasst auch Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor 2001. Für die heutigen Anspruchsregeln ist diese ältere Rentengruppe deshalb nicht vollständig mit neu bewilligten EM-Renten gleichzusetzen.

Bestand bedeutet außerdem nicht Zugang. Gezählt werden alle am Stichtag laufenden Renten, unabhängig davon, wann sie begonnen haben. Neue Bewilligungen, Wechsel in eine Altersrente, Todesfälle und Änderungen der Rentenart wirken gleichzeitig auf die Gesamtzahl. Aus dem Rückgang um 662 Teilrenten lässt sich daher keine entsprechende Abnahme der Neuanträge oder Bewilligungen ableiten.

Drei Stunden verändern die Rentenart

Maßgeblich ist das tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt grundsätzlich bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden in Betracht. Unter drei Stunden kann eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

Zur kleinen Zahl der Teilrenten trägt eine weitere Regel bei. Wer medizinisch noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz hat, kann eine volle sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten. Solche Fälle erscheinen damit bei den vollen Renten, obwohl medizinisch nur eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt wurde. Wie groß ihr Anteil ist, lässt sich aus der Bestandstabelle nicht ablesen.

Das Konzept der Teilrente setzt darauf, dass ein Teil des Einkommens weiterhin aus Arbeit kommt. 2026 liegt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei mindestens 41.527,50 Euro und kann abhängig vom früheren Einkommen höher sein. Der Betrag ist jedoch keine Erlaubnis für beliebig lange Arbeit. Die Beschäftigung muss innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens von weniger als sechs Stunden täglich bleiben. Andernfalls kann der Rentenanspruch trotz eingehaltenem Euro-Limit überprüft werden.

683 Euro sind kein persönlicher Richtwert

Die teilweise EM-Rente wird für denselben Versicherungsverlauf grundsätzlich mit dem halben Rentenartfaktor der vollen Rente berechnet. Trotzdem sind 683 Euro nicht die Hälfte des statistischen Durchschnitts von 1.110 Euro. Beide Mittelwerte stammen aus unterschiedlichen Personengruppen mit anderen Versicherungszeiten, Entgeltpunkten, Abschlägen und möglichen Einkommenskürzungen.

Hinzu kommt die Abgrenzung des Zahlbetrags. Die Rentenversicherung zieht dafür grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nicht berücksichtigt werden persönliche Steuern. Bei freiwillig oder privat Versicherten arbeitet die Statistik teilweise mit rechnerischen Abzügen, damit die Werte vergleichbar bleiben.

Der Stichtag lag außerdem vor der Rentenerhöhung 2026. Die 683 Euro beschreiben deshalb den Durchschnitt des Bestands Ende 2025 und nicht den aktuellen individuellen Anspruch. Für den eigenen Betrag bleiben der Versicherungsverlauf, die festgestellte Rentenart und mögliche Kürzungen entscheidend. Besonders der Vergleich mit der vollen Rente taugt daher nicht als persönliche Hochrechnung.