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Rente mit 63 gegen Minijobs – Rehlinger bietet einen Deal

Landespolitikerin spricht in einem hellen Parlamentsfoyer mit einem Politiker, während Reporter das Gespräch begleiten.
Der neue Kompromissvorschlag verbindet zwei bislang getrennte Streitpunkte der Rentenreform: Minijobs und die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Zwei besonders umstrittene Teile der Rentenreform werden plötzlich zur Verhandlungsmasse. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bietet CSU-Chef Markus Söder Entgegenkommen bei den Minijobs an. Im Gegenzug soll die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte erhalten bleiben oder zumindest deutlich entschärft werden. Vereinbart ist dieser Tausch nicht. Er zeigt aber, wie weit das ursprüngliche Reformpaket bereits ins Wanken geraten ist.

Rehlinger macht Söder ein Angebot

Rehlinger lehnt die geplante Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ab. Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet hätten, dürften nicht durch eine kurzfristige Änderung ihrer Ruhestandsplanung getroffen werden. Der Deutschen Presse-Agentur zufolge brachte sie am 3. August einen konkreten Kompromiss ins Spiel.

Söder hatte sich zuvor klar gegen die von der Rentenkommission empfohlenen Änderungen bei Minijobs ausgesprochen. Rehlinger erklärte, sie könne ihm bei diesem Punkt entgegenkommen. Im Gegenzug solle eine Lösung für langjährig Versicherte gefunden werden, die stärker auf Beitragsjahre und weniger auf das Lebensalter schaut.

Rehlinger steht damit nicht allein. Inzwischen lehnen sieben von 16 Länderchefs die Abschaffung ab, darunter Regierungschefs von CDU und SPD. Nicht alle verlangen dieselbe Lösung. Die Forderungen reichen vom vollständigen Erhalt bis zu längeren Übergangsfristen. Der Konflikt verläuft dennoch längst nicht mehr sauber zwischen Union und SPD.

Das ist noch kein ausgehandelter Koalitionskompromiss. Weder Söder noch die Bundesregierung haben dem Angebot zugestimmt. Politisch ist der Vorstoß trotzdem brisant: Rehlinger behandelt zwei zentrale Kommissionsempfehlungen offen als Tauschmasse, obwohl Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas das Gesamtpaket ursprünglich vollständig umsetzen wollten.

Zwei Ausnahmen stehen auf dem Spiel

Bei der Rente mit 63 geht es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist deshalb nur noch ein geläufiger politischer Name.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien Zugang zu streichen. Wer früher aufhört, müsste dann eine andere Altersrente mit dauerhaften Abschlägen wählen oder länger arbeiten. Welche Jahrgänge betroffen wären und wie ein Vertrauensschutz aussehen könnte, ist weiterhin offen. Nach geltendem Recht ändert sich am Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren bislang nichts.

Auf der anderen Seite steht der Minijob. Die Kommission will dessen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus grundsätzlich beenden. Außerdem soll die Möglichkeit entfallen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Nur Schüler sollen ausgenommen bleiben. Die Minijob-Zentrale betont, dass dies bislang lediglich eine Empfehlung ist.

Minijob-Reform könnte Nebenjobs zum Steuerproblem machen

Für Beschäftigte gilt weiter das alte Recht

Ein gewerblicher Minijob bleibt 2026 bis zu einem regelmäßigen Monatsverdienst von 603 Euro möglich. Ohne Befreiung zahlen Beschäftigte 3,6 Prozent eigenen Rentenbeitrag, der Arbeitgeber steuert pauschal 15 Prozent bei. Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro Arbeitnehmeranteil im Monat. Wer sich befreien lässt, behält diesen Betrag als Nettolohn, sammelt aber weniger Rentenansprüche und keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten.

Die finanziellen Folgen einer Abschaffung des Sonderstatus lassen sich noch nicht seriös beziffern. Dafür müsste ein Gesetzentwurf festlegen, welche Beiträge künftig auf den Lohn entfallen, ob Übergangsregeln gelten und wie bestehende Beschäftigungen behandelt werden. Eine Rechnung, nach der Minijobber automatisch den vollen Arbeitnehmeranteil aller Sozialversicherungen zahlen, wäre derzeit Spekulation. Die geltenden Auswirkungen auf Beiträge und Rentenansprüche zeigt der Ratgeber zu Minijob und Rente.

Beide Streitpunkte hängen zusammen

Der politische Tausch verbindet nicht nur zwei populäre Ausnahmen. Zwischen ihnen besteht auch ein rentenrechtlicher Zusammenhang. Wer in einem gewerblichen Minijob den eigenen Rentenbeitrag zahlt, erwirbt vollwertige Pflichtbeitragsmonate. Solche Monate können dabei helfen, die 45 Versicherungsjahre für die abschlagsfreie Altersrente zu erreichen. Nach einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entsteht dieser Schutz nicht in gleicher Weise.

Die Kommission will deshalb einerseits mehr Minijobs in reguläre Beitragszeiten verwandeln. Andererseits soll genau der besondere Rentenzugang entfallen, für den eine lange Beitragsbiografie entscheidend ist. Rehlingers Angebot würde diese Richtung umkehren: Der heutige Minijob-Sonderstatus könnte bleiben, während 45 Versicherungsjahre weiterhin einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn ermöglichen.

Der Deal würde das Paket neu sortieren

Rehlingers Angebot könnte im Ergebnis zwei bisherige Sonderwege schützen: den Minijob mit reduzierten Abgaben und die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Genau beide wollte die Kommission zurückdrängen, um mehr reguläre Beiträge einzunehmen und den Renteneintritt zu verschieben.

Für rentennahe Jahrgänge und Millionen Minijobber folgt daraus noch keine Rechtsänderung. Der Vorstoß verschiebt aber die politische Lage. Statt nur über einzelne Härtefälle zu sprechen, steht nun ein Tausch zwischen zwei großen Reformpunkten im Raum. Ob Söder darauf eingeht, dürfte mitentscheiden, wie viel vom angekündigten Gesamtpaket am Ende überhaupt übrig bleibt.