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Rente mit 63 wird zur Zehn-Milliarden-Frage

Schaubild zur Rentenreform mit 10 Milliarden Euro und 125.000 Arbeitsplätzen
Ob Betroffene nach dem Aus der abschlagsfreien Rente länger arbeiten oder eine andere Altersrente wählen, entscheidet über die tatsächliche Entlastung.

Das geplante Aus der „Rente mit 63“ bekommt mitten im Koalitionsstreit ein neues Preisschild. DIW-Präsident Marcel Fratzscher erwartet knapp zehn Milliarden Euro langfristige Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang. Die Zahlen sind brisant. Eine veröffentlichte Detailrechnung lieferte er dazu jedoch nicht, und der offizielle Bericht der Rentenkommission arbeitet mit anderen Szenarien.

Fratzscher erhöht den Druck

Fratzscher bezeichnet die Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren als finanziell wichtigsten Teil der geplanten Rentenreform. Ohne diesen Schritt sei die Reform „tot“, sagte er der Rheinischen Post. Über die Äußerung berichtete am 3. August unter anderem der Deutschlandfunk.

Die Aussage trifft auf eine aufgeheizte politische Lage. Mehrere Ministerpräsidenten wollen an der abschlagsfreien Rente festhalten. Union und SPD hatten zuvor angekündigt, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Paket umzusetzen. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Genau deshalb sind die zehn Milliarden kein feststehender Haushaltsbetrag. Sie hängen davon ab, welche Jahrgänge betroffen wären, wie der Vertrauensschutz ausfällt und wie Versicherte auf die Abschaffung reagieren. Aus einer politischen Empfehlung wird erst mit diesen Details eine belastbare Finanzrechnung.

Streit um Rente mit 63 bringt Rentenreform ins Wackelt

Der Bericht nennt zwei Szenarien

Der Bericht der Alterssicherungskommission rechnet auf Seite 25 mit zwei stark unterschiedlichen Verhaltensweisen.

Würden die Betroffenen zum selben Zeitpunkt stattdessen die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen beziehen, entstünden pro Rentenzugangsjahrgang rund 430 Millionen Euro Einsparung für jedes Jahr des Rentenbezugs. Die Kürzung würde anschließend über die gesamte Rentenlaufzeit wirken.

Schöben dagegen alle Betroffenen ihren Rentenbeginn um ein Jahr auf, veranschlagt die Kommission rund 6,5 Milliarden Euro Einsparung pro Zugangsjahrgang. Hinzu kämen mögliche Beitragseinnahmen, falls ein Teil tatsächlich länger arbeitet. Später steigen allerdings auch die Rentenansprüche durch zusätzliche Entgeltpunkte.

Zwischen diesen beiden Modellfällen liegt die Realität. Einige würden länger beschäftigt bleiben, andere eine vorgezogene Rente mit Abschlägen wählen. Weitere könnten arbeitslos werden, Krankengeld beziehen oder über die geplante Schutzrente früher ausscheiden. Die Kommission schreibt im Anhang selbst, dass ihre Modellrechnungen nur mögliche Wirkungen veranschaulichen und keine detaillierte Finanzberechnung für ein Gesetz ersetzen.

125.000 Beschäftigte sind keine neuen Stellen

Auch die zweite Zahl braucht eine klare Übersetzung. Fratzscher spricht von 125.000 zusätzlichen Beschäftigten pro Rentnerjahrgang. Das sind nicht automatisch 125.000 neu geschaffene Arbeitsplätze. Gemeint ist eine Schätzung, wie viele Menschen infolge der Reform länger im Erwerbsleben bleiben könnten.

Ob diese Wirkung eintritt, hängt vom Arbeitsmarkt und von der Gesundheit der Betroffenen ab. Eine abgeschaffte Rentenart erzeugt noch keinen passenden Arbeitsplatz für einen körperlich verschlissenen Beschäftigten. Umgekehrt könnten Unternehmen erfahrene Mitarbeiter länger halten, wenn diese den Rentenbeginn verschieben.

Die Kommission beziffert in ihrem Bericht keine Zahl von 125.000 zusätzlichen Beschäftigten. Sie hält lediglich fest, dass ein Teil der Betroffenen länger arbeiten dürfte. Für die heute verbreitete Kombination aus Rente mit 63 und 45 Versicherungsjahren gilt deshalb weiter: Die konkreten Folgen lassen sich erst berechnen, wenn Übergangsfrist, betroffene Jahrgänge und Ersatzregel feststehen.

Für rentennahe Jahrgänge bleibt alles offen

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte weiterhin vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten, für den Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre.

Die Kommission verlangt eine Abschaffung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Welche Jahrgänge ihre Planung ändern müssten, sagt der Bericht nicht. Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen. Bis ein Entwurf diese Lücke schließt, bleiben die zehn Milliarden eine Schätzung und kein beschlossenes Sparvolumen.