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Sechs von zehn gesundheitlich Belasteten wollen früher in Rente

Etwa 60 jähriger Mann im Blaumann mit Schmerzen bei der Arbeit in der Werkstatt

Politisch wird über längeres Arbeiten gesprochen, doch für viele ältere Beschäftigte setzt die Gesundheit eine frühere Grenze. Unter den über 50-Jährigen mit weniger gutem oder schlechtem Gesundheitszustand wollen 60 Prozent vor dem gesetzlichen Rentenalter aussteigen. Wer diesen Plan umsetzt, muss häufig dauerhafte Rentenabschläge hinnehmen.

Der DAK-Gesundheitsreport 2026 vom 20. Juli 20206 zeigt detaillierte und regionale Ergebnisse. Bundesweit wurden die Arbeitsunfähigkeitsdaten von 2,4 Millionen beschäftigten DAK-Versicherten ausgewertet. Hinzu kommt eine repräsentativ gewichtete Befragung von 7.086 abhängig Beschäftigten zwischen 18 und 67 Jahren.

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 plant laut Report einen vorzeitigen Ruhestand. Bei guter Gesundheit sind es 49 Prozent, bei negativ eingeschätzter Gesundheit 60 Prozent. Zwischen beiden Gruppen liegen elf Prozentpunkte. Die Zahlen beschreiben Absichten, keine bereits gestellten Rentenanträge. Trotzdem zeigen sie, wie weit die politische Forderung nach längerer Erwerbstätigkeit von der Lebenswirklichkeit eines Teils der Beschäftigten entfernt ist.

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Mit 66 liegt der Krankenstand bei elf Prozent

Fehlzeiten steigen gegen Ende des Erwerbslebens erheblich. Im Alter von 50 Jahren lag der Krankenstand 2025 bei 5,8 Prozent. Mit 60 waren es 7,7 Prozent, mit 66 schließlich 11,0 Prozent. Gegenüber den 50-Jährigen bedeutet das einen Anstieg um knapp 90 Prozent.

Ältere Beschäftigte werden dabei nicht ständig krankgeschrieben. Tatsächlich registrierte die DAK bei den über 50-Jährigen weniger einzelne Fälle als bei Jüngeren. Erkrankungen dauern jedoch erheblich länger. Eine Krankschreibung umfasste im Alter von 50 durchschnittlich 12,4 Kalendertage, mit 66 waren es 27,7 Tage. Vor allem Ausfälle von mehr als sechs Wochen treiben den Krankenstand nach oben.

Für die Rentenplanung ist diese Unterscheidung wichtig. Einzelne Fehltage lassen sich häufig überbrücken. Eine chronische Erkrankung kann dagegen die letzten Berufsjahre prägen, den Verdienst senken und schließlich den geplanten Rentenbeginn vorziehen.

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Körperliche Arbeit verschärft die Lücke

Im Durchschnitt schätzen ältere Beschäftigte ihre Leistungsfähigkeit kaum schlechter ein als jüngere. Hinter diesem Mittelwert steckt jedoch eine deutliche soziale Trennung. Unter körperlich Beschäftigten sank der Anteil mit voller Leistungsfähigkeit von 56,8 Prozent bei den 50- bis 54-Jährigen auf 41,0 Prozent bei den 55- bis 59-Jährigen. Auch in den höheren Altersgruppen blieb er unter 50 Prozent.

Vorwiegend geistig Tätige zeigten diesen starken Einbruch nicht. Ein pauschal höheres Rentenalter trifft deshalb Menschen ungleich. Wer seinen Arbeitsalltag körperlich bewältigen muss, kann die zusätzliche Zeit oft schwerer auffangen als jemand, dessen Arbeitsplatz angepasst oder dessen Arbeitszeit flexibel reduziert werden kann.

Auch die Pflege eines Angehörigen wirkt sich aus. Beschäftigte mit solcher Sorgearbeit arbeiten laut DAK häufiger mit verringerter Stundenzahl und erwägen öfter einen früheren Rentenbeginn. Weniger Arbeitszeit kann zugleich weniger beitragspflichtigen Verdienst und damit eine niedrigere spätere Rente bedeuten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse zwar Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Vollständig gleicht das ein reduziertes Arbeitseinkommen nicht automatisch aus.

Früher aufhören kostet oft ein Leben lang Geld

Aus dem Wunsch nach einem früheren Ausstieg folgt noch kein Rentenanspruch. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte vorziehen. Jeder Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze mindert die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Ein Jahr kostet 3,6 Prozent, vier Jahre führen zum Höchstabschlag von 14,4 Prozent. Was das in Euro ausmachen kann, zeigt die Berechnung zu den Kosten eines vorgezogenen Rentenjahres.

Abschlagsfrei früher gehen kann nur, wer die besonderen Voraussetzungen einer anderen Rentenart erfüllt. Nach 45 anrechenbaren Jahren ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich, allerdings nicht beliebig früh. Ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 kann zusammen mit 35 Versicherungsjahren den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnen.

Gesundheitliche Beschwerden allein ersetzen weder den Schwerbehindertenausweis noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Gleiches gilt für die Erwerbsminderungsrente. Dort zählt, wie viele Stunden jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Eine lange Krankschreibung oder die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf fortzuführen, genügt nicht automatisch.

Länger arbeiten bleibt für viele eine Geldfrage

Nicht jeder, der gesundheitlich belastet ist, kann sich einen früheren Rentenbeginn leisten. 40,1 Prozent aller Befragten nannten die finanzielle Situation als wichtigen Grund, möglichst lange erwerbstätig zu bleiben. Bei gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten lag der Anteil sogar bei 46,6 Prozent.

Genau darin liegt der schärfste Befund des Reports: Ein Teil der Beschäftigten möchte wegen der Gesundheit früher aufhören, braucht aber wegen der finanziellen Lage weitere Arbeitsjahre. Politische Anreize für Beschäftigung nach dem Rentenalter – z.B. die Aktivrente – erreichen vor allem jene, die gesund genug sind und einen geeigneten Arbeitsplatz haben.

Wer bereits mit einem vorgezogenen Rentenbeginn rechnet, sollte deshalb nicht nur das Wunschdatum festlegen. Versicherungsverlauf, mögliche Abschläge, anerkannte Schwerbehinderung und gesundheitliche Leistungsfähigkeit gehören getrennt geprüft. Sonst wird aus dem notwendigen Ausstieg eine Rentenkürzung, die weit über das Ende der Krankheit hinaus bestehen bleibt.