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Fast jeder fünfte Senior ist von Armut bedroht

Ärmliche Rentnerin sitzt in ihrer kleinen und alten Wohnung bei einem Glas Tee

Das Armutsrisiko endet nicht mit dem Berufsleben. 19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren leben unterhalb der statistischen Armutsgefährdungsgrenze. Bei älteren Frauen ist inzwischen sogar mehr als jede Fünfte betroffen. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Quote bei 16,1 Prozent. Ältere Menschen tragen damit ein deutlich höheres Risiko als die Gesamtbevölkerung. Besonders groß wird die Lücke, wenn Frauen und Männer getrennt betrachtet werden.

Frauen trifft es deutlich häufiger

Nach den Endergebnissen der EU-weiten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 2025 waren 21,3 Prozent der Frauen ab 65 armutsgefährdet. Bei Männern derselben Altersgruppe betrug der Anteil 17,3 Prozent. Das sind vier Prozentpunkte Unterschied. Relativ betrachtet lag die Quote der Frauen rund 23 Prozent höher.

Ab 75 Jahren öffnet sich die Schere noch weiter. Während weiterhin 21,3 Prozent der Frauen unter die Armutsgrenze fielen, waren es bei den Männern 15,8 Prozent. Verwitwung, niedrige eigene Rentenansprüche und lange Phasen mit Teilzeit oder unbezahlter Familienarbeit wirken bis ins hohe Alter nach.

Die aktuellen Werte veröffentlicht das Statistische Bundesamt auf seiner Seite zur Armutsgefährdung älterer Menschen. Erfasst werden Personen ab 65 Jahren, nicht ausschließlich Bezieher einer gesetzlichen Rente. Auch Pensionen, Partnereinkommen und weitere Einnahmen fließen in die Haushaltsbetrachtung ein.

Die Grenze liegt bei 1.445 Euro

Als armutsgefährdet gilt nach der EU-Definition, wer weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat. Für einen Alleinlebenden lag die Grenze bei 17.340 Euro netto im Jahr beziehungsweise 1.445 Euro im Monat.

Maßgeblich ist allerdings nicht nur die ausgezahlte Rente. Grundlage ist das verfügbare Haushaltseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, angepasst an Größe und Zusammensetzung des Haushalts. Ein Rentner mit 1.300 Euro eigener Rente kann durch Partnereinkommen oberhalb der Schwelle liegen. Umgekehrt können hohe Wohnkosten die Lage eines Alleinlebenden verschärfen, ohne dass die Statistik regionale Mietunterschiede vollständig abbildet.

Hinzu kommt ein zeitlicher Versatz: EU-SILC 2025 erfasst das Jahreseinkommen des Vorjahres. Die Quote beschreibt damit die in der Erhebung 2025 gemessene Lage auf Basis der Einkommen von 2024. Spätere Rentenerhöhungen sind darin noch nicht enthalten.

Die Quote misst relative Armut

Armutsgefährdet bedeutet nicht, dass jeder Betroffene ohne Wohnung, Nahrung oder Heizung dasteht. Gemessen wird der Abstand zur gesellschaftlichen Mitte. Wer dauerhaft deutlich weniger als die meisten anderen zur Verfügung hat, kann bei Mobilität, Kultur, sozialen Kontakten oder unerwarteten Ausgaben kaum mithalten. Genau diese eingeschränkte Teilhabe soll der Indikator sichtbar machen.

Umgekehrt erfasst die Einkommensquote nicht jede konkrete Notlage. Vermögen selbst zählt nicht als laufendes Einkommen, Schulden werden nicht einfach abgezogen und regionale Wohnkosten verändern die nationale Schwelle nicht. Zwei Alleinlebende mit demselben Einkommen können deshalb einen sehr unterschiedlichen Alltag haben. Wer eine abbezahlte Wohnung besitzt, steht anders da als ein Mieter in einer teuren Großstadt.

Armut ist nicht dasselbe wie Grundsicherung

Armutsgefährdung und Anspruch auf Grundsicherung werden nach unterschiedlichen Regeln berechnet. Die statistische Grenze von 1.445 Euro ist kein fester Sozialhilfe-Freibetrag. Bei der Grundsicherung im Alter zählen der gesetzliche Bedarf, angemessene Unterkunftskosten, anrechenbares Einkommen und verwertbares Vermögen.

Ende 2025 erhielten knapp 764.100 Menschen Grundsicherung im Alter. Gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Zahl um 3,4 Prozent, innerhalb von zehn Jahren sogar um 42,5 Prozent. Trotzdem ist der Kreis deutlich kleiner als die Gruppe der statistisch Armutsgefährdeten. Nicht jeder unterhalb der relativen Einkommensgrenze erfüllt die sozialrechtlichen Voraussetzungen. Andere hätten einen Anspruch, stellen aber keinen Antrag.

Auch die Altersgruppen sind nicht deckungsgleich. Die Armutsquote beginnt bei 65 Jahren. Für Grundsicherung im Alter galt Ende 2025 dagegen eine Altersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten. Jüngere Bedürftige können je nach Erwerbsfähigkeit unter andere Leistungssysteme fallen.

Die verdeckte Altersarmut bleibt deshalb ein eigenes Problem. Scham, Unwissen oder Angst vor dem Rückgriff auf Angehörige halten Betroffene davon ab, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Eine Rentenerhöhung löst das Problem nicht allein

Steigt die gesetzliche Rente, verbessert das zunächst den persönlichen Zahlbetrag. Die Armutsgefährdungsgrenze ist jedoch relativ: Wachsen die mittleren Einkommen der Gesamtbevölkerung ebenfalls, verschiebt sich auch die Schwelle. Deshalb kann die Rentenanpassung das Armutsrisiko einzelner Senioren senken, ohne die Quote dauerhaft zu beseitigen.

Entscheidend bleiben lückenlose Versicherungszeiten, auskömmliche Löhne, eigenständige Ansprüche und bezahlbarer Wohnraum. Die Zahl 19,5 Prozent zeigt, wie weit Deutschland davon entfernt ist. Fast jeder fünfte Mensch ab 65 lebt bereits so nah am unteren Rand der Einkommensverteilung, dass eine unerwartete Rechnung schnell zum ernsten Problem werden kann.