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Pflegende Angehörige sollen 30 Prozent weniger Rentenpunkte bekommen

Tochter unterstützt ihren pflegebedürftigen Vater beim Gehen mit einem Rollator in der Wohnung.

Pflegende Angehörige sollen ab 2027 deutlich weniger für ihre eigene Rente gutgeschrieben bekommen. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundesgesundheitsministerium am 5. Juni 2026 vorgelegt hat, sieht vor, die Rentenversicherungsbeiträge für die häusliche Pflege auf 70 Prozent des bisherigen Betrags zu kürzen. Allein im ersten Jahr will die Pflegeversicherung dadurch 1,8 Milliarden Euro sparen.

Betroffen wären vor allem Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen beruflich kürzertreten – überwiegend Frauen. Ausgerechnet ihre künftigen Rentenansprüche sollen nun einen erheblichen Teil zur Sanierung der Pflegekasse beitragen.

Ab 2027 sollen nur noch 70 Prozent fließen

Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause versorgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben. Dafür zahlt die Pflegekasse Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem genutzt werden. Die Grundzüge dieser sozialen Absicherung für Pflegepersonen stellt das Bundesgesundheitsministerium dar.

Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent dieser Beiträge gezahlt werden. Entsprechend würden auch die neu entstehenden Rentenanwartschaften nur noch 70 Prozent des heutigen Niveaus erreichen.

Bereits erworbene Ansprüche bleiben bestehen. Die Kürzung würde also nicht rückwirkend in frühere Pflegejahre eingreifen. Jeder Pflegemonat ab 2027 könnte aber dauerhaft weniger Rente bringen.

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige 2026: Höhe & Antrag

Ein Pflegejahr bringt dann spürbar weniger

Wie stark sich das auswirken kann, zeigen die aktuellen Werte für 2026. Je nach Pflegegrad und bezogener Leistung erhöht ein Jahr häusliche Pflege die spätere Monatsrente nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung derzeit um etwa 7,04 Euro bis 37,27 Euro.

Würde die geplante Kürzung auf diese Werte übertragen, blieben künftig nur noch rund 4,93 Euro bis 26,09 Euro. Beim höchsten Satz gingen für jedes neue Pflegejahr etwa 11,18 Euro spätere Monatsrente verloren.

Pflege zu Hause kann die eigene Rente erhöhen

Über mehrere Jahre summiert sich der Unterschied. Fünf Pflegejahre würden auf Basis der heutigen Werte eine spätere Monatsrente von bis zu 186,35 Euro aufbauen. Nach der geplanten Kürzung wären es nur noch rund 130,45 Euro. Der Abstand von fast 56 Euro würde Monat für Monat und grundsätzlich lebenslang bestehen.

Die tatsächlichen Werte für 2027 stehen noch nicht fest, weil sich Rechengrößen und Rentenwert verändern können. Am Verhältnis ändert das nichts: Wer nach Inkrafttreten der Reform pflegt, soll aus derselben Pflegetätigkeit 30 Prozent weniger Rentenanspruch erhalten.

Die Pflegekasse spart Milliarden

Der finanzielle Effekt ist im Entwurf bereits eingerechnet. Für 2027 werden Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro erwartet, die bis 2030 auf rund 2,1 Milliarden Euro jährlich steigen. Damit gehört die Kürzung bei den pflegenden Angehörigen zu den größten Sparposten der geplanten Pflegereform.

Die Rechnung funktioniert, weil die Kosten nicht verschwinden, sondern auf die Zukunft verschoben werden. Kurzfristig wird die Pflegekasse entlastet. Später erhalten die betroffenen Pflegepersonen eine niedrigere Rente, als sie nach den heutigen Regeln aufgebaut hätten.

Gerade berufliches Kürzertreten wird schlechter ausgeglichen

Rentenbeiträge für Pflegepersonen sollen verhindern, dass häusliche Pflege zusätzlich zur körperlichen und psychischen Belastung auch noch eine große Lücke in der Altersvorsorge reißt. Einen Anspruch begründet die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur, wenn die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst, auf wenigstens zwei Tage verteilt ist und die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Die Regel richtet sich damit gezielt an Menschen, die ihre Erwerbsarbeit wegen der Pflege einschränken oder ganz aufgeben. Zuletzt zahlte die Pflegeversicherung für rund 1,1 Millionen Pflegepersonen Rentenbeiträge. Weniger Arbeitszeit bedeutet schon heute weniger eigene Beiträge aus dem Job. Die Pflegekasse gleicht diesen Verlust nur teilweise aus. Mit der Reform würde selbst dieser Ausgleich um weitere 30 Prozent sinken.

Besonders hart kann das Menschen treffen, die über Jahre einen Ehepartner oder Elternteil versorgen. Während die häusliche Pflege den Bau oder die Finanzierung eines Heimplatzes vermeidet, wächst bei der Pflegeperson das Risiko einer niedrigen eigenen Rente.

Eine Stunde zu viel Arbeit kann Rentenpunkte kosten

Auch der Teilrenten-Weg soll verschwinden

Eine weitere Änderung betrifft pflegende Angehörige, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bislang können Altersrentner auf einen winzigen Teil ihrer Vollrente verzichten und beispielsweise eine Teilrente von 99,99 Prozent beziehen. Dadurch bleibt die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson bestehen, sodass die Pflegekasse weiter Beiträge zahlt und die eigene Rente später steigt.

Der Entwurf bezeichnet diese Möglichkeit als unbeabsichtigte Gestaltung und will sie beenden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen für pflegende Altersrentner künftig keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege mehr fließen. Die Pflegeversicherung rechnet dadurch mit zusätzlichen Einsparungen.

Damit würden zwei Gruppen verlieren: Menschen vor der Altersrente bekämen für neue Pflegezeiten nur noch 70 Prozent der bisherigen Anwartschaften. Altersrentner könnten über die Teilrente gar keine zusätzlichen Ansprüche aus der Pflege mehr aufbauen.

Pflege wird gelobt und gleichzeitig schlechter bewertet

Politisch wird häusliche Pflege regelmäßig als tragende Säule des Systems bezeichnet. Ohne Angehörige könnten weder ambulante Dienste noch Pflegeheime den Bedarf auffangen. Der Reformentwurf setzt dennoch genau bei ihrer sozialen Absicherung den Rotstift an.

Dass die Pflegeversicherung finanziell unter Druck steht, ist unbestritten. Ein Defizit lässt sich aber auf unterschiedliche Weise schließen. Bei dieser Maßnahme sparen die Beitragszahler nicht gemeinsam, sondern eine klar umrissene Gruppe verliert künftige Rentenansprüche.

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben; eine Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gilt als unwahrscheinlich. Im weiteren Verfahren können sich die Pläne ändern. Bleibt die Kürzung bestehen, würde die Pflegekasse ab 2027 Milliarden sparen – bezahlt mit der späteren Rente der Menschen, die Angehörige zu Hause versorgen.

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