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Keine Rentenbeiträge auf Mieten und Kapitalerträge geplant

Aktienkurse auf einem Tablet und Haus-Modell mit Schlüsseln als Symbol für Mieteinkünfte

Die Rentenreform soll mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Eine Grenze zieht die Alterssicherungskommission aber klar: Mieten, Pachten und Kapitalerträge sollen nicht für Rentenbeiträge herangezogen werden.

Das ist wichtig für Sparer, Anleger und Vermieter. Denn die Kommission will den Kreis der Versicherten zwar ausweiten, zusätzliche Beiträge aber weiter an die Erwerbstätigkeit knüpfen – nicht an Vermögenserträge.

Löhne und Gehälter bleiben die Grundlage

Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Weitere Einkunftsarten sollen bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt werden. Miet- und Pachteinkünfte sowie Kapitaleinkünfte werden dabei ausdrücklich als Beispiele genannt.

Einkommen oder GruppeVorschlag der Kommission
Lohn und GehaltBleibt zentrale Beitragsgrundlage
SelbstständigeSoll stärker einbezogen werden
BeamteIdealbild einer Erwerbstätigenversicherung, aber keine schnelle Eingliederung
AbgeordneteSollen in die gesetzliche Rente einbezogen werden
Vorstände von AktiengesellschaftenSollen einbezogen werden
MinijobsSonderstatus soll wegfallen
Mieten und PachtenKeine Einbeziehung
KapitalerträgeKeine Einbeziehung

Bisher werden Rentenbeiträge vor allem auf beitragspflichtige Arbeitsentgelte erhoben, bei Selbstständigen auf das Arbeitseinkommen. Weitere Einkünfte bleiben außen vor, und die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt den versicherbaren Verdienst nach oben.

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Warum Mieten außen vor bleiben sollen

Die Begründung liegt in der Logik der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ersetzt vor allem Erwerbseinkommen, das im Alter wegfällt. Mieteinnahmen, Pachten oder Kapitalerträge fallen im Alter aber typischerweise nicht automatisch weg.

Der Bericht formuliert genau diesen Punkt: Eine Einbeziehung solcher Einkünfte würde der Systematik widersprechen, weil Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hier keine Ersatzfunktion hätten. Zusätzliche Beiträge würden zudem später höhere Rentenansprüche auslösen. Nach anfänglichen Mehreinnahmen gäbe es deshalb keine dauerhafte Entlastung der Rentenversicherung.

Für Vermieter heißt das: Mieteinnahmen können steuerlich relevant sein, sollen nach dem Vorschlag aber nicht zusätzlich mit Rentenbeiträgen belegt werden. Dasselbe gilt für Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge.

Beitragsbemessungsgrenze bleibt in der Berechnung unverändert

Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze empfiehlt die Kommission keine zusätzliche Verschärfung. Das heißt aber nicht, dass die Grenze eingefroren wird: Sie steigt weiterhin jährlich nach der geltenden Formel. Unverändert bleiben soll allein die Berechnungsmethode.

Eine stärkere Anhebung über die bisherige Regel hinaus könnte kurzfristig mehr Beitragseinnahmen bringen. Der Bericht weist aber darauf hin, dass daraus später auch höhere Rentenansprüche und höhere Rentenausgaben entstehen würden. Eine dauerhafte Entlastung der Rentenkasse wäre damit nicht verbunden.

Mehr Beitragszahler statt neue Abgabe auf Vermögen

Die Reformdebatte ist damit nicht erledigt. Die Kommission will die gesetzliche Rentenversicherung langfristig stärker in Richtung Erwerbstätigenversicherung entwickeln. Als Idealbild nennt sie neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

Konkret sollen zuerst die Selbstständigen einbezogen werden, die bislang nicht anderweitig pflichtversichert sind. Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen ebenfalls in den Kreis der Pflichtversicherten kommen. Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlieren. Beamte bleiben der politisch heikelste Punkt: Hier empfiehlt die Kommission keine schnelle Eingliederung in die gesetzliche Rente, sondern will Reformen der Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Damit ist die Richtung klarer, als es viele Schlagzeilen vermuten lassen: Die Rentenversicherung soll breiter werden. Sie soll aber nicht zu einer allgemeinen Abgabe auf Mieteinnahmen, Zinsen oder Kapitalerträge umgebaut werden.

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