Minijobs könnten ihren bisherigen Sonderstatus verlieren. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, geringfügige Beschäftigung deutlich stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Besonders wichtig sind zwei Punkte: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll wegfallen, und langfristig soll auch der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs enden.
Beschlossen ist das noch nicht. Der Vorschlag gehört aber zu den weitreichendsten Punkten der Rentenreform, weil er nicht nur Rentenrecht betrifft. Es geht um Arbeit, Nettoverdienst, Sozialabgaben, Altersarmut und den Übergang von Minijobs in reguläre Beschäftigung.
Aktuell liegt die Minijob-Grenze im Jahr 2026 bei 603 Euro im Monat. Wer regelmäßig nicht mehr verdient, bleibt im Minijob. Für viele Beschäftigte bedeutet das: keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, meist keine Lohnsteuer im normalen Sinn und nur Rentenversicherungsbeiträge, wenn keine Befreiung beantragt wurde.
Rentenversicherung im Minijob ist heute schon Pflicht
Ein häufiger Irrtum lautet: Minijobs seien komplett rentenfrei. Das stimmt nicht. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal Beiträge, und der Arbeitnehmer muss einen kleinen Eigenanteil tragen.
In der Praxis lassen sich aber viele Minijobber von dieser Rentenversicherungspflicht befreien. Genau diese Opt-out-Möglichkeit will die Kommission streichen. Künftig könnten Minijobber dann nicht mehr sagen: Ich zahle selbst nichts ein. Sie müssten zusätzlich zum Arbeitgeberanteil eigene Rentenbeiträge leisten.
Bei einem gewerblichen Minijob mit 603 Euro Monatsverdienst geht es nach heutiger Logik um einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Das wären rund 21,71 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt ohnehin pauschal 15 Prozent zur Rentenversicherung, also 90,45 Euro. Ohne Befreiung kommt der Eigenanteil des Beschäftigten hinzu, sodass volle Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entstehen.
| Monatsverdienst | Arbeitnehmeranteil 3,6 Prozent | Arbeitgeberanteil 15 Prozent |
|---|---|---|
| 300 Euro | 10,80 Euro | 45,00 Euro |
| 450 Euro | 16,20 Euro | 67,50 Euro |
| 603 Euro | 21,71 Euro | 90,45 Euro |
Für Minijobs in Privathaushalten gelten andere Werte: Dort zahlt der Arbeitgeber nur 5 Prozent zur Rentenversicherung, der Eigenanteil des Beschäftigten liegt deshalb bei 13,6 Prozent.
Für Beschäftigte wäre das zunächst weniger Netto. Dafür entstehen aber stärkere Rentenansprüche und mehr Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Warum die Kommission Minijobs kritisch sieht
Die Kommission sieht Minijobs nicht nur als harmlose Nebenjobs. Sie kritisiert, dass geringfügige Beschäftigung häufig dauerhaft genutzt wird und gerade für Frauen ein Armutsrisiko im Alter schafft. Wer jahrelang nur im Minijob arbeitet und keine vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlt, baut nur geringe Rentenansprüche auf.
Hinzu kommt ein Anreizproblem. Die Verdienstgrenze macht es für viele unattraktiv, die Arbeitszeit auszuweiten. Wer über die Minijob-Grenze kommt, rutscht in den Übergangsbereich. Dann fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Genau diese Schwelle kann dazu führen, dass Beschäftigte bewusst unter der Grenze bleiben.
Die Kommission sieht darin einen Fehlanreiz. Minijobs sollten ursprünglich vor allem ein kleiner Hinzuverdienst sein. In der Praxis werden sie aber oft zu einer dauerhaften Beschäftigungsform mit schwacher sozialer Absicherung.
Sonderstatus soll komplett fallen
Der Vorschlag geht über die Rentenversicherung hinaus. Die Kommission empfiehlt, den gesamten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Das wäre der deutlich größere Einschnitt.
Dann ginge es nicht mehr nur um den Rentenbeitrag von 3,6 Prozent. Minijobs würden stärker wie normale Beschäftigung behandelt. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Lohnsteuer könnten dann ebenfalls eine Rolle spielen. Wie stark sich das auf den Nettoverdienst auswirkt, hängt aber vom konkreten Gesetz ab. Genau hier ist noch Vorsicht nötig, weil der Bericht nur die Richtung vorgibt und noch keine fertige Beitragsberechnung liefert.
Klar ist: Für Beschäftigte wäre ein Ende des Sonderstatus spürbar. Der bisherige Vorteil des Minijobs liegt gerade darin, dass vom Lohn fast alles netto ankommt. Fällt dieser Vorteil weg, wird der Minijob weniger attraktiv. Genau das ist politisch auch gewollt: Der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll leichter werden.
Schüler sollen ausgenommen werden können
Die Kommission schlägt nicht vor, jeden Minijob gleich zu behandeln. Für Schüler sollen Ausnahmen möglich bleiben. Der Grund ist nachvollziehbar: Bei Schülerjobs besteht nicht dieselbe Gefahr, dass eine geringfügige Beschäftigung über Jahre zur dauerhaften Erwerbsform wird.
Anders sieht es bei Erwachsenen aus, die dauerhaft im Minijob bleiben. Besonders betroffen wären Frauen im Erwerbsalter, Rentner mit Nebenjob, Studierende, Bezieher von Grundsicherungsleistungen und Beschäftigte, die bisher bewusst unter der Minijob-Grenze bleiben.
Gerade für diese Gruppen müsste ein Gesetz sehr genau austariert werden. Mehr Sozialversicherung bedeutet mehr Schutz, aber auch weniger Netto im Monat.
Auch Midijobs wären betroffen
Der Reformvorschlag betrifft nicht nur Minijobs bis 603 Euro. Auch der Übergangsbereich für Midijobs gerät in den Blick. 2026 beginnt dieser Bereich bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro im Monat.
Heute zahlen Beschäftigte in diesem Bereich reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, ohne dass ihre Rentenansprüche entsprechend gekürzt werden. Das soll den Übergang aus dem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern.
Die Kommission kritisiert aber auch hier Fehlanreize. Der Übergangsbereich könne dazu beitragen, dass Beschäftigte in begrenzter Teilzeit bleiben, statt ihre Arbeitszeit stärker auszuweiten. Außerdem führt die Beitragsentlastung zu Mindereinnahmen in der Sozialversicherung.
Wenn der Sonderstatus der Minijobs entfällt, sieht die Kommission auch keinen Bedarf mehr für die besondere Berechnung im Midijob-Bereich. Das wäre ein zweiter großer Umbau.
Was sich für Beschäftigte ändern würde
Für Minijobber wäre der erste konkrete Einschnitt das Ende der Rentenversicherungsbefreiung. Wer bisher keine eigenen Beiträge zahlt, müsste künftig zahlen. Bei 603 Euro Monatsverdienst wären das nach heutiger Beitragslogik gut 21 Euro im Monat.
Der größere Schritt wäre das Ende des gesamten Sonderstatus. Dann könnte aus dem Minijob praktisch eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden. Das würde den Nettoverdienst verringern, aber den sozialen Schutz erhöhen.
Für Arbeitgeber würde der Umbau ebenfalls Folgen haben. Der Minijob ist heute auch deshalb attraktiv, weil er einfach abzurechnen ist und klare Pauschalen gelten. Fällt der Sonderstatus weg, könnten Verwaltung und Kosten steigen. Gleichzeitig würden Minijobs weniger als billiges Nebenmodell neben regulärer Beschäftigung funktionieren.
Noch gilt das bisherige Recht
Aktuell bleibt es bei der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist weiterhin möglich. Seit 01. Juli 2026 können Minijobber eine frühere Befreiung sogar einmalig wieder rückgängig machen und wieder eigene Rentenbeiträge zahlen.
Der Reformvorschlag geht aber deutlich weiter. Er würde aus der freiwilligen Rückkehr in die Rentenversicherung eine Pflicht machen und den Minijob langfristig aus seiner Sonderrolle holen.
Für Beschäftigte heißt das: Noch ändert sich durch den Bericht allein nichts. Aber wenn die Bundesregierung diesen Punkt tatsächlich umsetzt, wäre der Minijob in seiner heutigen Form politisch angezählt.