Die geplante Wohngeldreform liegt jetzt als offizieller Regierungsentwurf im Bundesrat vor. Nach der Folgenabschätzung sollen rund 381.000 Haushalte aus dem Wohngeld herausfallen. Für Rentner ist das besonders brisant: Ende 2024 war in 638.215 von 1.216.780 reinen Wohngeldhaushalten der Haupteinkommensbezieher Rentner oder Pensionär. Das sind 52,5 Prozent. Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2027 starten, sind aber noch nicht beschlossen.
Drei Kürzungen drücken das Wohngeld
Die am 14. August 2026 veröffentlichte Bundesrats-Drucksache 474/26 nennt drei Sparhebel. Die turnusmäßige Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 soll einmalig ausfallen. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert. Zusätzlich werden die Werte des Parameters „c“ in der Wohngeldformel für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht. Damit wird Einkommen stärker angerechnet und der Wohngeldanspruch sinkt schneller, wenn das anrechenbare Einkommen steigt.
Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt der nach geltendem § 12 WoGG berücksichtigte Heizkostenbetrag derzeit insgesamt 110,40 Euro. Davon entfallen 96 Euro auf die dauerhafte Heizkostenkomponente und 14,40 Euro auf die CO₂-Komponente. Nach dem Entwurf sollen künftig nur noch 48 Euro als dauerhafte Heizkostenkomponente angesetzt werden. Zusammen mit der unveränderten CO₂-Komponente wären es 62,40 Euro.
Das bedeutet nicht, dass das ausgezahlte Wohngeld bei Alleinstehenden automatisch um 48 Euro sinkt. Die Heizkostenkomponente ist eine Berechnungsgröße. Wie stark der tatsächliche Zuschuss fällt, hängt weiterhin von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietenstufe ab. Wie hoch die Wohngeldgrenzen für Rentner heute liegen, zeigt bereits, wie knapp manche Haushalte an der Anspruchsgrenze liegen.
381.000 Haushalte sollen aus dem Wohngeld fallen
Die Bundesregierung stützt ihre Folgenabschätzung auf eine Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft. Danach sollen rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren. Etwa 143.000 Haushalte würden in nachrangige Grundsicherungssysteme wechseln.
Für 2029, wenn die Reform wegen auslaufender Bewilligungszeiträume erstmals vollständig wirken soll, rechnet der Entwurf mit 68.000 Haushalten im SGB II und 75.000 Haushalten mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Für ältere Menschen kann damit die Grundsicherung im Alter an die Stelle des Wohngeldes treten. Ein automatischer Wechsel findet allerdings nicht statt. Die neue Leistung muss beantragt werden und folgt anderen Regeln für Einkommen und Vermögen.
Der Rentnerbezug ist deshalb keine Randnotiz. Nach den aktuellen Destatis-Zahlen stellen Rentner und Pensionäre 52,5 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte. Von den 638.215 Haushalten dieser Gruppe waren 550.910 Einpersonenhaushalte. Wie viele davon konkret durch die Reform aus dem Wohngeld fallen, weist die Bundesregierung allerdings nicht gesondert aus.
Bestehende Bescheide schützen zunächst vor der Kürzung
Zum 1. Januar 2027 wird deshalb nicht bei allen Betroffenen sofort weniger überwiesen. Der geplante neue § 42e WoGG enthält Übergangsregeln für bereits bewilligtes Wohngeld und für Anträge, die den Jahreswechsel überbrücken. Fällt die Berechnung nach neuem Recht niedriger aus, kann für den restlichen laufenden Bewilligungszeitraum der höhere Dezemberbetrag geschützt bleiben.
Genau deshalb steigen die Einsparungen erst schrittweise. Für 2027 kalkuliert der Bund mit 738 Millionen Euro weniger Wohngeldausgaben, ebenso die Länder. 2028 sollen es jeweils 1,018 Milliarden Euro sein, ab 2029 jeweils 1,08 Milliarden Euro pro Jahr.
Noch eine kleine Grenze wird angehoben. Nach geltendem Recht entfällt Wohngeld, wenn der errechnete Anspruch unter 10 Euro monatlich liegt. Der Entwurf hebt diese Bagatellgrenze auf 15 Euro an. Haushalte mit einem rechnerischen Anspruch zwischen 10 und 14 Euro würden damit künftig ebenfalls leer ausgehen.
Beschlossen ist das Paket noch nicht. Die Bundesregierung hat den Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Erst das weitere Gesetzgebungsverfahren entscheidet, ob die Kürzungen tatsächlich zum 1. Januar 2027 in dieser Form kommen.